Beiträge von chris0000

    Übernimmst du dann den Vorstandsjob?

    Mir geht es nicht darum, jemandem, der ein Ehrenamt übernommen hat, zu schaden. Ganz Im Gegenteil, ich habe da auch meine Unterstützung angeboten. Letztlich haftet der Verein aber für die Ausstellung der falschen Zuwendungsbescheinigungen (auch) mit dem Vereinsvermögen und daher muss es ja geklärt werden.

    Nochmal zur Klarstellung: es geht schon um die gleichen Personen, damals wie heute. Ich denke man kann von jemandem, der ein Ehrenamt übernommen hat, nicht erwarten das er oder sie sich in Steuersachen auskennen oder in Fragen der Gemeinnützigkeit etc.

    Und ja, ich freue mich, dass es bisher geklappt hat :)

    Meins23: Das Thema Entlastung steht schon auf der Agenda, das kam jetzt nicht neu von dir, alles gut.

    Das FA hat ja wahrscheinlich einfach nur geprüft, dass der Zuwendungsbescheid ordentlich war und was da für ein Konstrukt hinter steht, ist ja so gar nicht erkennbar. Letztlich war es so die Rettung für die Politik, weil sonst mehrere Kitas hätten schließen müssen und das bei ohnehin viel größerer Nachfrage als es Plätze in Berlin gibt.

    Die Kontaktaufnahme mit anderen Eltern war schwierig, weil alle der Meinung waren es einfach weiterhin als Spende zu deklarieren. Das hatte ich im letzten Jahr bereits versucht. Meine Ansicht dazu wollte aber keiner recht teilen. Jetzt sieht die Sachlage natürlich anders aus.

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage der Entlastung des Vorstands..

    Genau das ist der springende Punkt, wieso es nicht als Spende deklariert werden kann. Es handelt sich um Kosten für die Kinderbetreuung und das Geld kommt nicht den Kindern zu Gute. Die Mitgliedsbeiträge können nur als Spenden ausgewiesen werden, wenn damit die Kinder selber gefördert werden, also durch Spielzeug oder Kostenübernahme von Ausflügen. Personalkosten für Betreuungspersonal fällt eben nicht darunter.

    Ist die Mitgliedschaft im Verein denn verpflichtend für die Eltern? Auch das spricht eher gegen die Absetzbarkeit als Spende.

    Hier sieht man aber mal wieder, welche kreativen Wege die Politik findet, um Kita-Plätze angeblich günstig für die Eltern anbieten zu können und gleichzeitig die eigenen Kosten zu Deckeln. Dadurch kommen noch mehr kreative Konstrukte zu Stande, die am Ende durchaus dubiose Praktiken hervorrufen (wie die Bescheinigung von Spenden, die eigentlich Kosten für die Kinderbetreuung sind).

    Es wird auch Spielzeug, Lernmaterial etc. vom Förderverein finanziert. Der Hauptanteil sind allerdings zusätzliche BetreuerInnen für die Kinder.

    Die Mitgliedschaft ist freiwillig. D.h. wenn jemand nicht eintreten will, erhält das betreffende Kind natürlich dennoch die gleichen Leistungen, wie die Kinder der zahlenden Eltern.

    Danke für die vielen Beiträge, leider muss ich stets warten bis meine Antworten vom Moderator freigeschaltet werden.

    Ich erkläre am besten den Sachverhalt noch einmal genauer, anstatt auf die einzelnen Beiträge zu antworten. Das macht ehr Sinn für den weiteren Austausch:

    Vorweg, es geht nicht um Verpflegung/Essen. Die Kosten hierfür zahle ich direkt an die Kita und hierfür gibt es eine Quittung (diese Verpflegungskosten sind nicht absetzbar, das ist mir bekannt),

    Hintergrund: In Berlin wurde gesetzlich untersagt, dass Kitas mehr als 90,00 Euro monatlich von Eltern erhalten dürfen für die Betreuung. Viele Kitas, die diesen Betrag überstiegen, fanden dann eine "kreative" Lösung, die seitens der Politik geduldet wurde:

    1.) Es wird ein Förderverein (gemeinnützig) gegründet, dieser Verein ist nicht der Träger der Kita.

    2.) Die Eltern werden Mitglieder im Förderverein und zahlen monatlich "Mitgliedsbeiträge", Der Vereins stellt dieses Geld dem Träger der Kita zur Verfügung. Dieser finanziert hiermit v.a. zusätzliches Personal für die Betreuung in der Kita.

    3.) Einen Vertrag für die Zahlungen an den Verein gibt es nicht, wird auch nicht benötigt, da es die Satzung des Fördervereins gibt, die die Mitgliedschaft und die Höhe der Beiträge etc. regelt.

    4) bis 2021 erteilte der Förderverein Zuwendungsbescheinigungen. Ich habe die Mitgliedsbeiträge als Spenden deklariert und dies wurde vom FA auch anerkannt.

    5) Ab 2022 (nur diesen Bescheid habe ich bislang auch) stellt der Verein keine Zuwendungsbescheinigungen mehr aus. Warum, ist nicht genau bekannt. Laut Zuwendungsempfängerregister ist der Verein unverändert gemeinnützig. Das FA hat wohl den Verein angeschrieben und das weitere Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen untersagt. Hierauf hat der ehrenamtliche Vorstand leider seinerzeit zunächst nicht reagiert. Später wurden dann selbst bereits ausgestellte Bescheinigungen vom Vorstand "widerrufen".

    6) Zwischenstand:

    Als Spende kann ich es nicht absetzen, da ich keine Zuwendungsbescheinigung erhalte.

    Kinderbetreuungskosten: schwierig, da es letztlich ja Mitgliedsbeiträge sind.

    Meine Idee war es, vom Verein zumindest eine "Quittung" über die Zahlungen zu erhalten und diese einzureichen mit dem Verweis auf den gemeinnützigen Verein.

    Du solltest klären, wie der Verein die Zahlung verbucht. Frag nach.

    Handelt es sich um monatliche Beiträge zur Betreuung des Kindes, kann der Verein eine Quittung über Betreuungskosten ausstellen. Diese ist steuerlich einzureichen.

    Handelt es sich um monatliche Spenden, kann der Verein eine Spendenquittung ausstellen. Auch diese ist steuerlich einzureichen.

    So haben wir es im Schulförderverein als Träger des Offenen Ganztags gemacht und es wurde vom Finanzamt akzeptiert. Allerdings ist dafür eine differenzierte Buchführung des Vereins erforderlich, die das Finanzamt auch prüft.

    Ich vermute, im Förderverein gab es diese genaue Trennung nicht und das Finanzamt hat dies moniert.

    Vielen Dank, das werde ich tun.

    Also eine Spendenbescheinigung dürfen sie ja leider nun nicht mehr ausstellen. In der Vergangenheit waren es Spenden und wurden vom FA anerkannt.

    An sich sind es Mitgliedsbeiträge, d.h. jedes Vereinsmitglied zahlt monatlich seinen Beitrag.

    Der Entzug der Gemeinnützigkeit liegt erstmal nah. Es kann aber auch einfach sein, dass der Freistellungsbescheid abgelaufen ist (ist nur 5 Jahre nach Ausstellung gültig) und der Vorstand es versäumt hat, die Steuererklärung abzugeben. Vielleicht einfach zur nächsten HV gehen und das Thema ansprechen. Da muss der Vorstand sich sonst äußern, ansonsten die Entlastung verweigern (sollten dann natürlich mehrere Mitglieder auch so sehen).

    Im Endeffekt musst du jetzt entscheiden, ob du weiter zahlen möchtest oder nicht, wenn du es steuerlich nicht mehr absetzen kannst. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur sagen, dass die Arbeit der Fördervereine für die Kindergärten extrem wichtig ist und vieles ohne die Fördervereine gar nicht möglich wäre (da die Träger nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stellen).

    Übrigens: Eine Spendenquittung ist bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Jahr nicht zwingend notwendig. Siehe auch dieser Beitrag bei Finanztip.

    Das ist natürlich auch gut möglich! Danke für den Tipp mit den 300,00, bei mir geht es allerdings um über 2.000 pro Jahr.

    Ich schätze den Verein sehr, dennoch ist es natürlich ärgerlich wenn ein an sich gemeinnütziger Verein plötzlich keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen darf. Es geht ja auch um mehrere Jahre und summiert sich daher schon.

    Also mein Bauchgefühl sagt mir, dass du das nicht mehr steuerlich absetzen kannst. Denn in meinen Augen handelt es sich bei der Spende an einen Förderverein nicht um Betreuungskosten für dein Kind. Dein Kind wird doch unabhängig von dieser Spende betreut.

    Danke für die Einschätzung. Bislang konnte ich den Weg über die Spende ja problemlos gehen, das war ja sogar besser, da die Kinderbetreuungskosten ja nur zu 2/3 angesetzt werden.

    Aus meiner Sicht muss der Verein aber eine Art von "Bestätigung" / Quittung für den Erhalt der Zahlungen ausstellen.

    Guten Tag,

    ich zahle monatlich Mitgliedsbeiträge an den Förderverein der Kita. Früher erhielt ich eine Zuwendungsbescheinigung hierfür und setzte die Beträge als Spenden ab. Soweit unproblematisch.

    Nun teilte der Förderverein mit, dass er keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen dürfen (Ich vermutete den Entzug der Gemeinnützigkeit, dies wurde verneint, weitere Informationen gibt es bislang nicht).

    Nun habe ich versucht, die Kosten als Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. FA akzeptiert dies mangels Nachweis nicht (Kontoauszüge genügen nicht). Ich habe auch keine schriftliche "Bestätigung" / Quittung des Vereins für die Zahlungen.

    D.h. ich kann diese Kosten nun gar nicht mehr absetzen, weder als Spende (da kein Zuwendungsbescheid), noch als Kinderbetreuungskosten, da kein Nachweis...

    Habe ihr eventuell eine Idee? Vielen Dank!