Wenn die Contracting Firma nach der AVB Fernwärmeverordnung abrechnet, kann sie es nicht ablehnen. Das Recht nach § 3Abs.2 AVBFernwärmeverordnung zu kündigen, ist gesetzlich darin hinterlegt, wenn man seine Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Wärmepumpe ist anerkannt als erneuerbare Energie. Siehe LG Regensburg, Urteil v. 08.07.22 - 34 O 2572/21 Mein Contracter eiert auch rum und schreibt irgendwelche Argumente. Das Gesetz hat sich aber geändert am 13.07.2022 durch Herrn Habeck (Gott sei Dank)
Beiträge von Doeri740
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Hallo. Ich habe nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV gekündigt (Sonderkündigungsrecht wegen Einsatz erneuerbarer Energien) Hat das schon jemand von euch gemacht und wie hat der Contracter darauf reagiert?
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Hallo, ich habe nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV wegen Einsatz erneuerbarer Energien gekündigt. Hat das jemand von euch schon gemacht und wie hat der Contracter darauf reagiert?
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Hallo, ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV Gebrauch gemacht. Dies beinhaltet, dass ich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen kann, wenn ich auf erneuerbare Energien umsteige. Meiner Meinung nach endet der Vertrag nach diesen 2 Monaten Kündigungsfrist. Also habe ich in eine Wärmepumpe investiert i.H. von etwa 30.000€. Als Krönung macht mir jetzt die Firma Engie Deutschland das Leben schwer, indem Sie mir dazu noch eine Ausgleichssumme wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung in Höhe von 9.000€ in Rechnung stellt. In 2023 betrug unser Arbeitspreis 360€ die Megawattstunde !!! Und dann soll die Fernwärme attraktiv sein. Lächerlich. Bundesminister Habeck hat das Gesetz verabschiedet. Wieso soll ich dafür zusätzlich zahlen ? Diese Firma ist so unverschämt.