Sorry
ich bin das erste mal in einem Forum und hatte Probleme mit der Funktion / wieder Anmeldung.
Meine Frage bezieht sich auf den Artikel
Wann Du auf Deine Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen musst
[Blockierte Grafik: https://cdn.finanztip.de/_processed_/1/…_592cc35a47.png]Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Aktualisiert am 20. Dezember 2022
Konkret geht es bei mir um ein Gerichtsbescheid den ich erhalten habe.
Dort wird festgelegt das der §158 SGB III nur für das Arbeitslosengeld und nicht für die Beiträge zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gelten.
Kann mir jemand sagen warum in dem Artikel der Sachverhalt anders dargestellt wird.
Kennt Ihr Urteile die die Aussage vom Finanztip bekräftigen oder gesetztes Änderungen, die die Sachlage verändern?
Vielleicht hat ja auch jemand schon mal ein vergleichbares Problem gehabt und kann mir den Ausgang schildern.