Fragen Sie doch mal Leute mit Ahnung im Versicherungsgeschäft, besonders mit der Bearbeitung von Leistungsfällen.
Z.B. den hier im Forum vertretenen Dr. Schlemann ![]()
Fragen Sie doch mal Leute mit Ahnung im Versicherungsgeschäft, besonders mit der Bearbeitung von Leistungsfällen.
Z.B. den hier im Forum vertretenen Dr. Schlemann ![]()
"Konstruktiv" wäre es, wenn man auf die genannten Kritikpunkte eingeht. Mit Verlaub, ich habe selten so viel geballten Unsinn gelesen.
ZitatTot ist tot...
Alleine dieses Statement ![]()
Als würde ein Risikolebensversicherer im Todesfall keine weiteren Nachforschungen mehr anstellen. Nur weil die VP tot ist, heißt es nicht, dass sie fein raus ist.
Ich habe gekontert, weil vielleicht der ein oder andere Leser ihre zweifelhaften Ausführungen für bare Münze nehmen könnte (so wie Sie es selber offensichtlich tun).
Durch solches Un- Falsch- bzw. Halbwissen können im Zweifel Existenzen ruiniert werden.
Alles anzeigenIch nehme mal an, er "wirkt" in der bekannten Versicherung als Reinigungsfachkraft.
Sagt wer, auch ein Freund bei einer Versicherung (die sich natürlich freut, wenn die Gesundheitsfragen nicht penibel aufgearbeitet werden, weil dann im Leistungsfall nicht gezahlt werden muss? Umso mehr erfreulich, wenn der Versicherung eine Aktiengesellschaft ist, und seine Aktionäre Profit einfahren möchten - und kein VVaG.
Es kann reichen, mangels Sachkenntnis die spontane Anzeigeobliegenheit zu verletzen, selbst wenn die konkreten Risikofragen korrekt beantwortet wurden.
Keine Ahnung, davon aber jede Menge.
Mag sein, und über die Gesundheitsfragen kann man eben als Versicherer noch steuern, wie viel Risiko im Kollektiv ist.
Das ist ja ganz schlimm, eine Firma die Geld verdient, um z.B. ihre Mitarbeiter zu bezahlen? Unerhört! Ich nehme an, Sie haben gearbeitet, ohne Geld zu verdienen?
Ganz ehrlich, gibt genügend VVaGs, welche die Überschüsse dem Versichertenkollektiv zukommen lassen.
Muss ja nicht jeder zum großen deutschen Versicherer, der hauptsächlich seine Aktionäre befriedigen möchte.
Edit: Forensoftware leider noch nicht durchschaut, Zitate wurden rausgeschnitten, versuche später neu zu formatieren.
wie gesagt, die Versicherungen sind günstig.
Und nicht vergessen: gnadenlos die günstigste wählen…. Denn das Versicherungsservice, dass man keine Versicherung mit besonderen Betreuung, Umfang und seltsamen Angestellten vor Ort braucht…
Um Himmels willen, was für ein Tip ![]()
Es sollte klar sein, dass es Vertragswerk gibt, das kundenfreundlich ist, oder auch nicht.
Das geht schon mit den Gesundheitsfragen los, da kommt es dann auf Details an.
Wieder mit Auswirkungen im Leistungsfall, wenn der Versicherer prüft, ob die versicherte Person der Vorvertraglichen Anzeigepflicht nachgekommen ist. In ungünstigeren Fällen zahlt der Versicherer dann nicht.
Und auch die sonstigen Vertragsbedingungen sind ein Kriterium: manche Anbieter etwa zahlen die versicherte Summe schon komplett zu Lebzeiten aus, wenn eine tödliche Krankheit das Leben absehbar verkürzt. Kann aus steuerlichen Aspekten durchaus wichtig sein (Geld kann zu Lebzeiten aufgeteilt/verschenkt werden).
Also den Tip, nur die preislich billigste RLV zu wählen, finde ich mehr als bedenklich. Kann Existenzen gefährden.
[...]nur dann zugelassen, wenn [...] in Deutsch[...]
Keine Ahnung, ob das für PEPP auch gilt. Das erste "P" steht ja für "pan", deshalb müsste dieses Finanzprodukt, das jetzt sagen wir mal ein Pole heute in Polen auf Polnisch abschließt (nicht deutsch!), morgen auch automatisch in Deutschland zugelassen sein, wenn er seinen Wohnsitz dorthin wechselt.
Genau darum geht es meiner Meinung nach bei PEPP (hier in Deutsch - Achtung, nur maschinelle Übersetzung)
Für die EIOPA, eine europäische Behörde?
Oder für den spezifischen Anbieter? Kann den Link und den Namen gerne wieder rausnehmen.
Habe ihn eingefügt, weil es sowieso der einzige Anbieter ist, der derzeit Europarenten anbietet.
Vielleicht wurde ja dieses Jahr noch was mit der "Europarente" (Pan European Pension Product) in Deutschland.
Finax eröffnet ab dem 1. Jänner 2025 eine deutsche Niederlassung. Vielleicht gibts dann nach der Slovakei, Tschechien, Polen und Kroatien auch ein Deutschland ein erstes PEP-Produkt.
So ist es aber, kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Bestimmte Gruppen (Banken, Immobilienmakler, Steuerberater, siehe bspw. Jahresbericht 2023 der FIU) sind dazu verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die nationale FIU zu übermitteln, welche dann wiederum Daten mit der Egmont-Gruppe austauscht. Diesen Vorgang *dürfen* Sie dem Betroffenen allerdings nicht mitteilen.
Auf jeden Fall neben der kostenlosen "Datenkopie" der Schufa auch noch DSGVO-Auskünften bei den anderen Auskunfteien ziehen. Dann nach Negativmerkmalen suchen und diese ggf. korrigieren.
Kann auch sein, dass eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung vorliegt (da gibt es zigtausende pro Jahr, die wenigsten bekommen davon was mit, da der Großteil der Fälle von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt wird, wobei der Verdächtigte nicht informiert wird) - die einzelnen Banken dürfen darüber zwar keine Auskunft geben, die Financial Investigation Unit (gehört zum Zoll) muss aber auf Anfrage beauskunften. Falls da was vorliegt, wird dir die Staatsanwaltschaft genannt, an welche Daten weitergeleitet wurden.
Möglicherweise liegen die Verdachtsmeldungs-Daten jahrelang unbearbeitet bei der FIU rum, und erst, wenn du die FIU um Auskunft ersuchst, leitet diese die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter. Die sind aufgrund der großen Zahl der Einmeldungen einfach überfordert.
SA dann ggf. anschreiben mit Bitte um Nennung des Aktenzeichens. Danach könntest du Akteneinsicht verlangen, vor Ort dann nach Wunsch auch eine Kopie anfertigen lassen.
Profis für den größtmöglichen finanziellen Schaden bei arglosen Verbraucher/innen, auf die sie sich schon an der Uni stürzen, um sie nach Strich und Faden über den Tisch zu ziehen?
Die Wärmeentwicklung durch die Reibung, die beim Über-den-Tisch-Ziehen entsteht, soll vom "Kunden" als Nestwärme empfunden werden ![]()
Was spricht in diesem konkreten Fall eigentlich gegen Verbleib in der GKV mit Umstellung auf Kostenerstattung (Art. 13 SGB V) und Abdeckung des Restkostenrisikos durch eine Kombination aus ambulanter Zusatzversicherung plus ggf. weiterer Bausteine wie Krankenhauszusatz oder Zahnzusatz? Zu nennen im ambulanten Bereich als Beispiel ARAG 182, DKV KAMP oder DKV BMG, etcetera.?
Wenn es rein um die Mehrleistung, und nicht so sehr um Kostenersparnis PKV gegenüber GKV geht?
inwieweit ist die Consorsbank eine französische Bank im Sinne des FT-Newsletters (ich nehme mal an, es kommt drauf an, welche staatlichen Einlagensicherung greift)?
Und kann mir jemaand etwas von den Steuervorteilen in einem Depot erzählen, die man als Mutter nutzen kann mit einem Kind..? Ich finde dazu leider keine genaue Anleitung
Zunächst mal kann man ganz einfach den *eigenen* sog. Sparerpauschbetrag (also in diesem Fall der Mutter) voll ausschöpfen, aktuelle sind das 1000€ p.a. Wenn man diesen bspwm durch ausschüttende ETFs mit Aktienanteil >50% erreicht, entspricht dies wegen Steuerteilfreistellung von 30% der Ausschüttungen etwa 1000€/0,7= 1429€.
Je nach Höhe des Gesamtvermögens macht es ggf. Sinn, den Pauschbetrag durch Fonds-Verkäufe gegen Ende des Jahres auszuschöpfen.
Erst danach kann man anfangen zu überlegen, ob man die Steuergestaltung über das Kind möchte (das Risiko hierbei wurde weiter oben schon genannt).
Und erst ganz am Schluss könnte man, je nach finanzieller Situation, noch überlegen, ob ein *möglichst günstiger* Versicherungsmantel für Fonds (Netto-Police) vielleicht (!) sinnvoll ist (im Zweifel eher nicht).
Hier auch noch ein passender, sogar relativ aktueller Artikel von Sven Hennig:
Berufsunfähigkeitsversicherung bei Psychotherapie oder psychosomatischen Erkrankungen
Bei der Finanzkrise 2017 war ich direkt Betroffener. Ich konnte mir immer Brot und Butter kaufen; sogar noch ein Bier dazu.
Die Finanzkrise 2017 ist an mir sogar komplett unbemerkt vorbeigezogen, so dass ich mir sogar Kuchen kaufen konnte, und Sekt statt Bier.
Ist das Humankapital bzw. die Familie ordentlich abgesichert? Sprich Berufsunfähigkeitsversicherung in ordentlicher Konfiguration, mit höchstmöglicher Absicherung sowie rechtssicher (also korrekte Angaben bei Antrag), sowie eine Risikolebensversicherung für den Todesfall?
Tipp: von Zeitschriften (Stichwort "Finanzpornographie") fernhalten.
Eigene Risikotragfähigkeit beurteilen, dann eine Strategie finden und durchziehen.
Risikobehafteten Teil z.B. in einen Vanguard LifeStrategy (je nach Geschmack, wegen höherer Teilfreistellung würde ich aber mindestens 60% Aktien wählen), "risikofreien" Anteil entweder direkt in einen Geldmarktfonds oder Staatsanleihen, Festgeldleiter etc.
ZitatIch meiner Firma gibt es eine gute BaV.
Weoche Kennzahlen, insbesondere Effektivkosten, ergeben sich aus dem Vertrag?
Ist es ein Provisions- oder Nettotarif?
Hier stand Blödsinn.