Beiträge von Doeri740

    Wenn die Contracting Firma nach der AVB Fernwärmeverordnung abrechnet, kann sie es nicht ablehnen. Das Recht nach § 3Abs.2 AVBFernwärmeverordnung zu kündigen, ist gesetzlich darin hinterlegt, wenn man seine Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Wärmepumpe ist anerkannt als erneuerbare Energie. Siehe LG Regensburg, Urteil v. 08.07.22 - 34 O 2572/21 Mein Contracter eiert auch rum und schreibt irgendwelche Argumente. Das Gesetz hat sich aber geändert am 13.07.2022 durch Herrn Habeck (Gott sei Dank)

    Hallo, ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV Gebrauch gemacht. Dies beinhaltet, dass ich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen kann, wenn ich auf erneuerbare Energien umsteige. Meiner Meinung nach endet der Vertrag nach diesen 2 Monaten Kündigungsfrist. Also habe ich in eine Wärmepumpe investiert i.H. von etwa 30.000€. Als Krönung macht mir jetzt die Firma Engie Deutschland das Leben schwer, indem Sie mir dazu noch eine Ausgleichssumme wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung in Höhe von 9.000€ in Rechnung stellt. In 2023 betrug unser Arbeitspreis 360€ die Megawattstunde !!! Und dann soll die Fernwärme attraktiv sein. Lächerlich. Bundesminister Habeck hat das Gesetz verabschiedet. Wieso soll ich dafür zusätzlich zahlen ? Diese Firma ist so unverschämt. :cursing: