Alles anzeigenHallo zusammen,
ich war wohnhaft in der Wohnung vom 15. August 2023 bis 15. Juli 2024. Im Jahr 2024 habe ich meine Nebenkostenabrechnung von 2023 mit einem Guthaben von 70 Euro sowie meine komplette Kaution erhalten. Das war knapp am 27.12.2024. Der Mieterbund war damals involviert.
Vor ein paar Wochen habe ich bei der Hausverwaltung nachgefragt, wie es mit der Abrechnung für 2024 aussieht, aber bisher keine Antwort erhalten.
Soll ich noch einmal den ehemaligen Vermieter kontaktieren, damit er Druck macht? Beim Mieterbund bin ich nicht mehr, da ich eine Eigentumswohnung habe. Oder soll ich einfach bis zum 01.01.2026 warten? Bzw. bin ich ab dem 01.01.2026 vor Nachforderungen sicher?
Was die Nebenkostenabrechnung für 2024 betrifft, so liegen Sie mit Ihrer Einschätzung der Fristen völlig richtig: Gesetzlich hat der Vermieter genau 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Unterlagen vorzulegen. Endet das Abrechnungsjahr also am 31. Dezember 2024, läuft die Frist für ihn am 31. Dezember 2025 ab. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2026 kein Schreiben mit einer Abrechnung erhalten, verlieren etwaige Nachzahlungsforderungen automatisch ihre Rechtsgültigkeit, und Sie sind vollständig vor Nachzahlungen für 2024 geschützt. Es gibt jedoch eine wichtige Besonderheit: Sollte Ihnen aufgrund der Abrechnung eine Rückzahlung zustehen, behalten Sie das Recht, dieses Geld auch nach Ablauf der Frist noch drei Jahre lang einzufordern.
Es ergibt keinen Sinn, den ehemaligen Vermieter oder die Hausverwaltung jetzt zu kontaktieren oder an die Abrechnung zu erinnern; denn wenn Ihnen eigentlich Geld zusteht und die Gegenseite die Frist versäumt, spielt das nur Ihnen in die Hände. Ich habe selbst eine ähnliche Erfahrung mit einer Mietwohnung gemacht: Nach meinem Auszug hatte die Hausverwaltung die Abrechnung schlichtweg verschlampt und sich erst anderthalb Jahre später wieder gemeldet – sodass ich rechtlich auf der sicheren Seite war und nichts nachzahlen musste. Während Sie nun warten und sich nicht mit Bürokratie herumschlagen wollen, können Sie sich entspannt anderen Dingen widmen, etwa dem Thema Unterhaltung; unter dem Stichwort „Bonus ohne Einzahlung“ hier findest du beispielsweise interessante Beschreibungen und nützliche Informationen für einen angenehmen Zeitvertreib. Mein Rat an Sie lautet daher: Warten Sie einfach gelassen das Jahresende ab und machen Sie nicht auf sich aufmerksam – überlassen Sie es der Gegenseite, ihre Unterlagen selbst zu ordnen. Herzlichen Glückwunsch zum Eigenheim! Das ist ein wirklich großer Schritt, und Sie müssen sich nun keine Gedanken mehr über die Nebenkosten anderer Leute machen.
Der Kauf einer eigenen Wohnung kostet im Allgemeinen so viel Zeit und Energie, dass man für die ehemaligen Vermieter schlichtweg keine Kraft mehr übrig hat. Auch ich musste vor dem Vertragsabschluss einen ganzen Stapel Unterlagen für die Bank zusammenstellen. Doch das Gefühl, von niemandem mehr abhängig zu sein, entschädigt für jede investierte Minute. Wichtig ist nur, alle alten Verträge und Kontoauszüge sicherheitshalber noch einige Jahre aufzubewahren. Man weiß schließlich nie, wann der frühere Eigentümer auf die Idee kommt, die alten Unterlagen zu prüfen. Sollte jedoch Funkstille herrschen, dann ergibt sich für ihn höchstwahrscheinlich entweder ein kleines Minus, oder er ist schlicht zu faul für die Abrechnung. Du befindest dich also vorerst in einer äußerst günstigen Lage und kannst erst einmal abwarten. Sollte wider Erwarten nach Ablauf der Frist doch noch etwas kommen, antworte einfach mit einem kurzen Schreiben und weise auf die Verjährung hin. Ich hoffe, du fühlst dich in deinem neuen Zuhause wohl und es gibt keine Probleme mit den Nebenkosten. Genieße dein Eigenheim und ärgere dich nicht über solche bürokratischen Kleinigkeiten!Grüße
Haben Sie die Kaution bereits vollständig und ohne Verzögerung zurückgezahlt?