Warnhinweis - keine Steuerberatung
Die Regelung steht im Investsteuergesetz, dort wird wie oben ausgeführt nur auf Anteile und nicht auf Personen. Erbrechtlich greift dann die https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fstapfentheorie
Gut. Habe keine Rechtsberatung erwartet und ist gut, dass du es schreibst.
Scheinbar hab ich also nichts gefunden, weil dazu nichts ausdrücklich formuliert wurde. Das beruhigt, weil dann gehe ich mit, dass die Rechtsnachfolge das abdeckt.
und @monstermania: Danke für den Tipp. Im Unterlagen aufbewahren und geordnet ablegen bin ich schon Meister geworden . Ich respektiere deine Meinung bezüglich der Erbschaftssteuer, bin aber gänzlich anderer - nur da es mir darum hier nicht ging und es auch zu nichts führen würde, verzichte ich auf eine Erwiderung.
Danke für eure Hilfe!