So, ein Update...
1) Also eine Miete zu verlangen, scheint im vorliegenden Fall ungünstig zu sein:
Die Renovierung fällt noch in den Dreijahreszeitraum nach Immobilienerwerb, die Kosten ließen sich nur über 50 Jahre abschreiben, da anschaffungsnahe Herstellkosten.
Auch sonst fallen nur wenig Werbungskosten (niedrige Darlehenszinsen, usw.) an.
Aufgrund des örtlichen Mietspiegels würde der Mietzins auch bei Anwendung der 66% Regel als Einnahme die Ausgaben übersteigen, d.h. positive Einkünfte aus Vermietung und das Finanzamt freut sich.
2) Das mit der "Schenkung" bei unentgeltlicher Überlassung des Hauses scheint umstritten bzw. Auslegungssache zu sein. Lässt sich nicht final beantworten. Ansatz wäre, bei Rückfragen von Leihe statt Miete zu sprechen, was nunmal unentgeltlich sei.
3) Nun treibt uns die Frage um, ob die Eltern die Sanierung bezahlen und die Kosten von der Steuer absetzen könnten. Strittig ist wohl, ob das "künftige Haus" bereits zum Haushalt zählt, auch wenn sie erst später einziehen. Bewohnbar ist es ja bisher gewesen, nur wird jetzt allerlei erneuert, weshalb es - außer ggf. steuerrechtlich - keinen Grund gibt für die Eltern, jetzt schon dort einzuziehen.