Beiträge von mGrau

    Warnhinweis - keine Steuerberatung

    Die Regelung steht im Investsteuergesetz, dort wird wie oben ausgeführt nur auf Anteile und nicht auf Personen. Erbrechtlich greift dann die https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fstapfentheorie

    Gut. Habe keine Rechtsberatung erwartet und ist gut, dass du es schreibst.

    Scheinbar hab ich also nichts gefunden, weil dazu nichts ausdrücklich formuliert wurde. Das beruhigt, weil dann gehe ich mit, dass die Rechtsnachfolge das abdeckt.

    und @monstermania: Danke für den Tipp. Im Unterlagen aufbewahren und geordnet ablegen bin ich schon Meister geworden ^^. Ich respektiere deine Meinung bezüglich der Erbschaftssteuer, bin aber gänzlich anderer - nur da es mir darum hier nicht ging und es auch zu nichts führen würde, verzichte ich auf eine Erwiderung.

    Danke für eure Hilfe!

    Danke schon mal für die Rückmeldungen!

    Ich frage das nicht, weil ich nicht auch der Meinung bin, dass das angerechnet gehört. Der Staat hat schließlich schon mal sein Geld bekommen. Aber hier und da ist er ja immer wieder mal sehr kreativ darin, Dinge doppelt zu besteuern (wie z.B. bei durch die Erbschaftssteuer) oder halt sonst irgendwelche weit hergeholten Gebühren zu erheben.

    Nur weil etwas vernünftig ist, muss es ja nicht heißen, dass es gesetzlich auch so geregelt wurde. Tante Google hab ich bereits gefragt - aber gefunden hab ich zu dieser speziellen Thematik nix.

    Meine Mutter legt seit Kurzem nun auch Geld an der Börse in ETFs an. Die erste Steuerzahlung (aktuell keine Freistellung beantragt) wurde nun auch fällig und abgeführt.

    Was ich mich frage: wenn ich später einmal das Depot erbe und danach die ETFs veräußere, werden mir die Vorauszahlungen angerechnet oder muss ich die dann komplett versteuern, als ob ich nie etwas vorausgezahlt hätte?

    Und wo steht das offiziell, um das mal nachlesen zu können?