Nun meine eigentliche Frage: Kann das Enkelkind die Steuerbegünstigung für das Familienwohnheim gemäß § 13 ErbStG in Anspruch nehmen? Gilt Kind 1 als vorverstorben im Rahmen der Erbausschlagung?
Dies war meine Frage und nichts anderes. Was an dieser Stelle hier von einigen Usern zwischenzeitlich geäußert wurde, geht leider vollkommen am Thema vorbei und ist teilweise schon pietätlos.
Wenn schon Mutmaßungen angestellt werden, wann die Erblasserin (übrigens meine Mutter) nun wirklich verstorben ist, dann bedaure ich es, überhaupt meine Frage in diesem Forum gestellt zu haben! Zum Abschluß noch die Daten zur weiteren Beurteilung: Todestag war der 09.03.2024 - Termin beim Notar 03.04.2024 - Termin beim Steuerberater 04.04.2024!!!
Ich möchte mich bei Allen recht herzlich bedanken, die in irgendeiner Weise meine Frage beantwortet haben und bitte um Nachsicht, dass ich das Kapitel hier in diesem Forum beenden möchte. In der Hoffnung, dass ich noch rechtzeitig abschließende Infos von dem Notar und dem Steuerberater erhalte.