Beiträge von Kadaj

    So, ein Update...

    1) Also eine Miete zu verlangen, scheint im vorliegenden Fall ungünstig zu sein:

    Die Renovierung fällt noch in den Dreijahreszeitraum nach Immobilienerwerb, die Kosten ließen sich nur über 50 Jahre abschreiben, da anschaffungsnahe Herstellkosten.

    Auch sonst fallen nur wenig Werbungskosten (niedrige Darlehenszinsen, usw.) an.

    Aufgrund des örtlichen Mietspiegels würde der Mietzins auch bei Anwendung der 66% Regel als Einnahme die Ausgaben übersteigen, d.h. positive Einkünfte aus Vermietung und das Finanzamt freut sich.

    2) Das mit der "Schenkung" bei unentgeltlicher Überlassung des Hauses scheint umstritten bzw. Auslegungssache zu sein. Lässt sich nicht final beantworten. Ansatz wäre, bei Rückfragen von Leihe statt Miete zu sprechen, was nunmal unentgeltlich sei.

    3) Nun treibt uns die Frage um, ob die Eltern die Sanierung bezahlen und die Kosten von der Steuer absetzen könnten. Strittig ist wohl, ob das "künftige Haus" bereits zum Haushalt zählt, auch wenn sie erst später einziehen. Bewohnbar ist es ja bisher gewesen, nur wird jetzt allerlei erneuert, weshalb es - außer ggf. steuerrechtlich - keinen Grund gibt für die Eltern, jetzt schon dort einzuziehen.

    Na ja, wer geht schon durchs Leben und trägt dabei die ganze Zeit die Sorge vor sich her, welche steuerlichen Konsequenzen sein nächster Schritt wohl hat? :D

    Die skizzierte Aufteilung des Wohnraums macht für die Lebenssituation Sinn. Nun kommen eben ergänzende Fragestellungen auf, wie das Thema Steuern. Da das Haus erst dieses Jahr saniert wird, können die Eltern ohnehin erst Ende des Jahres oder Anfang 2026 einziehen. Bis dahin lassen sich die Weichen wie Mietvertrag ja/nein noch stellen.

    Auf die "freigiebige Zuwendung" bin ich nach dem obigen Hinweis auf die Schenkungssteuer auch vorhin gestoßen, aber da scheiden sich ja offenbar die Geister und es wird zum Glückspiel, ob das Finanzamt das auch so sieht. :(

    Hallo,

    wenn man ein selbst genutztes Eigenheim saniert, kann man einen Teil der Handwerkerkosten ja von der Einkommensteuer absetzen.

    Wie verhält es sich aber in dem folgenden Fall?

    Ehepaar X besitzt ein Haus. Im Obergeschoss leben (mietfrei) die (Schwieger-)Eltern. Aufgrund von Kindern wird es in dieser Konstellation zu eng. Ehepaar X erwirbt ein 2. Haus, in das die (Schwieger-)Eltern einziehen und ebenfalls mietfrei leben werden. Das Haus muss vorher umfangreich durch Handwerker renoviert werden.

    Kann Ehepaar X auch in diesem Fall die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen? Ehepaar X lebt ja nicht selbst darin, aber überlässt es den Eltern kostenfrei. Ist auch dieser Fall steuerlich begünstigt?

    Alternativ: falls stattdessen die Eltern die Rechnungen zahlen würden, könnten diese die Handwerkerleistungen steuerlich abziehen? Sie nutzen die Immobilie ja selbst, aber andererseits sie gehört ihnen nicht?

    Danke vorab!

    Die betriebliche AV konnte man sich nicht aussuchen, sondern wenn du in dem Unternehmen arbeitest wirst du zwangsweise Mitglied in der Pensionskasse.

    Der Arbeitgeber zahlt den Basisbetrag und man kann aufstocken. Ist auch gut verzinst, macht also Sinn.

    Riesterförderung ist dann freiwillig.

    Hallo,

    ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, mein Arbeitgeber und ich zahlen in die Pensionskasse ein.

    Diese läuft unter der Überschrift "Riesterrente" und die Beiträge werden dem Finanzamt gemeldet.

    Es sind aber keine Zulagen beantragt, keine Förderung.

    Kann man dennoch den Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge geltend machen, oder setzt das den Antrag auf Zulagen voraus?

    Bringt das später Nachteile, bspw. wenn die ausbezahlten Leistungen zu versteuern sein werden? Oder macht es finanziell durchaus Sinn, bzw. wie ermittle ich das?

    Rahmenbedingungen: gesetzlich krankenversichert, verheiratet (Frau mit gleicher Konstellation: betriebl. Av. ohne Riesterzulagen), 1 Kind, "Besserverdiener"

    Vielen Dank!