Beiträge von Schlau

    Dr. Schlemann hat geschrieben:

    Zitat

    Die geschätzten 4 % waren ein Mittelwert über alle Gesellschaften basierend auf Daten der Vergangenheit“.


    Dr. Schlemann :

    Sie haben die 4 %-Aussage aber am Freitag, 18:26 Uhr, ganz konkret auf den PNWS-Tarif von tiigeri bezogen (wenn auch nur Schätzung), den Sie in Ihrem Beitrag dabei mit seinen PNWS-Befürchtungen zitiert haben. Schauen Sie einfach nach.

    Wenn Sie es anders meinen, müssen Sie es auch anders schreiben.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Aus Ihrem letzten Satz (Anmerkung: von Dr. Schlemann) folgere ich, wenn Sie recht behalten sollten:

    1. Die Beiträge bei der Debeka werden zukünftig stärker ansteigen als bei dem Wettbewerb.

    2. Das Preis-Leistungsverhältnis der Debeka-Tarife dürfte sich damit verschlechtern

    Hat er das gesagt? Nee, so wohl kaum (es ist ja auch nur eine Folgerung von Dir).

    Ich glaube, mit dem Vergleichen und Rechnen hast Du es nicht so.

    Tatsächlich hat er zum Tarifbeitrag von tiigerli am 31.10.25 / 18:24 Uhr geschrieben, dass dieser „extrem günstig“ sei (Debeka-Tarif PNWS inkl. PPV und Zahn mit 480,- € mtl. für tiigerli).

    Um 18:26 schrieb er zu einer Befürchtung über 6 oder 7 % jährlicher Beitragssteigerung dieses Tarifs PNWS von tiigerli:

    „Halte ich für übertrieben. Ich würde mit ca. 4% hochrechnen“.

    Du selbst, Felice, hast für 2018 – 2024 bei 2 anderen Gesellschaften über Steigerungen von 4,4…4,5 % im Durchschnitt jährlich berichtet (heute um 00:53 Uhr).

    Weshalb sollen also Debeka-Steigerungen (laut der Dr. Schlemann-Schätzung 4 %) zukünftig höher sein als beim Wettbewerb mit den bisher 4,4 %? Hat der Wettbewerb in Zukunft 3 % ?

    Ich kann mit Deinen Folgerungen somit nichts anfangen, denn die in den letzten 6 Jahren zugegeben überdurchschnittlich erhöhten Debeka-BAP`s sind keine Aussage für die Zukunft (die also mit 4 % jährlich für einen eher leistungsschwachen Tarif PNWS geschätzt wurde; ein starker Tarif z. B. Debeka PN dürfte in den ErhöhungsPROZENTEN eher noch unter einem leistungsschwächeren Tarif liegen).

    Das von Dir Geäußerte sehe ich als unqualifiziertes Debeka-bashing an.

    Dr. Schlemann hat geschrieben:

    Zitat

    Hm, ich verstehe nicht ganz, was Sie damit meinen?

    Ganz einfach.

    Machen wir einen fiktiven Vergleich.

    Die Gesellschaft A hat immer streng geprüft und vorgestern nur relativ „Gesunde“ aufgenommen.

    Die Gesellschaft B hat Risikoprüfungen versäumt und vorgestern auch „Kranke“ aufgenommen.

    Im Ergebnis musste A nach vorangegangenen Beitragserhöhungen von vorgestern bis gestern für seinen Leistungskatalog und die (relativ gesunde) Kohorte auf eine Beitragshöhe von angenommen („nur“) 500,- € erhöhen.

    Gesellschaft B käme damit natürlich nicht klar und musste für das Gleiche von vorgestern bis gestern auf eine Beitragshöhe von 700,- € erhöhen.

    In beiden Gesellschaften brauchen die Kohorten auch zukünftig medizinische Versorgung. Diese medizinische Versorgung hat eine Inflationsrate von sagen wir 6 % (jährlich).

    Ergebnis:

    Gesellschaft A muss (auf 1 Jahr herunter gerechnet) von 500,- € auf 530,- € erhöhen.

    Gesellschaft B muss (gleiche Inflationsrate) von 700,- € auf 742,- € erhöhen.

    Gesellschaft A hat also um 30,- € erhöht; Gesellschaft B dagegen um 42,- €.

    Und die PROZENTUALE Erhöhung? Die ist also gleich, das kränkere Kollektiv wird prozentual NICHT stärker erhöht. Und das Prozentuale ist das, wovon fast immer geredet wird.

    Meine Aussage stimmt nur dann nicht, wenn auch heute noch Gesellschaft B „kränkere“ Personen ohne Risikozuschlag aufnehmen würde.

    Ich gehe davon aus, dass Sie das nicht auch noch behaupten. Und auch für das „vorgestern“ zur Debeka haben Sie keine ausreichende statistische Breite.

    Es erschließt sich mir überhaupt nicht, weshalb PROZENTUALE Beitragssteigerungen bei der Debeka in Zukunft höher sein sollen als bei anderen PKV-Gesellschaften.

    Eine medizinische Inflation um einen bestimmten Prozentbetrag wird nicht bei kränkeren Personen höher sein als bei weniger Kranken. Es werden immer wieder Prozentbeträge und Absolutbeträge durcheinander gebracht.

    Darüber hinaus sehe ich überhaupt keine Beweise, weshalb die Debeka Personen versichert haben soll, die eigentlich nur mit Risikozuschlägen hätten aufgenommen werden dürfen.

    Danke,

    man findet dort aber nur die Adressen von 5 Teammitgliedern, die natürlich für das Schreiben alle nicht zuständig sind. Eine zentrale email-Adresse Heilbronn gibt es nicht, schon gar nicht die Widerspruchs-Adresse.

    Das Schreiben enthält auch keinen Namen oder Unterschrift.

    Es ist auch nicht so recht die Antwort oder Einschätzung zu meiner Frage.

    Hallo zusammen,

    folgender Vorgang:

    meine Frau ist bei der DKV krankenversichert, ich bin Versicherungsnehmer (der den Vertrag schon vor Jahrzehnten abgeschlossen hatte).

    Nun erhielt ich ein Anschreiben von einer ERGO Regionaldirektion (Heilbronn), laut dem eine bestimmte ERGO-Gebietsvertretung zu meinem Ansprechpartner erklärt wird.

    Noch im Sommer erhielt ich in mehr allgemeiner Sache ein Schreiben von der DKV selbst, in dem aber absolut nichts von einem Wechsel zu einer ERGO-Vertretung mitgeteilt wurde.

    Im jetzigen ERGO-Anschreiben steht weiterhin, dass ich der Datenübertragung zur ERGO-Gebietsvertretung widersprechen kann (wobei man die Vertrags-Nummer sowieso schon hat, denn darauf bezieht sich das Schreiben). Genannt wird eine für mich dubiose email-Adresse für die Widerspruchsmöglichkeit, denn man findet diese Adresse sonst nirgends. Auf der website der ERGO Heilbronn findet man überhaupt keine email-Adresse. Allein schon die Tatsache, dass ich einer Datenübertragung widersprechen könne, macht mich skeptisch. Dann hätte ich doch wohl eher vorher schon um Zustimmung zu einer Datenübertragung gebeten werden müssen ?

    Ich finde den Vorgang befremdlich, zumal ich aus bestimmten Gründen nicht möchte, dass unsere DKV-Krankenversicherungssachen und –Daten nach Belieben der ERGO gestreut werden. Zwar weiß ich selbst seit jetzigem Googeln, dass die DKV schon seit einiger Zeit zur „ERGO Group“ gehört, aber als „dasselbe“ gilt die DKV und die ERGO trotzdem nicht.

    Mache ich mir zu viel Gedanken mit zu viel Skepsis? Ich bin aber gebranntes Kind durch nach meiner Einschätzung „selbst ernannte“ Ansprechpartner zu meiner persönlichen PKV (nicht DKV), die damals viel Eigenleben entwickelten.

    Was denkt das Forum zu so etwas? Seriös oder nicht?

    Viele Grüße

    Bei uns in einem Mehrfamilienhaus haben wir eine Zeitschaltuhr für die Zirkulation (Pumpenbetrieb).

    Es ist das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zur Risikenvermeidung von Legionellen zu beachten.

    Laut technisch-hygienischer Richtlinie darf angeblich die Abschaltzeit am Tag 8 Std. nicht überschreiten. Also Mindest-Laufzeit am Tag 2/3 tel (16 Std.). Ein Sperrventil statt Pumpe dürfte für dauerhafte „Zwischentemperaturen“ in der Zirkulationsleitung führen, so dass eine Legionellenbildung entstehen kann.

    Deshalb meine Frage, ob konkretes Wissen zu Mehrverbräuchen bei Betrieb der Pumpe vorliegt.

    Zitat

    So gibt es im Warmwasserteil bei manchen eine permanent laufende Zirkulation, die das ganze Jahr über zuverlässig die Wärme aus dem Warmwasserspeicher zieht und Nachheizung erfordert.

    Zitat

    Läuft permanent die Zirkulation (egal ob gewollt oder ungewollt) müssen Gasheizung und WP häufig nachheizen und haben hohen Verbrauch

    Hallo Ihr beiden,

    gibt es Studien oder Berechnungen oder sonstige Nachweise, dass das zu nennenswerten / hohen / oder wie hohen Mehrverbräuchen führt?

    Chups hat geschrieben (und einige mehr Gleichgesinntes):

    Zitat

    Ich finde die Idee super.


    Erstaunlich viele Sozialisten gibt es hier in einem Finanztip-Forum.


    Gleichzeitig darf die 14 % Partei ja auch weiter bestimmen, und der größte Rest der Parteien ist auch links. Die habt Ihr alle gewählt (irgendwer muss es gewesen sein).

    Als Nächstes kommt dann die Ausgleichsabgabe für Immobilienbesitzer (das bisschen Soli auf eine Rente allein kann es ja nicht sein).

    Die Begrenzung der Wohnfläche für Rentner nicht zu vergessen.

    Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

    Die Verwalter möchten natürlich höhere Rücklagen als entsprechend meiner Zahl bilden. Diese Vorschläge sehen dann so aus:

    „Etabliert ist auch die Berechnung nach § 28 Abs. 2 II. BV, mit der die Instandhaltungskosten dynamisch zugeordnet werden. So werden höchstens 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr als Rücklage gebildet, wenn die Bezugsfertigkeit der Wohnung am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt. Im Bereich zwischen 23 und 32 Jahren beträgt der Satz 9,00 Euro, darüber höchstens 11,50 Euro.“

    Zitat Ende.

    Aber das ist eben alles nur ein Bruchteil der Wunschvorstellungen manches Eigentümers von 4 bis 5 € pro qm und MONAT.

    Warum wundert Ihr Euch auf einmal über sehr hohe Hausgelder?

    Kürzlich hatte in einem anderen Thread jemand geschrieben, dass Zahlungen in die Rücklagen üblicherweise bei 4 bis 5 € pro qm und Monat liegen oder liegen sollten. Dem hatte außer mir eigentlich kaum jemand widersprochen.

    Wenn nun bei dieser Whg. hier mit den 43 qm also rund 200,- € jeden Monat allein für die Rücklagen fällig sind (oder sein sollten nach Meinung mancher Zeitgenossen), um nicht wegen jeder „Maßnahme“ in einer ETV Diskussionen führen zu müssen (was nach meiner Erfahrung sowieso fast immer nur Spinnereien und Wunschkonzerte einzelner Eigentümer sind), dann sind hier ca. 380,- € Hausgeld doch völlig logisch bzw. unausweichlich.

    Es wird laut TE die Heizung daraus bezahlt („meist“ gibt es nicht, es ist also enthalten), und sonstige Instandhaltung bzw. Pflege muss auch bezahlt werden. Dazu die Versicherung, Verwaltervergütung usw.

    Wer Rücklagen in solcher Höhe will und mehrheitlich beschließt, der darf sich nicht wundern. Es scheint hier einige zu geben, die das aber so beschließen würden. Das gibt es bei mir nicht (statt dessen die durchaus üblichen 5 € pro qm und JAHR).

    HerrHeitmann fragt:

    Zitat

    Habt ihr sowas schon erlebt?


    So ähnlich schon, das war auch vor ein paar Wochen.

    Ich weiss natürlich nicht, ob Du an gleicher Stelle beim Einlogg-Versuch scheiterst und ausschließlich das Smartphone benutzt und es insofern überhaupt vergleichbar ist, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich die PIN zwar eingeben konnte, aber es gab darauf dann kein Einloggen.

    Ich habe aber schnell bemerkt, dass die Mindestanforderung an das Handy plötzlich geändert worden war (ohne Hinweis).

    Im Fall von Apple ist derzeit mindestens IOS 16.7.10 erforderlich, falls Du noch Alt-Handy-Nutzer bist.

    Hallo,

    Von 1980 bis ca. 2010, also über rund 30 Jahre, habe ich immer wieder Phasen gehabt, in denen ich mir viele Objekte sowohl zur Miete als auch zum Kauf angesehen habe (im Ballungsraum-Randgebiet; Umgebung Stuttgart und Kreis Ludwigsburg).

    Ich kann Eines sagen:

    Nur jedes ca. 10. Objekt, egal ob zur Miete oder zum Kauf, und egal ob Whg. oder Haus, erfüllte meine Vorstellungen wenigstens so weit einigermaßen , dass es überhaupt für einen Abschluss in Frage kam.

    Irgendwas war immer. Der bevorstehende Bau einer Umgehungsstraße, oder anderweitig verlärmt; Geschäfte, Bäcker etc. entgegen Aussagen doch nicht fußläufig erreichbar, S-Bahn zu weit weg, gewendelte Treppe im Haus (schlecht für später im Alter), Garage nicht am Haus, kein 2. WC oder Bad trotz großer Whg. bzw. Haus, kein Hobbyraum (bei mir ein Muss) bzw. geeignetes Hobbyzimmer, Terrasse ungeeignet (zu offen oder zu klein oder mit dem Nachbarn optisch eine Einheit; und und und).

    Und ganz besonders ein häufiges Killerkriterium für mich: das Umfeld.

    Wenn das (soziale) Umfeld nicht gut aussieht, dann gefällt auch das Objekt nicht.

    Was heißt das Ganze:

    Dieses ganze Herumrechnen mit spitzem Bleistift darf nicht entscheidend sein.

    Man weiß sowieso erst frühestens in 10 Jahren, wie die Variablen sich entwickelt haben und ob Miete oder Kauf rein rechnerisch besser gewesen wäre.

    Wenn man befürchten muss, dass man in 2 Jahren gehen muss, dann sollte man unbedingt jetzt mit Objektbesichtigungen anfangen.

    Macht man das erst nachher mehr oder weniger in Eile, dann kann es sein, dass man dann schwer enttäuscht wird und sich Vorstellungen nicht verwirklichen lassen.

    Wenn man dagegen ab jetzt immer wieder Objekte anschaut und vergleicht, dann ist die Chance viel größer, dass man in der (vermutlich) zur Verfügung stehenden Zeit auch etwas Schönes findet.

    In Jahren oder auch schon gleich nach dem Kauf (oder Miete; ich tendiere allerdings allein schon wegen des Eigenbedarfsrisikos - meine Frau hatte das in ihrem Leben 3 mal erlebt - eher zum Kauf) wird man feststellen, dass die Lebens-Zufriedenheit mit und wegen des schönen, gut geeigneten Objektes sehr viel mehr wert ist, als ein allzu spitzer Rechenstift.

    Ein verpasstes Objekt, dem man ewig hinter trauert, ist schlimmer, als wenn der Rechenschieber nicht optimal war.

    Entgegen aller „Finanz-Theorien“ behaupte ich daher, dass in diesem Fall auch das Bauchgefühl beim Ansehen eines Objektes eine erhebliche Rolle spielen darf.

    Grüße

    Vielen Dank für die Antworten. Es gibt hier also keine separate Verlustbescheinigung, da der ergangene Verlust im Sparer-Pauschbetrag - max. bis zur Höhe meines Freistellungsauftrags - aufgeht (darüber hinaus im Verlusttopf „Sonstiges“.).

    Da es bei Bank 1 zwar wie erwähnt im laufenden Jahr kaum noch eine Zinszahlung gibt, von Bank 2 aber schon (nennen wir diesen Betrag 2000,- €), konkretisiere ich die Frage noch in Bezug zur Steuerbescheinigung von Bank 1.

    Wird die Steuerbescheinigung Bank 1 also so aussehen:

    a): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist Null (obwohl es zunächst noch einen gab). Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls Null. Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist ebenso Null.

    Und könnt Ihr (hoffentlich) bestätigen, dass NICHT gilt:

    b): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist 1600,- €. Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls 1600,- € (weil es zunächst so war). Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist Null.

    Bei a) würde das Finanzamt mit Bank 2 voll verrechnen. Bei b) wäre der Freibetrag dagegen größtenteils aufgebraucht.

    Liege ich richtig mit a)?

    Grüße


    Moin,


    folgende Konstellation:


    Es besteht ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1900,- € verheiratet bei einer (von 2) Bank.


    Mit Zinszahlungen dieser Bank im Frühjahr in Höhe von 1600,- (alle Zahlen gerundet) ist der freie Sparer-Pauschbetrag laut Abrechnung auf 300,- € gesunken.


    Jetzt ein Verkauf von USA-Staatsanleihen mit einem ausgewiesenen Verlust über 1800,- €.

    In der Bank-Abrechnung wurde nun der Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe des Freistellungsauftrages „neu aufgefüllt“ (also um 1600,- € auf wieder 1900,- €). Die restlichen 200,- € des Verlustes erscheinen im Verlusttopf „Sonstiges“.


    Weitere nennenswerte Zinszahlungen gibt es im laufenden Jahr nicht mehr. Die ausgewiesenen 1900,- € Sparer-Pauschbetrag können also nicht mehr genutzt werden; der Topf wird mit dem vollen Sparer-Pauschbetrag am 31.12. enden.


    Die Frage für mich ist, wie nächstes Jahr die Steuerbescheinigung der Bank für dieses Jahr 2025 aussehen wird.


    Der Verlusttopf „Sonstiges“ (200,- €) wird ja in einem neuen Jahr weitergeführt, aber was passiert mit dem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag, in den ein Großteil des Verlustes überführt wurde?


    Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?

    (ich meine nicht die bekannte gesonderte Verlustbescheinigung, welche ja bis 15.12. zu beantragen wäre, sondern die reguläre Steuerbescheinigung).


    Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?

    Dann hätte ich ein Problem.


    Ich habe im Netz zu der Fragestellung nichts gefunden. Es wird immer nur die Fortführung eines Verlusttopfes erwähnt. Befindet sich mein Verlust vielleicht im falschen Topf?

    Gruß

    Asna hat geschrieben:

    Zitat

    die kosten für immobilen auch deren instandhaltung ist deutlich gestiegen

    als faustregel gilt hier dass man durchaus 4€ pro m² im monat ansetzen kann.

    Das ist doch Unsinn, was Du hier schreibst.

    Dann müsste der Eigentümer einer 100 qm-ETW 4.800,- € nur für Instandhaltung/Rücklage an die Hausverwaltung pro Jahr bezahlen, entsprechend beschlossenem Wirtschaftsplan.

    Das mag es in absoluten Ausnahmefällen geben (ich wüsste aber nicht, wo).

    Die Regel liegt eher bei einem Zehntel Deiner Angabe.