Wenn die Contracting Firma nach der AVB Fernwärmeverordnung abrechnet, kann sie es nicht ablehnen. Das Recht nach § 3Abs.2 AVBFernwärmeverordnung zu kündigen, ist gesetzlich darin hinterlegt, wenn man seine Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Wärmepumpe ist anerkannt als erneuerbare Energie. Siehe LG Regensburg, Urteil v. 08.07.22 - 34 O 2572/21 Mein Contracter eiert auch rum und schreibt irgendwelche Argumente. Das Gesetz hat sich aber geändert am 13.07.2022 durch Herrn Habeck (Gott sei Dank)