Die Angelegenheit ist erst jetzt zu einem Ende gekommen und ich habe auch keinen Mist erzählt. Also bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen und beleidigen!
Die Krankenkasse hat nun, wohl auch auf Druck des Sozialgerichtes, eingeräumt, dass die Zahlungsaufforderung so nicht gemeint war, sondern erst eingetreten wäre, wenn über den 30.10.2023 hinaus keine Pflichtversicherung bestanden hätte. Dies war aber in dem Bescheid so nicht angegeben und außerdem wusste die Krankenkasse ja, dass eine Pflichtversicherung besteht. Also dieser Rückzieher war eine kleinlaute Fehlereingestehung. Die Klage konnte nun zurückgenommen werden, da keine Forderungen seitens der Krankenkasse geltend gemacht werden.