Beiträge von Whiskas1975

    Dieselbe Stellungnahme hat Vattenfall auch in meinem Fall an die Schlichtungsstelle geschickt. Das ist offensichtlich eine Standardantwort und dafür haben sie geschlagene 2 Monate gebraucht. Darin haben sie mir 120€ angeboten, die ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt hatte.

    Schön wäre es, wenn Nicole uns allen hier berichten würde, was sich inzwischen ergeben hat.

    berghaus 01.12.24

    Hallo Berghaus, das Schlichtungsverfahren wurde sage und schreibe vor ca zwei Wochen nach fast 9 Monaten(!) abgeschlossen. Nachdem Vattenfall zunächst einen Kulanzbetrag von 120€ angeboten und ich diesen abgelehnt hatte, haben wir uns jetzt bei einem in Frage stehenden Betrag von ca 320€ auf Vorschlag der Schlichtungsstelle auf 256€ geeinigt und das Schlichtungsverfahren beendet. Vattenfall hat den Betrag sogar schon überwiesen.

    Ob ich diesen Weg noch einmal gehen würde, lasse ich mal im Raum stehen. Wahrscheinlich würde ich es auf eine Klage hinauslaufen lassen, um die Rechtslage klären zu lassen.

    Der Netzbetreiber hat den Prognosewert auch Vattenfall so mitgeteilt und Vattenfall hat diesen gegenüber dem Netzbetreiber auch bestätigt, so zumindest die Mitteilung vom Netzbetreiber.

    Da aber EbV die Rechnung schon nicht auf die ursprünglich mitgeteilte Jahresverbrauchsprognose (JVP) korrigiert , werden sie erst recht nicht auf eine noch höhere korrigieren. Sie ziehen ihren Stiefel durch und lassen es darauf ankommen.

    Hallo Berghaus.

    Entnommen habe ich zunächst, dass der AP ab 06.10.2022 nicht 22,69, sondern 17,81 Ct/kWh und der Grundpreis 14,30 €/Monat betrug.

    Der Betrag ergibt sich aus dem Schreiben, womit mir EbV mir seinerzeit die Preiserhöhung mitgeteilt hat. Das ist ein Brutto-Betrag. Es ist durchaus möglich, dass dieser noch mit 19% MwSt angegeben ist, da diese zum Zeitpunkt der Mitteilung noch maßgeblich war.

    Dezemberhilfe (AP und GP am 01.12.2022)
    9.375 ./. ..12 = 780 x . 0,1781 = 138,93 + 14,30 = 153,23 €

    1.614 ./. ..12 = 134 x . 0,1781 = ..23,95 + 14,30 = ..38,17 €

    ..............………………………………….Differenz ……… 115,06 €

    und

    Gaspreisbremsentlastung (17,81 - 12 = 5,81)

    9.375 x ..80% = 7.486 ./. 12 = 624 x 0,0581 = 36,25 x 9 = 326,25 €

    1.614 x ..80% = 1.291 ./. 12 = 108 x 0,0581 = ..6,27 x 9 = ..56,47 €

    ……………………………………............ Differenz ……………….. 269,78 €

    Das haut hin. Die Berechnung hat sich auch im Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale bereits so ergeben.

    Mit den neuen Prognosewerten vom Netzbetreiber werde ich es am WE mal in einer ruhigen Minute nachrechnen.

    Bei der Reduzierung der Abschläge ab Januar 2023 ist mir nicht klar, ob zunächst (4 x 40) +( 3 x 7) = 181 € oder (6 x 40) + (3 x 7) = 241 € gutgeschrieben wurden und wie das mit der Rückforderung von 202,47 € + 2,24 € zusammenhängt.

    Das sind tatsächlich 6x 40 und 3x 7 = 241€. Hier war ich auch zunächst auch der Ansicht, dass ich mehr zurückzahlen soll, als ich überhaupt erhalten habe. Das stimmt also.

    Von den 241€ wird dann der neu berechnete Entlastungsbetrag von 56,29€ abgezogen. Das ergibt den Betrag aus den beiden Korrekturbuchungen.

    Ich würde jetzt nochmal fröhlich an die EbV schreiben, das Schreiben des Netzbetreibers beifügen und darauf hinweisen,
    - dass die berichtigte September22Prognose mit 1.614 kWh offensichtlich grob unrichtig ist,
    - dass ich seit xx Jahren Kunde mit einem Durchschnittsjahresverbrauch von 13.000 kWh
    gewesen bin,
    - dass den im Januar 2022 von den EbV auch für den September 2022 berechneten
    Abschlägen sogar eine Jahresprognose von 14.000 kWh zugrunde gelegt wurde.

    Das hatte ich nach dem Gespräch mit der Verbraucherzentrale bereits getan, mit Fristsetzung. Die Antworten von EbV dazu hatte ich ja in meinem ersten Post zitiert.

    Das ganze Affentheater mit EbV geht schon seit Oktober. Sie hatten zunächst ja auch einen viel zu hohen Verbrauch abgerechnet, woraus sich eine noch höhere Nachzahlung ergeben hatte. Das haben sie ja zum Glück , aber zähneknirschend korrigiert und ich hatte dann 123€ noch einmal wiederbekommen.

    Ich wäre schon froh, wenn ich die unter Vorbehalt gezahlten 319,77€ wiederbekäme.

    Die Prognosewerte vom Netzbetreiber werde ich aber dennoch bei der Schlichtungsstelle nachreichen.

    Ich warte jetzt erst einmal das Schlichtungsverfahren ab.

    Ja, das Unternehmen Vattenfall ist der Meinung, sie könnten sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Wenn ich hier im Forum lese, fällt der Name Vattenfall sehr häufig.

    VG und einen schönen Tag, Nicole

    Hallo berghaus,

    vielen Dank für die Mühe mit der Berechnung. Ich habe mal die entscheidenden Auszüge per Screenshot zusammengestellt. Ich hoffe, das reicht so aus. Daraus sollten sich die erforderlichen Angaben ergeben.

    Es gabe eine Abrechnung

    - per 31.12.2021 am 07.01.2022

    - per 23.12.2022 am 05.01.2023

    - per 30.09.2023 am 11.10.2023 (erste fehlerhafte), am 15.11.2023 (zweite fehlerhafte) und am 29.12.2023 (die letzte Version der Schlussrechnung)

    Aufgrund der reinen Abrechnung des Verbrauchs ergab sich (beim zweiten Anlauf) ein Guthaben von 123,62 EUR, welches inzwischen auch ausgezahlt worden ist. Darauf jetzt aber weiter einzugehen, würde die Sache noch weiter verkomplizieren.

    Hier geht es um die falsche (nachträglich geänderte und herabgesetzte) Jahresverbrauchsprognose von 1614 kWh.

    Nach der geänderten Jahresverbrauchsprognose von 1.614 kWh wurde nachträglich die Dezember-Soforthilfe 2022 sowie der Entlastungsbetrag für 2023 erneut berechnet, wodurch mir in der Schlussrechnung als "Sonstige Rechnungsposition" eine "Korrekturbuchung Soforthilfe Dezember 2022" in Höhe von 115,06 EUR und eine "Korrekturbuchung Entlastung nach dem EWPBG" in Höhe von 202,47 EUR und 2,24 EUR berechnet wurden.

    Da mir der PRognoswert vom Netzbetreiber zum Zeitpunkt der Antragstellung des Schlichungsverfahrens noch nicht vorlag, bin ich bei der Antragstellung davon ausgegangen, dass die Korrektur der Rechnung mit der Jahresverbrauchsprognose von ursprünglich 9357 erfolgt.

    Ich da mir EbV bereits mit einem Inkassounternehmen gedroht hat, habe ich die Forderung zunächst "unter Vorbehalt" gezahlt, auch auf die Gefahr hin, dass ich dann ggf. meinem Geld hinterherrennen werde.

    Ich bin mal gespannt, was beim Schlichtungsverfahren herauskommt.

    VG Nicole

    Hallo berghaus.

    Eigentlich passt die Jahresverbrauchsprognose auch nicht wirklich. Wir hatten in den letzten 10 Jahren vor 2022 - je nach Winter - immer i.d.R. einen Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 12.000 kWh.

    In der Jahresrechnung für 2022 (Anfang Januar bis Ende Dezember) haben wir ordentlich gespart und hatten nur einen Jahresverbrauch von 7.770 kWh.

    In dem Abrechnungszeitraum von Anfang Januar bis Ende September 2023 hatten wir einen Verbrauch von 4.345 kWh.

    Seit Oktober 2023 haben wir einen neuen Versorger.

    Laut Auskunft von unserem Netzbetreiber, die ich gestern erhalten habe, wurde von diesem an Vattenfall wohl ein Prognosewert von 11.400 kWh mitgeteilt.

    Die monatlichen Abschläge in Höhe von 88,00€ wurden für das gesamte Jahr 2022, und somit auch für September, mit der Jahresrechnung für 2021 Anfang Januar 2022 festgelegt. Der Arbeitspreis wurde erst ab Oktober 2022 auf 22,69 Ct./kWh erhöht. Von Okt. 2021 bis einschließlich September 2022 war der Arbeitspreis in Höhe von 6,32 Ct./kWh brutto unverändert.

    VG Nicole

    Hallo Pumphut,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Meine Empfehlung, zahlen Sie unter Vorbehalt der Rückforderung incl. Zinsen. Im worste case droht Ihnen sonst eine Sperrung des Gasanschlusses.

    Ich denke, der Gasanschluss wird so schnell nicht gesperrt werden, denn ich bin ja seit Oktober beim neuen Versorger und zahle dort ganz normal und regelmäßig meine monatlichen Abschläge.

    Aber dann werde ich wohl unter Vorbehalt zahlen (müssen). Ich befürchte nur, dass ich dann bei EbV meinem Geld hinterherrennen werde. Und 320 EUR wollen auch erst einmal verdient sein.

    Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich Ihnen vom Klageweg abraten. Für 320 Euro Streitwert finden Sie kaum einen Anwalt, der sich ins Zeug legt. Ja, Vattenfall scheint genau damit zu kalkulieren. Das Leben ist ungerecht. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, folgen Sie deren Empfehlung. Aber bitte beachten, Sie sollten erst klagen, wenn die Schlichtung ergebnislos ist. Wenn ich mich recht entsinne, arbeitet die Schlichtungsstelle sowieso nicht, wenn parallel ein Verfahren anhängig ist.

    Ich beabsichtige nicht zu klagen. Denn EbV möchte ja von mir Geld, was m.E. unberechtigt ist. Mir ist auch bekannt, dass das Schlichtungsverfahren beendet ist, sobald eine Partei den gerichtlichen Weg bestreitet. Ich befürchte nur, dass EbV klagt bzw. einen Mahnbescheid beantragt. Für diesen Fall bin ich schon mal auf der Suche nach einem Anwalt, der sich auch speziell mit dieser Thematik auskennt.

    Aber das mit der Rechtschutzversicherung (RSV) ist ein guter Tipp. Wir haben eine RSV und die führt auch eine Online-Beratungen durch. Dort werde ich mal anfragen.

    VG Nicole

    Hallo in die Runde,

    ich habe ein Problem mit Enpure by Vattenfall (EbV). EbV hat mir in meiner Jahresrechnung für 2022 sowie im Februar 2023 im Rahmen der neuen Abschläge und des Entlastungskontingents für das Kalenderjahr 2023 nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Jahresverbrauchsprognose mit 9.357 kWh mitgeteilt. Sowohl die Dezember-Soforthilfe 2022 in der Jahresrechnung für 2022 als auch das Entlastungskontingent für 2023 wurden (zunächst) mit dieser Jahresverbrauchsprognose berechnet.

    Ich habe zum 30.09.2023 den Versorger gewechselt. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde das Entlastungskontingent (taggenau) erneut berechnet, und zwar auf der Grundlage einer (nachträglich geänderten und herabgesetzten) Jahrsverbrauchsprognose in Höhe von 1.614 kWh(?). Dadurch wurde in der Schlussrechnung mir als "Sonstige Rechnungsposition" eine "Korrekturbuchung Entlastung nach dem EWPBG" in Höhe von 202,47 EUR und 2,24 EUR berechnet.

    Nach der geänderten Jahresverbrauchsprognose von 1.614 kWh wurde nachträglich die Dezember-Soforthilfe 2022 erneut berechnet, wodurch mir ferner in der Schlussrechnung als "Sonstige Rechnungsposition" eine "Korrekturbuchung Soforthilfe Dezember 2022" in Höhe von 115,06 EUR berechnet wurde.

    Letztendlich wurde mir durch die vorgenannten "Korrekturbuchungen" eine Nachzahlung in Höhe von 319,77 EUR in Rechnung gestellt.

    Eine Prüfung der Schlussrechnung mit Beratung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ergeben, dass die nachträgliche Änderung der Jahresverbrauchsprognose und somit die von EbV in der Schlussrechnung erfolgten Berechnungen der "Korrekturbuchungen" nicht korrekt sind. Daher bin ich natürlich nicht bereit, diese Nachzahlung zu akzeptieren und auch noch zu bezahlen.

    Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale habe ich EbV aufgefordert, die Rechnung dahingehend zu korrigieren, dass sowohl für die Berechnung der Dezember-Soforthilfe 2022 als auch für die Berechnung des Entlastungskontingents für 2023 die Jahresverbrauchsprognose von 9.357 kWh maßgeblich sei. Dies wurde jedoch von EbV mit folgender (Standard-)Begründung abgelehnt:

    "Ihren Wunsch, den Verbrauchswert anzupassen, verstehen wir gut. Jedoch schreibt uns der Gesetzgeber im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz genau vor, wie wir die Jahresverbrauchsprognose zur Berechnung der staatlichen Entlastung zu ermitteln haben.

    Hierfür haben wir auf Basis Ihres Gasverbrauches im September 2022 einen gewichteten Jahresverbrauch für ein Jahr prognostiziert.

    Von dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen alle Lieferanten leider nicht abweichen. Nur durch dieses einheitliche Verfahren konnte die staatliche Entlastung für die Gaspreisbremse überhaupt in kürzester Zeit allen Gaskunden ermöglicht werden. Eine nachträgliche Korrektur ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen."

    Ich komme mir schon ein wenig veräppelt vor, da EbV ja die Jahresverbrauchsprognose nachträglich geändert hat (?!?).

    Ferner kam folgender Einwand von EbV:

    "Wir haben Ihnen bereits mit der E-Mail vom 23. Januar 2024 den Sachverhalt zur Jahresverbrauchsprognose erläutert. Hinzuzufügen wäre noch, dass die Jahresverbrauchsprognose nicht von uns, sondern vom Netzbetreiber berechnet und an

    uns übermittelt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu diesem Sachverhalt auch in Zukunft keine andere Rechtsauffassung haben und zu Schreiben mit gleichem Sachverhalt keine Stellung mehr nehmen. Wenn Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit von uns gelöst werden konnte, können Sie sich zur Beilegung von Streitigkeiten auch an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden. Zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist der Lieferant verpflichtet.

    Schlichtungsstelle Energie e. V. ..."

    Ich habe jetzt das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt. Mit einer Bearbeitungszeit ist jedoch vor April voraussichtlich nicht zu rechnen.

    Der Mahnlauf wurde von EbV zunächst bis zum 08.02.2024; die Bitte, diesen Mahnlauf weiterhin bis zur endgültigen Klärung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens auszusetzen wurde jedoch nunmehr von EbV abgelehnt. Jetzt flattert hier die erste Mahnung ein.

    Mein Netzbetreiber hat auf meine Anfrage, welche Jahresverbrauchsprognose einerzeit erstellt und meinem Versorger mitgeteilt worden ist, bisher leider noch nicht geantwortet.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1. Hat schon jemand Erfahrung mit so einem Sachverhalt Erfahrung gemacht? Wie ist es - ggf. auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens - ausgegangen?

    2. Wie soll ich im Hinblick auf die Mahnung reagieren? Zunächst "Unter Vorbehalt" zahlen? Oder aussitzen? Was ist, wenn sie ein Inkassounternehmen einschalten?

    3. Kann ggf. jemand einen Rechtsanwalt für Energierecht, der auch auf Verbraucherseite tätig wird, in Berlin-Brandenburg empfehlen?

    Die Berichte hier im Forum über die Geschäftsgebaren von Vattenfall sind ja sehr abenteuerlich. Vattenfall scheint sich ja in diesem Land über Recht und Gesetz grundsätzlich hinwegzusetzen. Wieso kommt dieser Konzern damit durch? Warum wird dagegen nicht vorgegangen?

    Vielen Dank vorab. LG Nicole