Vattenfall Rechnung

  • Abschluss für 2023 war bei mir der 31.12.2023. Bis heute noch keine Rechnung von Vattenfall. Der neue Abschlag für 2024 müsste eigentlich nächste Woche abgebucht werden.

    Mit der Ersparnis der Gaspreisbremse und dem Verlängerungsbonus erwarte ich eine Erstattung von ca. 1.000 Euro.

    Ist Vattenfall dieses Jahr so spät oder alle Versorger

  • Keine Ahnung mit Vattenfall, aber die Energieversorger haben 6 Wochen Zeit für die Endabrechnung.

    D.

    ........lassen sich aber schon mal ein paar Wochen oder mehr Zeit.

    Wie man in einem anderen Chat lesen kann, hat nicht mal die Schlichtungsstelle (Sanktions)möglichkeiten, z.B. E.ON überhaupt zu einer Antwort zu zwingen.

    Ich habe schon überlegt, bei größeren Erstattungserwartungen die Erstattung selbst auszurechnen und zu fordern mit Fristsetzung und Hinweis auf den danach einsetzenden Verzug.

    Somit hätte man (eine gewisse) Aussicht, den Erstattungsbetrag mit 5 % über dem Diskontsatz ganz gut verzinst zu bekommen.

    berghaus 01.02.24

  • ...
    Ich habe schon überlegt, bei größeren Erstattungserwartungen die Erstattung selbst auszurechnen und zu fordern mit Fristsetzung und Hinweis auf den danach einsetzenden Verzug.
    ...

    Das solltest du nicht nur überlegen, sondern auch machen. Und danach der gleiche Ablauf, den das nehmen würde, wenn du mit einer Zahlung an den Versorger in Verzug wärst: Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher oder Kontenpfändung. Bei mir hat Vattenfall letztes Jahr erst reagiert, als der Gerichtsvollzieher in der Zentrale erschienen ist, um die pfändbaren Vermögenswerte aufzunehmen. Wenn das bei einem großen Unternehmen so abläuft, muss dort schon sehr viel schief laufen.

  • @Yancy

    Gleiches Szenario bei mir. Vattenfall hat bislang keine Rechnung geschickt (bislang immer 22/23.01. die Rechnung bekommen). Zudem wurde im Februar kein Abschlag für Gas und Strom abgebucht und im Online Portal steht auf einmal "Es liegt noch kein Abschlagsplan für diesen Vertrag vor.".

    Ich glaube hier liegen größere technische Probleme beim Versorger vor. Neuerdings ist auch das Online Portal immer wieder nicht erreichbar.

  • Moin,

    wie ich sehe stehe ich leider nicht allein mit dem Problem der fehlenden Endabrechnung durch VF da.

    Mein Schreiben an VF:

    ...

    das Vertragsverhältnis für die Belieferung von Gas zu o.g. Vertrag ist per 31.12.23 beendet.

    Ihrer Verpflichtung nach § 40c EnWg , Absatz 2, mir als Letztverbraucher die Abschlussrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen, sind sie mit Ablauf des heutigen Tages 11.02.24 nicht nachgekommen. Zudem haben Sie die Rechnung für die Lieferperiode vom 01.01.22 bis 31.12.22 trotz des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens und der entsprechenden Erinnerungen durch die Schlichtungsstelle immer noch nicht erstellt

    Somit verletzen Sie die die entsprechende geltende Rechtsnorm erheblich.

    Ich setze Sie mit diesem Schreiben in Verzug zur Rechnungserstellung.

    Ich habe aus dem bis 31.12.23 bestandenem Vertragsverhältnis überschlagsmäßig eine Forderung gegen Sie im mittleren 4-stelligen Eurobereich unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen abzüglich des wertmäßigen Gasverbrauchs ermittelt, welcher nach §40c Absatz 3 innerhalb von 2 Wochen auszuzahlen ist.

    """"hier ohne Details der Abrechnung, habe EUR 50.00 draufgeschlagen für meine Mühen und einen Betrag von ca EUR 2200.00 ermittelt"""""

    Unter der Annahme einer gesetzeskonformen Berücksichtigung des EnWG ist ein Guthaben folglich mit Wert 25.02.24 an mich auszuzahlen.

    Vorsorglich setze ich Sie mit Datum 26.02.24 in Zahlungsverzug, insofern keine Zahlung erfolgt. Als Verzugszinsen berechne ich Ihnen 5 % über dem Basiszinssatz von 3.62 % ab 26.02.24 , bei gleichzeitig zwangsweiser Beitreibung meiner Forderung, sowie Kosten der zwangsweisen Beitreibung, Rechtsanwaltskosten etc.

    Mit freundlichen Grüßen

    ...

    eine Reaktion von VF kam dann prompt am Montagmorgen per e-mail, mit dem üblichen blabla.

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit.

    Aufgrund des Auslaufens des Preisbremsgesetzes zum 31. Dezember 2023, kommt es aktuell zur Verzögerung der Rechnungsstellung.

    Jede Rechnung wird geprüft, ob Anrecht auf das Entlastungspaket besteht und in welchem Umfang.

    Bitte haben Sie etwas Geduld.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    dass sehe ich anders und schrieb zurück:

    ...

    als Energieversorger haben Sie sich der gültigen Gesetzeslage, auch insbesondere den Bestimmungen des EnWG zu unterwerfen.

    Sie sind über den Zeitpunkt des Auslaufens des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) - so die korrekte Bezeichnung (nicht Preisbremsgesetz) - bereits in der letzten Dekade des November 2023 informiert worden. Ein Auslaufen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zum 31.12.23 entbindet und entschuldigt Sie in keiner Weise, fällige Jahresabrechnungen verzögert zu erstellen.

    Meine Mitteilung (anliegend) vom 11.02.24 halte ich weiterhin voll aufrecht.

    ...

    am 26.02.24 wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt.

    werde weiter berichten.

  • Dieses Thema enthält 48 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.