Krankenversicherung nach Abfindung Wann Du auf Deine Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen musst
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt oder eine betriebsbedingte Kündigung droht, dann bieten Firmen oft eine Abfindung an. Du bekommst beispielsweise eine finanzielle Entschädigung dafür, dass Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Eine solche Abfindung kann allerdings Auswirkungen auf deine Krankenversicherung haben.
Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer häufig eine Abfindung. Bist Du privat krankenversichert, dann hat eine solche Entlassungsentschädigung keinen Einfluss auf Deine Krankenversicherung.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, ist es etwas komplizierter. Wirst Du mit der Abfindung ausschließlich für den Verlust Deines Arbeitsplatzes entschädigt, dann ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, Du musst keine Beiträge zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Es gibt aber eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn Du Dich nach Deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherst, dann – und nur dann – werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Freiwillig versichert wirst Du beispielsweise, wenn Du nach dem Ausscheiden aus der alten Firma noch keinen neuen Job hast und Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Bist Du versicherungspflichtig oder familienversichert, musst Du grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenkasse auf Deine Abfindung zahlen.
Achtung: Entschädigt Dein Arbeitgeber Dich nicht nur für den Verlust Deines Arbeitsplatzes, sondern werden mit der Abfindung vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten, etwa noch ausstehende Gehaltszahlungen, Weihnachtsgeld oder nicht genommene Urlaubstage, dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. In dem Fall wird die Abfindung wie eine Gehaltszahlung behandelt. Wenn Du unsicher bist, wie Deine Abfindung aus Sicht der Sozialversicherung eingeordnet wird, dann solltest Du Dich beraten lassen, etwa bei Deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt.
Wenn Du eine Abfindung als Einmalzahlung bekommst, Dein Arbeitsverhältnis jedoch erst nach der ordentlichen Kündigungsfrist Deines Arbeitsvertrags endet, dann werden keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Abfindung fällig.
Endet das Beschäftigungsverhältnis jedoch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, etwa durch einen Aufhebungsvertrag, dann ist die Abfindung für maximal zwölf Monate beitragspflichtig (§ 158 SGB III). Für die Berechnung der Beiträge als freiwilliges Mitglied berücksichtigt die Krankenkasse mindestens 25 Prozent, maximal 60 Prozent der Abfindung – abhängig von Deinem Alter und der Anzahl der Jahre, die Du in der Firma beschäftigt warst. Details dazu findest Du im nächsten Abschnitt.
Bekommst Du eine Abfindung nicht als Einmalzahlung, sondern monatlich, dann zählt sie immer als Einkommen, auf das Du als freiwilliges Mitglied Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst. Dabei ist es unerheblich, ob Dein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde oder nicht.
Wenn Du freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist und eine monatlich gezahlte Abfindung bekommst, dann behandelt die Krankenkasse sie wie eine normale Gehaltszahlung und zieht davon den Beitrag ab.
Hast Du eine Einmalzahlung bekommen, wird hingegen nur ein Teil der Abfindung für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags berücksichtigt. Welcher Prozentanteil der Abfindung beitragspflichtig ist, hängt von der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit und Deinem Lebensalter bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses ab. Details dazu siehst Du in unserer Tabelle.
Zugehörigkeit zum | Alter am Ende des Arbeitsverhältnisses | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
unter 40 | ab 40 | ab 45 | ab 50 | ab 55 | ab 60 | |
weniger als 5 Jahre | 60 % | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % |
5 und mehr Jahre | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % |
10 und mehr Jahre | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % |
15 und mehr Jahre | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % |
20 und mehr Jahre | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % |
25 und mehr Jahre | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
30 und mehr Jahre | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
35 und mehr Jahre | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
Quelle: § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 SGB III (Stand: Oktober 2021)
Bei einer einmaligen Abfindung wird das letzte Monatsbruttogehalt – bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze – als Grundlage für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen. Dieses Einkommen nimmt die Krankenversicherung so lange an, bis der beitragspflichtige Anteil der Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für zwölf Monate oder bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Auführlich erklären wir das im nächsten Abschnitt.
Es gibt drei Varianten, wie lange eine Abfindung für die Berechnung von Krankenkassenbeiträgen berücksichtigt wird. Die Krankenkasse prüft, welcher der folgenden Zeiträume für Dich am günstigsten ist:
Die Abfindung wird erst ab dem Zeitpunkt ihrer Auszahlung als Einkommen berücksichtigt. Wird die Abfindung erst nach den oben genannten Zeiträumen ausgezahlt, also beispielsweise nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, dann musst Du darauf keine Beiträge mehr zahlen.
Lisa unterschreibt einen Aufhebungsvertrag. Ihr Arbeitsverhältnis endet deshalb zum 31. März 2022. Das Ende der ordentlichen Kündigungsfrist wäre am 31. Mai 2022. Lisa bekommt eine Abfindung von 22.750 Euro. Da Lisa zuvor 10 Jahre in der Firma gearbeitet hat und 46 Jahre alt ist, sind 40 Prozent der Abfindung beitragspflichtig, 9.100 Euro also. Zuletzt hat Lisa in ihrem Job 3.900 Euro im Monat verdient.
Die Krankenkasse berechnet Lisas kalendertägliches Arbeitsentgelt (3.900 Euro : 30 Tage = 130 Euro). Dann teilt sie den beitragspflichtigen Anteil der Abfindung durch das kalendertägliche Entgelt (9.100 Euro : 130 Euro = 70 Tage). So errechnet die Kasse, dass Lisa 70 Tage lang Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Abfindung zahlen muss. Da die ordentliche Kündigungsfrist für Lisas Arbeitsvertrag aber schon vorher geendet hätte (nämlich am 31. Mai, also zwei Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Firma), muss sie nur bis zu diesem Zeitpunkt Beiträge zahlen. Das ist das Ergebnis der sogenannten Günstigerprüfung, welche die Krankenkassen durchführen.
Eine Abfindung reduziert Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht. Wenn Du ALG I beziehst, bist Du wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Agentur für Arbeit zahlt dann Deine kompletten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt auch während einer Sperrzeit. Aus der Abfindung sind keine Beiträge zu zahlen.
Etwas anderes gilt, wenn Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Das ist häufig der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Dann verhängt die Agentur für Arbeit einen Ruhenszeitraum bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei ordentlicher Kündigung geendet hätte. Während der Ruhenszeit bist Du nicht pflichtversichert, sondern musst Dich entweder freiwillig oder familienversichern. Sofern Du freiwillig gesetzlich versichert bist, fallen wie oben beschrieben Krankenkassenbeiträge auf Deine Abfindung an.
In die kostenfreie Familienversicherung darf nur, wer nicht versicherungspflichtig ist und ein Einkommen von weniger als 470 Euro pro Monat hat (Stand 2022). Seit Mai 2019 werden auch Abfindungen als Einkommen berücksichtigt – selbst wenn der Arbeitgeber sie als Einmalzahlung überweist. Die Krankenkassen teilen die Abfindungssumme durch das letzte regelmäßige Gehalt und die Familienversicherung ist so viele Monate lang nicht möglich, bis die Abfindung fiktiv „aufgebraucht“ ist. Die Entlassungsentschädigung wird ab dem Tag nach ihrer Auszahlung von der Krankenversicherung berücksichtigt.
Ein Beispiel: Peters Arbeitsverhältnis endet zum 31. März 2022. Er erhält eine Abfindung von 21.000 Euro. Sein letztes regelmäßiges Arbeitsentgelt betrug 4.200 Euro im Monat.
Damit kann sich Peter 150 Tage lang nicht kostenfrei familienversichern.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.
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