Beiträge von Sungirl87

    Alles klar, ich bin ja schon einig mit allem. Ich will nichts mehr ändern. Wieso sollte ich die Kaufnebenkosten sparen? Aus psychologischen Gründen habe ich darauf verzichtet die Kosten zu Lasten der Erbengemeinschaft zu verlangen. Wir teilen die Kosten. Möglicherweise muss ich sogar Grunderwerbssteuer bezahlen ( meine Steuerberaterin prüft es noch), da die Erbengemeinschaft schon 2005 entstanden ist ....

    Nochmals Danke an alle! Sehr interessante Beiträge, viele Menschen, viele Meinungen.

    Hallo McProfit,

    das Problem mit dem Gutachten ist entstanden, weil falsch gerechnet wurde. Bei einem Grundstück als wirtschaftliche Einheit, bebaut mit zwei Häusern lautet die Rechnung: Sachwert 1 + Sachwert 2 + Bodenwert x Sachwertfaktor. Im Gutachten wurden beide Häuser getrennt bewertet und dann addiert. Sachwert 1 + fiktiven Grundstücks Anteil x Sachwertfaktor (überhöht) . Sachwert 2 + fiktiven Grundstücks Anteil x Sachwertfaktor. Dann beide Ergebnisse addiert. Es ist wohl so, dass je kleiner der Sachwert ist, um so größer der Sachwertfaktor. Die Differenz ist erheblich. Ich wollte nur erreichen, dass richtig gerechnet wird. Ich kann doch verlangen, dass ein Fehler korrigiert wird. Aber man hört mich gar nicht an. Der Gutachter nicht, obwohl er als er weg ging gesagt hat: "wenn noch Fragen sind jederzeit ..... Änderung können wir auch vornehmen, wenn es nicht passt". Und die Miterben kommen immer nur mit dem Satz: "nach unserer Einschätzung ist das Gutachten OK". Wenn das Gutachten so toll und korrekt ist, warum kann es mir dann keiner erklären? Sie lassen mich alle auflaufen. Ich kann Zahlen und nachprüfbare Berechnungen vorlegen. Das ärgert mich am meisten, dies Ignoranz. Mit mir kann man reden...... aber so zu tun als sei alles in bester Ordnung, das ist unverschämt. Braucht man denn einen Rechtsanwalt, um einen Fehler richtig zu stellen? Die Miterben wollen die Hälfte von allem ...... dann muss man es aber auch so berechnen. Sry an die anderen, wenn ich noch mal das Gleiche geschrieben habe. Ich bin nicht aus einer Laune heraus gegen den Wert des Gutachtens, sondern weil es falsch ist.

    Das Kurz-Gutachten hat 2.487 € gekostet + 2 Energieausweise á 673 €. Die Hälfte davon habe ich bezahlt. Ich war gutgläubig, als man mir sagte für diesen privaten Zweck sei das Kurz-Gutachten ausreichend und die Zahlen seien im Prinzip die Gleichen. Ich weiß auch nicht warum ich so doof war ......

    Das mit der möglichen Schenkungssteuer hat mich jetzt geschockt. Der Messbetrag FA ist 416.000 €. Ein Makler hätte das Anwesen für 518.000 € angeboten. Das Kreditinstitut hat einen Wert von 493.000 € ermittelt. Das "falsche" Gutachten ist 673.000 €. Mit gutem Willen und einem tatsächlich existierenden Sachwertfaktor wären 550.000 € ok. Wenn da noch was nachkommt würde ich es doch noch anfechten. Zahlen werde ich 285.000 €. Ich werde berichten, was noch passiert.

    Das mit den 3 Kindern ist kein Problem. Ich habe noch eine Eigentumswohnung und die bekommt der "Australier". Also hat am Ende jeder ein Haus/Wohnung. Mein Sohn in Australien hat gesagt, er braucht nichts (hat selbst schon 3 Häuser). Aber das fände ich "ungerecht", deshalb bekommt er die Wohnung . .... die kann er ja dann verkaufen.

    Ja, du hast Recht! Ich habe eine wundervolle Familie: mein Tochter mit Lebensgefährte, zwei Enkeln und Hund wird in das vordere Haus einziehen. Mein jüngster Sohn lebt bei mir im Haus. Ich habe ein Zuhause für alle und wir leben alle zusammen. Ich bin 69 und habe meine Familie um mich, die mich im Alter unterstützen können. Ich habe noch einen weiteren Sohn, der mit seiner Familie (+ 2 Enkel) in Australien lebt. Mindestens 1x im Jahr besuche ich sie dort. Die anderen haben jetzt zwar mein Geld (mehr als gerecht wäre) aber sie haben noch nicht mal eine Familie, beide kinderlos.

    Es hat gut getan im Forum andere Meinungen zu hören. Danke!

    Ich danke allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Letztlich habe ich eingesehen, dass ein Rechtsstreit nur Stress bringt und wer weiß, was dabei herauskommt. Das Risiko einer Teilungsversteigerung möchte ich nicht eingehen. Ich konnte mich mit den Nichten auf einen Kaufpreis einigen, mit dem ich leben kann. Nun geht es darum das Ganze so schnell wie möglich abzuwickeln, damit wieder Ruhe einkehrt. Ich habe viele lehrreiche Erfahrungen gemacht.

    Ich verstehe das mit dem Sachwertfaktor nicht. Ist es nicht egal ob getrennt multipliziert wird und dann addiert oder erst addiert und multipliziert?

    Also:

    WertHausA * Sachwertfaktor+ WertHausB * Sachwertfaktor = (WertHausA+WertHausB) * Sachwertfaktor.

    Nein, so ist es nicht. Je geringer der vorläufige Sachwert, um so größer ist der Sachwertfaktor. Bei 162.000 € wurde mit dem Faktor 1,87 multipliziert. Diesen Faktor gibt es bei Marktsegment 6 in der Tabelle überhaupt nicht. Die Tabelle beginnt erst bei 225.000 € mit dem größten Faktor von 1.69. Das zweite Haus mit einem ermittelten vorläufigen Sachwert von 266.000 € wurde mit 1,6 multipliziert. Wenn man die Sachwerte + Bodenwert vorher addiert, ist die Summe 428.000 €. Der Faktor dafür liegt bei 1,40 = 599.000 €. Wenn man die Häuser getrennt berechnet ergibt die Summe 728.000 €. Eine Differenz von ca. 130.000 €. Das ist der Grund, warum ich die Berechnung im Gutachten nicht akzeptieren will.

    Das Vorderhaus ist aus dem Jahr 1900, in den letzten 25 Jahren wurde bis auf eine neue Heizung 2009 nichts mehr gemacht. (Abriss-Haus?) Mein Haus ist aus dem Jahr 1955 und ich habe in den letzten 10 Jahren einiges reingesteckt (neues Badezimmer, neue Böden, Türen usw.) Das hat den rechnerischen Wert des Hauses um ca. 60.000 € erhöht. Davon zahle ich nun die Hälfte an die Nichten, ebenso einen unangemessenen Betrag für das alte Haus. Danke für die Kommentare, sie treffen ziemlich genau das Problem: Ich bin machtlos, auch wenn ich vermeintlich Recht habe und an dem Gutachten was faul ist. Also werde ich den geforderten Preis zahlen, bin reicher an Erfahrungen geworden und ärmer im Portemonnaie. Dumm gelaufen, was ist schon gerecht?

    Danke allen für die Infos. Unsere Mutter ist 2005 gestorben. In der Nachlassaufstellung ist nur ein Brandversicherungswert von 53.050 € eingetragen. Damit kann man sicher nix mehr anfangen. Meine Schwester ist 2007 gestorben. Mein Schwager, der das Haus dann alleine bewohnt hat, ist Feb. 2024 gestorben. Im Prinzip geht es mir nur darum, dass beide Häuser getrennt mit Sachwertfaktor (überhöht?) multipliziert wurden. Inzwischen haben mir zwei Gutachter bestätigt, dass bei dem vorliegendem Grundstück die richtige Rechnung ist: Sachwert 1 + Sachwert 2 + Bodenwert .......und dann mit einem einzigen Sachwertfaktor multiplizieren. Von dem so errechneten Verkehrswert hätte ich ohne Diskussion die Hälfte bezahlt. Inzwischen habe ich mein Angebot an die Nichten erhöht und hoffe, dass sie irgendwann zustimmen. Meine Tochter möchte mit ihrer Familie in das Vorderhaus einziehen und wir wollen so schnell wie möglich wieder unsere Ruhe haben, auch um den Preis, dass wir notgedrungen mehr zahlen müssen, als gerecht wäre. Das Büro des Gutachters hat mir mitgeteilt, dass ich kein Recht hätte Änderungen zu verlangen, da ich nicht Auftraggeber war. Stimmt so wiederum auch nicht, sagt ein anderer Gutachter, da ich Mitbeteiligte bin, meine Nichte mit meiner Genehmigung den Gutachter beauftragt hat und ich auch die Hälfte der Rechnung schon bezahlt habe. Aber soll ich das jetzt mit einem Rechtsanwalt durchsetzen? Ich hoffe nun immer noch auf eine baldige Einigung.

    Hallo an alle, ich habe ein Problem, wer kann helfen? Auf dem Grundstück stehen zwei Häuser. Lt. Finanzamt " Zweifamilienhaus", da eine wirtschaftliche Einheit. Das eine Haus wird von mir bewohnt, das andere ursprünglich von der Familie meiner Schwester. Wir waren Erbengemeinschaft 1/2 + 1/2. Nach dem Tod meiner Schwester und meines Schwagers, sind deren beiden Töchter Erben. Also : ich 1/2 und 1/4+1/4. Ich möchte die Nichten ausbezahlen und wir haben ein Kurzgutachten erstellen lassen, welches m.E. wertmäßig viel zu hoch angesetzt ist. Es wurde jedes Haus getrennt bewertet und der vorläufige Sachwert mit dem Sachwertfaktor

    multipliziert. Vorderhaus mit 1,87 (diesen Wert gibt es überhaupt nicht in der Tabelle.) und das Hinterhaus mit 1,6. Anschließend beide Beträge addiert und als Verkehrswert des Gesamtgrundstücks ausgewiesen. Je kleiner der vorläufige Sachwert ist, um so höher ist der Faktor! Ich hatte den Erben den Wert des Vorderhauses (welches seit 56 Jahren von ihrer Familie bewohnt wurde, Baujahr 1900) + die Hälfte vom Grundstückswert angeboten. Sie wollen allerdings die "Hälfte von allem". Also auch die Hälfte von meinem Haus, in dem ich seit 69 Jahren lebe. Baujahr 1955, von mir in den letzten 10 Jahren teilweise renoviert. Muss man nun nicht die beiden vorläufigen Sachwerte erst addieren und dann mit dem Sachwertfaktor multiplizieren. Dieser ist erheblich kleiner, da der Gesamtbetrag ja höher ist. Faktor wäre dann 1,39. Dazu kommt noch, dass der Gutachter quasi nicht zu erreichen ist. Nicht telefonisch und E-Mails beantwortet er auch nicht. Nach 14 Tagen ein Telefonkontakt, aber nicht ist passiert. Ich habe nun erneut per E-Mail um Stellungnahme gebeten, keine Reaktion. Ich weiß auch nicht, an wen ich mich wenden kann. Ein weiteres Gutachten möchte ich nicht in Auftrag geben, da ich mich mit dem vorläufigen Sachwert schon abgefunden habe und es nur um die letzten zwei Rechnungsschritte geht. Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!