Ich denke, es gibt keine Kontrolle. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht beruht auf Vertrauen. Sobald die Vollmacht übergeben wird, ist sie in Kraft. Es wird nicht geprüft, ob der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Missbrauch sollte der Vollmachtgeber die erteilte Autorisierung zurücknehmen. Wer in Vertretung handelt, haftet bei Missbrauch. That's it...
Beiträge von rajut
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Wie ist nachzuweisen, dass die in der Vollmacht erteilten Befugnisse nunmehr ausgeübt werden können? Müssen alters- oder krankheitsbedingte Einschränkungen des Vollmachtgebers durch ärztliche und gerichtlich bestätigte Atteste nachgewiesen werden? Man denke an Bankvollmachten oder die Kündigung ungünstiger Verträge, z.B. Rechtsschutz, Hausratversicherung nach Heimunterbringung, Energieversorger, telefon etc.