Ich denke, es gibt keine Kontrolle. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht beruht auf Vertrauen. Sobald die Vollmacht übergeben wird, ist sie in Kraft. Es wird nicht geprüft, ob der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Missbrauch sollte der Vollmachtgeber die erteilte Autorisierung zurücknehmen. Wer in Vertretung handelt, haftet bei Missbrauch. That's it...