In dieser Konstellation wäre eine vermögensverwaltende GmbH eher sinnvoller, auch weil dadurch die Anrechnung bei der gesetzlichen Witwenrente nach neuem Recht "umgangen" werden kann.
Mehr Leibrenten halte ich für unnötig. Zwar kann man viele bAV auch kapitalisieren, dann kommt aber das gleiche raus wie bei dem VV GmbH Vorschlag, nur mit höheren Gebühren.
VV GmbH kostet auch Gebühren und Lebenszeit und bringt ja leider nichts um die Sofortversteuerung des Bruttoeinkommens zu mindern. Aber sonst auch eine spannende Möglichkeit, klar.