Beiträge von madokweloi

    Nun kommen mir aber Zweifel, ob diese Botschaft angekommen ist. Denn obwohl das Thema fast 15 Jahre noch nicht auf dem Plan steht, machst Du Dir bereits heute schon Gedanken darüber, ob Du es nicht vielleicht doch anders machen kannst.

    Nein, nein: die Botschaft war schon klar. Entschieden ist mit Deiner Hilfe bereits, dass ich den Vertrag nicht anrühre und auch die Zahlungen weiter fortsetze. Mir war nur der Sachverhalt in dem von Dir verlinkten Artikel nicht so ganz klar geworden. Wegen anderer Formen der Altersvorsorge werde ich das Geld aber wahrscheinlich nicht vorher brauchen. Was in 13-15 Jahren ist, wird also dann entschieden.

    Also vielen lieben Dank für die Unterstützung. Diese hat mir sehr geholfen!

    Hi,

    ich möchte mich für die beiden informativen Antworten und Links bedanken.

    Der Vertrag begann 2001 als Direktversicherung und wurde bei einem Arbeitgeberwechsel vor 2005 auf mich übertragen. Seit dem lief er ohne Anpassungen durch.

    Was für mich verwirrend war, war der Wechsel von DB -> Deutscher Herold -> Zurich. Bei der Zurich ist aktuell im Portal ein Versicherungsbeginn von 2023 eingetragen. Das ist mit Sicherheit das Datum der "Digitalisierung" aber eben nicht der Versicherungsbeginn. Das kläre ich aber mit der Zurich.

    Für mich entscheidend war jetzt die Steuerfreiheit nach Ablauf des Vertrages. Ich lasse ihn jetzt unangetastet weiter laufen.

    Was mir aus dem Artikel nicht klar wurde ist folgende Frage:

    Mein offizieller Rentenbeginn ist mit 65. In dem Monat des Rentenbeginns läuft auch der Vertrag aus. Steuerfrei ist der Vertrag, wenn Auszahlung und Rentenbeginn zusammen liegen. Was ist aber wenn ich vorzeitig in Rente gehe, seih es durch Altersteilzeit oder durch vorzeitigen Ruhestand? Ich könnte dann den Vertrag beitragsfrei stellen, bräuchte aber ggf. das Geld vorzeitig, um die Lücke zu schließen.

    Hallo zusammen,

    ich habe bei der Zurich-Versicherung seit 2002 eine "Fondsgebundene Versicherung Investment Paket (FL94)". Die Einzahlungen erfolgten seitdem lückenlos. Der Vertrag läuft noch 15 Jahre.

    Der jährlich zugeschickte Rückkaufswert entspricht dem Fondsvermögen. Eine Rente wird nicht automatisch nach Ende der Ansparzeit gezahlt. Es besteht eine "Garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubzeit" die ich nicht brauche.

    Da ich dort nur in Fonds anlegen kann und nicht auf ETFs umsteigen kann und wegen der Verwaltungsgebühren, frage ich mich, ob ein Rückkauf unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

    Nun zu meinen Fragen:

    Wenn ich den Vertrag richtig verstehe ist es ein einfacher Sparer in Aktienfonds, also ohne steuerliche Begünstigung am Laufzeitende. Wonach müsste ich im Vertrag gucken, ob meine Annahme richtig ist?

    Wenn meine Annahme richtig ist, müsste es egal sein, ob ich jetzt zurückkaufe oder bis zum Vertragsende warte. Kapitalertragssteuer wäre in beiden Fällen gleichermaßen fällig, oder?

    Wie werden Einzahlung vor Beginn der Kapitalertragssteuer behandelt? Damals galt eine Haltefrist von einem Jahr. Die Gewinne müssten also zumindest anteilmäßig steuerfrei sein. Unter diesen Umständen kann es Sinn machen, das Geld einfach liegen zu lassen.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.