Dankeschön, das Thema hat sich glücklicherweise schon erledigt. Sterbegeld ist es in meinem Fall nicht. Die bAV ist einkommensteuerpflichtig.
Die offene Frage war für mich, ob hier die Fünftelregelung greift.
Ursprünglich war diese nicht anwendbar, aufgrund der geplanten Ratenzahlung über mehrere Jahre der bAV. Durch den Erbfall ist es aber nun eine Einmalzahlung geworden, welche ich durchaus als außerordentliche Einkünfte sehen würde.
Meint ihr die Fünftelregelung ist hier anzuwenden?