BaV Spitzenverdiener mit PKV

  • Hallo Forum,


    Ich hoffe das wurde nicht schon ausführlich diskutiert. Lohnt sich eine freiwillige Zuzahlung zur BaV bei zwei verheirateten Spitzenverdienern?


    Der vermeintliche Steuervorteil in der Auszahlungsphase scheint sich ja schnell zu relativieren.


    Am fiktiven Beispiel: Beide Ehepartner jeweils >100t€ brutto Jahresverdienst, 2 Kinder

    - Beide PKV versichert

    - Rentenanspruch gesetzlich ~ 3000-4000 € / Monat pro Person, je nach Prognose, Annahme voll zu versteuern ab 2040 bis auf Grundfreibetrag

    - BaV Anspruch ohne freiwillige AN Zahlung ~1000€ / Monat pro Person nach Prognose

    - Mieteinnahmen...


    Macht zusammen >10.000 € / Monat für das Ehepaar und damit ja fast Grenzsteuersatz 42% + Soli + ggfs. Kirchensteuer

    Sozialabgaben sind weder in Ein- noch Auszahlungsphase nicht relevant, richtig?


    Ergo:

    BaV kann sich lohnen, aber nicht wegen Einkommensteuervorteilen, sondern nur weil man bei Nettoanlage z.B. über ETF Sparplan auch noch Abgeltungsteuer zahlen muss? Oder lohnt es gar nicht?


    Hinweise werden gerne angenommen :)


    Viele Grüße


    Henry

  • Hallo Janders,


    Ja, Stundung Richtung Rentenalter wäre dann da. Aber das ist ja irrelevant oder wenn man den Spitzensteuersatz später bezahlt, oder?

  • Hallo Janders,


    Entschuldige ich habe es nicht verstanden. Wenn ich mehr Entgeldumwandlung in eine BaV vornehme, dann ist das schlecht für meine Liquidität. Ob ich die Einkommensteuer früher auf den Lohn bezahle oder später auf die BaV Guthaben bezahle ist dafür doch egal?


    BG H

  • Es sollte um den Vergleich zweier alternativer Anlagen gehen: Heute Geld direkt in bAV anlegen oder heute aus dem Netto in etwas anderes investieren. Dann stünde Dir bei bAV heute mehr Geld zum Investieren zur Verfügung. Das musst Du zwar bei der Auszahlung wieder zurückgeben, kannst aber so lange ggf. über Jahrzehnte damit eine zusätzliche Rendite erzielen. Platt gesagt: 10.000 € in 2024 sind mehr als 10.000 € in 2044.


    Diesem Vorteil stehen die Nachteile des bAV-Konstrukts entgegen. Die sind schwerwiegend, so dass man zum Ergebnis kommen könnte, dass jetzt Steuern und Sozialabgaben zahlen und dafür frei selbst anlegen können besser ist als sich auf bAV einzulassen. Merke: Je mehr mit Steuerersparnis geworben wird desto kritischer auf das Produkt blicken.

  • Wenn Du jetzt 200 Euro aus Deinem Brutto investierst, dann hast effektiv 116 Euro weniger Netto, die Steuer greift dann aber in der Zukunft. Wenn Du die 200 Euro aus dem Netto investierst, dann fehlen Dir logischerweise die 200 Euro.


    Wenn Du nach der Entgeltumwandlung immer noch über sämtlichen Beitragsbemessungsgrenzen liegst und privat krankenversichert bist, dann kannst Du die Sozialversicherung gedanklich ausblenden.


  • Hier sehe ich v.a. eine Rechnung mit sehr, sehr vielen Unbekannten:

    - werden die Ehepartner im Jahr 2040 noch zusammen sein?
    - werden beide in ihren Berufen bis 2040 ununterbrochen durchhalten (können) und auch durchgehend Spitzeneinkünfte erzielen? Stichworte: Krankheit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Teilzeit, Familienplanung, Strukturwandel, künstliche Intelligenz, Änderung der Interessen?
    - wie hoch wird die gesetzliche Rente 2040 tatsächlich ausfallen, falls die beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt werden?

    - Wird die gesetzliche Rente tatsächlich schon 2040 beginnen?

    - wie wird sich die BAV in den nächsten Jahrzehnten entwickeln?

    - wie hoch werden die Einkommensteuersätze in den nächsten Jahrzehnten sein?

    - wie werden sich die PKV-Beiträge entwickeln?


    Auf vieles davon habt Ihr nur beschränkt Einfluss, in anderen Bereichen könnt Ihr zumindest einige der Risiken begrenzen. Wie sieht es z.B. mit Euren Berufsunfähigkeitsversicherungen aus? Decken sie im Ernstfall 100% des aktuellen Einkommens plus wegfallende AG-Beiträge für Rente, PKV etc. ab?

  • Es sollte um den Vergleich zweier alternativer Anlagen gehen: Heute Geld direkt in bAV anlegen oder heute aus dem Netto in etwas anderes investieren. Dann stünde Dir bei bAV heute mehr Geld zum Investieren zur Verfügung. Das musst Du zwar bei der Auszahlung wieder zurückgeben, kannst aber so lange ggf. über Jahrzehnte damit eine zusätzliche Rendite erzielen. Platt gesagt: 10.000 € in 2024 sind mehr als 10.000 € in 2044.


    Diesem Vorteil stehen die Nachteile des bAV-Konstrukts entgegen. Die sind schwerwiegend, so dass man zum Ergebnis kommen könnte, dass jetzt Steuern und Sozialabgaben zahlen und dafür frei selbst anlegen können besser ist als sich auf bAV einzulassen. Merke: Je mehr mit Steuerersparnis geworben wird desto kritischer auf das Produkt blicken.

    Ok, ja. Aber das relativiert sich ja stark wenn ich bei Auszahlungsphase in der Rente 42% + Soli Abzug habe und zwar auf die 10 t€+ alle Gewinner. Direktinvest hat zwar das gleich auf das Startkapital aber immerhin sind dann alle Gewinner "nur" noch im Falle von Aktien ETF mit ~18% versteuern.

  • In dieser Konstellation wäre eine vermögensverwaltende GmbH eher sinnvoller, auch weil dadurch die Anrechnung bei der gesetzlichen Witwenrente nach neuem Recht "umgangen" werden kann.


    Mehr Leibrenten halte ich für unnötig. Zwar kann man viele bAV auch kapitalisieren, dann kommt aber das gleiche raus wie bei dem VV GmbH Vorschlag, nur mit höheren Gebühren.

  • Das ist alles richtig. BU ist da, zusätzlich noch AG Absicherung für 2 Jahre oberhalb des Krankentagegelds. Familienplanung ist abgeschlossen.


    Rendite der BaV ist aufgrund der Anlagestrategie bis 55 eng am MSCI World. Also ob ich den ETF kaufe oder die BaV macht keinen großen Unterschied.


    Ansonsten kann ich dank fehlender Glaskugel nur raten oder von Fortschreibungshypothese ausgehen.


    Das einzige was ich machen könnte wäre maximal in die BaV anlegen und gezielt versuchen mit 60 BaV Auszahlung zu machen (Vertrag vor 2009), vor Rente - dazu noch alle Mietwohnungen abstoßen und so über Fünftelregel die Steuerlast zu reduzieren - falls es die denn noch gibt und die 2024 überhaupt noch anwendbar ist.

  • In dieser Konstellation wäre eine vermögensverwaltende GmbH eher sinnvoller, auch weil dadurch die Anrechnung bei der gesetzlichen Witwenrente nach neuem Recht "umgangen" werden kann.


    Mehr Leibrenten halte ich für unnötig. Zwar kann man viele bAV auch kapitalisieren, dann kommt aber das gleiche raus wie bei dem VV GmbH Vorschlag, nur mit höheren Gebühren.

    VV GmbH kostet auch Gebühren und Lebenszeit und bringt ja leider nichts um die Sofortversteuerung des Bruttoeinkommens zu mindern. Aber sonst auch eine spannende Möglichkeit, klar.