Am Fahrzeug ist ein Fahrradanhänger mit einem Fahrrad befestigt.
Handelt es sich tatsächlich um einen eigenständigen Fahrradanhänger mit eigenem Kfz-Kennzeichen, oder wie ich vermute um einen Fahrradträger der auf der Anhängerkupplung befestigt ist?
Tatsache ist, dass nur die Kfz-Haftpflichtversicherung mögliche Schäden erstattet und dies auch dann wenn Personen dabei zu Schaden kommen.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun.
Der Versicherungsnehmer kann natürlich in Regress genommen werden, wenn er Drogen zu sich genommen hatte, alkoholisiert war, oder vorsätzlich begangen wurde.
In solch einem Fall ist es immer empfehlenswert, wenn man auch eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht und Strafrecht abgeschlossen hat.