Hallo Forum,
ich habe eine Vorsorgevollmacht für meine betagte Mutter, welche vor einigen Jahren notariell aufgesetz wurde.
Meine Frage wären nun: Wie muss man einem Gegenüber beweisen, dass man eine Vorsogevollmacht hat?
Muss ich immer eine komplette Kopie der Vollmacht (11 Seiten mit sehr vielen persönlichen Details, einschließlich Patientenverfügung) an das Gegenüber schicken? Womöglich noch per Post und beglaubigt?
Reicht es da nicht aus, die 1. und die letze Seite als PDF zu schicken? Auf der 1. Seite bin ich als
Vorsogevollmachts-Inhaber angegeben, auf der letzen Seite hat der Notar und meine Mutter unterschrieben.
Hat hier jemand evtl. schon Erfahrungen und so eine Vollmach praktisch angewendet?
Viele Dank für jede Info.