Beiträge von Finschenk

    Habe mal eine, wahrscheinlich dumme, Frage. Die im BE-Tarif geltende Höchstleistung betrifft doch sicher alle Leistungen im betreffenden Jahr zusammen - oder sehe ich das falsch ( Also z.B. Leistungen für Zahnersatz UND Hörgeräte in einem Jahr werden zusammengerechnet )?

    Als Beispiel:

    Hörgeräte 6000€

    Beihilfefähigkeit 3000€ (je Seite 1500)

    Beihilfe 70% (Pensionär) also 2100€ Leistung

    Debeka 30%, also 900€ Leistung

    BE Tarif (zahlt wohl bis zur Höhe Beihilfefähigkeit, die ist ja hier 3000€) 3000€ Leistung

    Damit wären die Kosten für die Hörgeräte komplett übernommen

    Für einen dann evtl. anfallenden Zahnersatz würden im BE Tarif (nicht geändert) dann maximal noch 3150€ gezahlt werden.

    Danke schonmal im Voraus für die Sichtung und eine Antwort (hier im Forum gibt es ja kompetente Antworten, bei der Debeka ist das ja schwieriger!)