Beiträge von Manzel

    Die Angelegenheit ist erst jetzt zu einem Ende gekommen und ich habe auch keinen Mist erzählt. Also bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen und beleidigen!

    Die Krankenkasse hat nun, wohl auch auf Druck des Sozialgerichtes, eingeräumt, dass die Zahlungsaufforderung so nicht gemeint war, sondern erst eingetreten wäre, wenn über den 30.10.2023 hinaus keine Pflichtversicherung bestanden hätte. Dies war aber in dem Bescheid so nicht angegeben und außerdem wusste die Krankenkasse ja, dass eine Pflichtversicherung besteht. Also dieser Rückzieher war eine kleinlaute Fehlereingestehung. Die Klage konnte nun zurückgenommen werden, da keine Forderungen seitens der Krankenkasse geltend gemacht werden.

    immer wieder die gleiche Leier: Die Begründung mag korrekt sein, aber sie betrifft nun mal die freiwillig Versicherten, was aber in unserem Fall (pflichtversichert) überhaupt nicht interessiert. Soll jetzt das Sozialgericht entscheiden.

    Hallo,

    kurzer Zwischenstand:

    Mit offiziellem Widerspruchsbescheid beharrt die Krankenkasse auf Ihrer Meinung. Die Rechtsschutzversicherung hat diesen nun geprüft und die Kostenübernahme für das Klageverfahren in erster Instanz zugesagt (das machen die ja nicht, wenn das aussichtslos wäre). Unsere Rechtsanwältin wird nun die Klageschrift bei Gericht einreichen.

    Ich weiß auch nicht mehr genau, aber es hat sogar eine Dame von der Agentur angerufen und dies so bestätigt. Der Bewilligungsbescheid hatte auch von Anfang an nur den Zeitraum 01.11.2021 bis 30.10.2023 umfasst, warum auch immer. Jetzt warten wir mal ab.

    Korrekt. Das letzte Schreiben sagte nur aus, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann und der offizielle Widerspruchsbescheid folgt. Interessanterweise wurde mir in den ersten Sätzen wiederum der Status der Pflichtversicherten bestätigt, als Grundlage für die umstrittenen Forderungen ein Paragraph 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler genannt. Ich habe mich jetzt als letzten Versuch, wie von einigen vorgeschlagen, an den Vorstand gewandt. Ansonsten werden wir bei negativem Bescheid Klage erheben.

    Der eine Tag ist vermutlich richtig berechnet. Aber auf dieser Basis (Rentenantragstellerin) wurde auch der künftige Beitrag festgelegt, obwohl der Status ab 01.11. ein anderer ist. Also mal grob gesagt: Für den 31.10. wurden 7 € berechnet (volle Veranlagung inkl. Mieteinahmen etc.). Ab 01.11. sollen dann 30 x 7 € entrichtet werden, obwohl ab dann mit dem Status pflichtversichert für Mieteinnahmen u.ä. nichts zu entrichten wäre. Mein Widerspruch bezieht sich schon auf die Veranlagung ab 0.11.

    Guten Morgen,

    da der Bescheid der Agentur für Arbeit nur bis 30.10.2023 ausgestellt ist (das ist lt. AA so üblich), wurde die Berechnung für den 31.10.2023 erstellt, was vermutlich auch korrekt ist, da der Status für diesen einen Tag "Rentenantragstellerin" war. Man hat aber dann den Betrag für diesen Tag mit 30 multipliziert und diese Summe ab 01.11.2023 monatlich in Rechnung gestellt. Zur Verdeutlichung diese Irrsinns:

    Von der Gesamtsumme der Renteneinkünfte wären das nun insgesamt 20% Beiträge. Das ist prozentual mehr als das doppelte von dem, was sie als Arbeitnehmerin zahlte. Auch beim Geldbetrag soll sie als Rentnerin nun über 100 €/Monat mehr zahlen als zur Zeit der aktiven Beschäftigung und das bei dem höheren Arbeitseinkommen. Und in dieser Zeit hat die Krankenkasse die Mieteinnahmen auch nicht interessiert.

    Wir mussten den aktuellen Einkommensteuerbescheid vorlegen. Der ist für 2022. In diesem Jahr war sie arbeitslos gemeldet. Sie haben dann die Mieteinahmen aus 2022 durch 12 geteilt und diesen Betrag pro Monat ab 11/23 (Rentenbeginn) zugrunde gelegt und davon den KV-Beitrag berechnet.

    Referat Janders ,

    der Status der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist zweifelsfrei. Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin, die letzten 2 Jahre vor dem Renteneintritt 01.11.2023 war sie arbeitslos gemeldet, also keine Selbständigkeit. Von der gesetzlichen Rente, von der Betriebsrente und von den Versorgungsbezügen werden laufend Beiträge einbehalten bzw. abgebucht. Eine Befreiung von der Beitragspflicht wurde auch nicht beantragt. Es ist mir ein Rätsel wieso die KV das alles ignoriert. Sobald der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt werden wir wohl Klage erheben müssen.

    Hallo zusammen,

    meine Ehefrau bezieht seit November 2023 gesetzliche Rente. Zusätzlich erhält sie eine kleine Betriebsrente sowie Versorgungsbezüge aus früheren Altersvorsorgemaßnahmen. Für diese Einnahmen zahlt sie die vorgeschriebenen Krankenversicherungsbeiträge. Ihre Krankenkasse will aber zusätzlich noch Beiträge für Mieteinnahmen, obwohl sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist (dieser Status wurde von der Krankenkasse selbst bestätigt). Aus vielen Fundstellen im Netz und auch hier im Forum konnte ich entnehmen, dass diese Rentner keine Beiträge auf Mieteinnahmen oder Zinserträge zahlen müssen, sondern nur die freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse. Die zu Grunde gelegten Mieteinnahmen stammen zudem aus 2022 (Einkommensteuererklärung musste vorgelegt werden). Auf dieser Basis wird nun ein Krankenkassenbeitrag ab Renteneintritt konstruiert (ähnlich wie die Vorauszahlungen ans Finanzamt). In dem Widerspruch haben wir beispielhaft die Abhandlung diese Themas von finanztip.de beigefügt, jedoch ohne Erfolg. Die Krankenkasse besteht auf den Beitrag auf Mieteinnahmen. Zudem will sie auch noch Beiträge für einen fiktiven "Auffüllbetrag", also auf eine "Einnahme", die garnicht zufließt.

    Hat diesbezüglich schon jemand ähnliche Probleme mit einer Krankenkasse gehabt?

    Gruß

    Manzel