Beiträge von valey

    Hallo Zusammen,

    wenn im näheren familiären Umfeld Geld verliehen wird, das auf Basis eines Vertrags mit Inhalt wie eine Bestätigung über den Betrag und den Erhalt dessen sowie die maximale Laufzeit bis wann das Geld zurück muss.

    Ist das in irgendeiner Weise rechtsgültig? Was ist die Konsequenz wenn der der das Geld leiht nicht zurückzahlt?

    Ich Stelle mir hier vor, dass es nach der Laufzeit zb zu Diskussionen kommt weil man dann die Hosentascheninnenseite rausholt und sagt, man hat halt leider nichts.

    Und so dann halt statt das Geld sammelt um mir das Geld zurückzugeben, lieber das Geld der Bank zurückzahlt da da ja schon ein gewisser anderer Druck dahinter steht.

    Hoffe ihr könnt mir bei den wirren Gedankengängen folgen.

    Sollte ich im falschen Bereich das Thema aufgemacht haben würde ich um eine Verschiebung bitten

    Vielen Dank vorab

    /Sehe gerade dass sich im Titel der Fehlerteufel eingeschlichen hat, sollte natürlich Privatleihe heißen :)

    Hierbei handelt es sich um eine Schenkung, für die es einen Freibetrag von 400k innerhalb von 10 Jahren gibt (Eltern an Kinder). Betrachtet werden immer die letzten 10 Jahre rollierend und wenn der Grenzwert überschritten wird, dann ist Schenkungssteuer fällig.

    Wenn allerdings der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung Eintritt, dann wird die Schenkung auf den Freibetrag für das Erbe anteilig angerechnet (abhängig vom Zeitunterschied zwischen Schenkung und Erbfall).

    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder Fachmann für Steuerrecht, daher handelt es sich um meine Laienmeinung.

    Das hab ich so tatsächlich auch erwartet. Konnte so aber in Kombination mit "Rechnungen übernehmen" nichts im Netz finden.

    Gehst Du denn davon aus, dass Dein Sohn vor Dir stirbt? Das wäre ja nicht der Regelfall bei Eltern und Kindern.

    GOtt bewahre, ich hoffe nicht.

    Selbstverständlich meine ich es andersherum.

    Hab ich das so oben geschrieben? Ich kann das so nicht rauslesen, sorry falls es missverständlich rüber kam.

    Hallo zusammen,

    folgendes Szenario: mein Sohn saniert ein Haus und erhält hierzu Handwerkerrechnungen. Um ihm unter die Arme zu greifen und in einem möglichen Erbfall weniger Steuern entrichten zu müssen, würde ich gerne teilweise Rechnungen übernehmen.

    Dabei auch die Frage ob es eine Rolle spielt ob die Rechnung auf meinen Namen oder seinen Namen läuft? Letztendlich ist das doch auch dem Handwerker egal wer die Überweisung tätigt?

    Grundlegender: Rechnungen von Familienangehörige übernehmen, zählt das schon in eine mögliche Erhebung der Erbschaftssteuer rein?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.