Sonderkündigungsrecht AVBFernwärmeV

  • Hallo, ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV Gebrauch gemacht. Dies beinhaltet, dass ich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen kann, wenn ich auf erneuerbare Energien umsteige. Meiner Meinung nach endet der Vertrag nach diesen 2 Monaten Kündigungsfrist. Also habe ich in eine Wärmepumpe investiert i.H. von etwa 30.000€. Als Krönung macht mir jetzt die Firma Engie Deutschland das Leben schwer, indem Sie mir dazu noch eine Ausgleichssumme wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung in Höhe von 9.000€ in Rechnung stellt. In 2023 betrug unser Arbeitspreis 360€ die Megawattstunde !!! Und dann soll die Fernwärme attraktiv sein. Lächerlich. Bundesminister Habeck hat das Gesetz verabschiedet. Wieso soll ich dafür zusätzlich zahlen ? Diese Firma ist so unverschämt. :cursing:

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich würde dir den Gang zum Fachanwalt empfehlen. Eine Erstberatung ist nicht besonders teuer und bei Fernwärme ist die Situation kompliziert. Anschlusszwang ist üblich und sinnig, aber rechtlich nicht unumstritten, dabei kommt es häufig auf die Details an. Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung gibt es nicht nur bei Fernwärme, auch das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Ob das im konkreten Fall in Ordnung ist...per Ferndiagnose immer schwierig

  • Hallo Doeri740,


    betriebswirtschaftlich ist es nachvollziehbar, dass der Fernwärmeversorger bei vorzeitiger Kündigung eine Entschädigung haben will. Ob die Buchstaben der AVBFernwärme und Ihr Vertrag so eine Entschädigung hergeben, muss durch einen Juristen im Detail geprüft werden. Als Vorstufe könnten Sie ggf. auch die Verbraucherzentrale aufsuchen.

    Bundesminister Habeck hat das Gesetz verabschiedet. Wieso soll ich dafür zusätzlich zahlen ?

    Ich finde das Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen Fassung auch nicht toll, aber nicht Herr Habeck, sondern der Deutsche Bundestag hat das Gesetz verabschiedet. Soviel Detailbewusstsein sollte sein.


    Gruß Pumphut

  • Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht, aber was ist jetzt die genaue Frage des Threaderstellers? Für mich liest sich der ganze Beitrag nur wie "sch... Politik, sch... Grüne, sch... Bundeswirtschaftsminister".


    Wenn ich doch Fernwärme beziehe, sollte ich über den Anschlusszwang informiert sein. Bevor ich dann entscheide, mir eine Wärmepumpe in den Garten zu stellen (und das ja scheinbar vor allem wegen dem neuen Gebäudeenergiegesetz, im speziellen vermutlich die Förderung), kläre ich doch erst einmal die gesamte Situation. Und im Zweifel spreche ich dann auch noch mal mit meinem Fernwärmeanbieter und lass mir alles schriftlich bestätigen.

    Zumal meines Wissens die Fernwärme im Gebäudeenergiegesetz zu den "guten" Heizarten gezählt wird.

  • Hallo. Ich habe nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV gekündigt (Sonderkündigungsrecht wegen Einsatz erneuerbarer Energien) Hat das schon jemand von euch gemacht und wie hat der Contracter darauf reagiert?

  • Hallo Doeri740 ,

    ich habe auch nach §3Abs.2 AVBFernwärmeV gekündigt und meine Contracting Firma hat die Kündigung abgewiesen.

    Vielleicht können wir die Einzelheiten im Privat diskutieren, meine Email ist: [Inhalt durch Mod. entfernt]

    danke und Grüße aus Wiesbaden,

    RD

  • Wenn die Contracting Firma nach der AVB Fernwärmeverordnung abrechnet, kann sie es nicht ablehnen. Das Recht nach § 3Abs.2 AVBFernwärmeverordnung zu kündigen, ist gesetzlich darin hinterlegt, wenn man seine Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Wärmepumpe ist anerkannt als erneuerbare Energie. Siehe LG Regensburg, Urteil v. 08.07.22 - 34 O 2572/21 Mein Contracter eiert auch rum und schreibt irgendwelche Argumente. Das Gesetz hat sich aber geändert am 13.07.2022 durch Herrn Habeck (Gott sei Dank)