Ich vermiete eine Wohnung als Kapitalanlage und nutze auch das DKB Vermieterkonto. Bin damit zufrieden. Hab einmal das Mietkautionskonto, das Mietenkonto für die monatlichen Ein- und Ausgänge und das TG-Konto für Rücklagen.
Beiträge von Felica001
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Ein netter Arbeitgeber, der Dir die Bahnfahrkarte zahlt. Du würdest den Arbeitsplatz vermutlich auch dann halten, wenn Du die Bahnfahrt selber zahlen müßtest.
Ein guter Bekannter ist Wochenpendler mit ähnlicher Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. An sich ist der Mann begeisterter Autofahrer, aber diese Distanz überbrückt er lieber mit dem Zug. Man hat ihm einen Dienstwagen angeboten, den hat er abgelehnt und läßt sich stattdessen eine Bahncard 100 vom Arbeitgeber bezahlen, was in seinem Fall noch nicht einmal steuerpflichtig ist. In seinem Fall sogar 1. Klasse, was a) in der Regel für eine ruhigere und komfortable Fahrt sorgt) und b) ihm erlaubt, die Fahrzeit produktiv zu nutzen. Er sagt, zu seinen Fahrzeiten machten das in der 1. Klasse eigentlich alle.
Viele Deutsche freuen sich darüber, Geld für den Beruf auszugeben. Die Hotelkosten sind schließlich Werbungskosten, die man von der Steuer absetzen kann. Mehr als die Hälfte der Hotelkosten bleibt trotzdem an Dir hängen.Ich weiß die Unterstützung meines Arbeitgebers total zu schätzen. Empfinde ich nicht als selbstverständlich. Als momentaner Bahnfahrer unterschreibe ich die genannten Punkte bzgl. Comfort und Produktivität total.
Prinzipiell ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, die 0,002%-Methode anzubieten, denn die Standardmethode ist in Deinem Fall ganz offensichtlich ungünstig. Bei jeder normal verständigen Firma ist dieses Ansinnen auch ein Selbstgänger. Vermutlich bist Du in Deiner Firma aber der erste, der das so haben will, und Verwaltungen sind traditionell nicht gern bereit, sich zu bewegen. Es könnte sich lohnen zu klären, welche Person hier blockiert und dann über deren Vorgesetzten zu versuchen, die Blockade zu beseitigen.
Aber: Was hilft Dir meine Auskunft (als die eines Mitforisten), daß die Firma das eigentlich so machen muß, wenn sie es partout nicht will? Willst Du in letzter Konsequenz deswegen gegen Deinen Arbeitgeber klagen?Danke, die Info hilft mir dennoch. Ich habe nicht vor zu klagen oder dagegen vorzugehen, ansprechen möchte ich es dennoch. Prinzipiell betrifft die Thematik ja nicht nur mich persönlich, sondern sämtliche Kolleginnen und Kollegen mit Firmenwagenoption mit einem weiten Anfahrtsweg. Vielleicht hilft hier die wiederholte Ansprache, damit die HR-Abteilung die Option anbietet.
Rechne Dir Deine Optionen aus, dann hast Du eine Entscheidungsgrundlage. Denke als Bahnvielfahrer auch an eine Netzkarte. Selbst wenn Du Dich letztlich für den Dienstwagen entscheidest, wäre zu überlegen, ob Du den Weg zur Arbeit nicht dennoch mit dem Zug zurücklegst. Ich finde Stunden auf der Autobahn ätzend. Your mileage (!) may vary.
PS: Mein Referenzfinanzer sagt, finanziell gesehen lohnten sich Dienstwagen nicht, gerade dann nicht, wenn man privat keinen Wert auf die relativ teure Nutzung eines Neuwagens legt. Und als hauptsächlicher Homewerker brauchst Du ja die Schulterstreifenwirkung des Dienstwagens nicht (durch die man schon auf dem Firmenparkplatz sieht, wer der wichtigste Mitarbeiter im Unternehmen ist)
Absolut, ich würde voraussichtlich zwischen beiden Verkehrsmitteln je nach Situation wechseln. Soll ja vorkommen, dass die Bahn streikt oder aufgrund technischer Probleme ausfällt.
Die Firmenwagenoption prüfe ich, da mein Privatfahrzeug ein gewisses Alter erreicht hat und ich familienbedingt relativ viel fahre. Wirtschaftlich betrachtet ist das Privatfahrzeug günstiger, gleichzeitig ist der Vorteil des Firmenwagens, dass keine weiteren Kosten auf einen zukommen. Bei meinem Privatfahrzeug geht es allmählich los mit altersbedingten Reparaturen.
Danke nochmal für deine Einschätzungen -
Hallo zusammen,
ich finde die Tipps hier super und lese schon länger mit. Nun habe ich ein eigenes Thema, bei dem ich mich über Tipps freuen würde.
Folgende Situation:
- Ich habe die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu erhalten, den ich auch privat nutzen kann.
- Die hybride Arbeitsvereinbarung erlaubt es mir, die meiste Zeit von daheim aus zu arbeiten. Der Arbeitsweg zwischen meinem Hauptwohnsitz (im Eigentum) und der Arbeitsstätte laut Vertrag beträgt etwa 475km.
- Effektiv bin ich jede zweite Woche für 2-3 Tage vor Ort, die restliche Zeit arbeite ich von daheim. Bisher erhalte ich die Zugfahrten erstattet und zahle lediglich das Hotel.
Herausforderung:
- Die Lohnbuchhaltung bietet für die Berechnung des geldwerten Vorteils ausschließlich die 1%-Methode + 0,03% pro km Arbeitsweg an. Die 0,002% Methode wird nicht angeboten. Bei 475km Arbeitsweg übersteigt der zu versteuernde geldwerte Vorteil mein Bruttogehalt.
- Eine Zweitwohnung rentiert sich kostenmäßig nicht wirklich, da ich nur jede zweite Woche vor Ort bin.
Gibt es ohne einen Zweitwohnsitz einen Weg, wie ich den geldwerten Vorteil legal reduzieren kann mit der 0,03% Methode? Oder bleibt mir dann nur die Option, mir eine Zweitwohnung zu holen und mir über die Steuer einen Teil zurück zu holen?
Danke für jegliche Tipps&Tricks.
Viele Grüße Feli
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Hallo zusammen,
ich habe hier immer wieder als passives Mitglied mitgelesen und mich nun aufgrund der vielen hilfreichen Tipps angemeldet. Ich hoffe mir kann bei meinem Anliegen geholfen werden, da ich demnächst einen neuen Job anfangen werde.
Folgende Situation:
- Der Arbeitsort ist laut Vertrag der Hauptsitz der Firma und liegt ca. 400km von meinem Hauptwohnsitz, in dem ich zum Eigentum wohne
- Laut Vertrag habe ich die Möglichkeit, überwiegend von daheim aus zu arbeiten
- Ich werde voraussichtlich alle 2 Wochen jeweils 2-3 Arbeitstage am Hauptsitz der Firma arbeiten und benötige nur für diese Zeit eine Unterkunft
- Die Anmietung eines Zimmers und Anmeldung als Zweitwohnsitz ist aufgrund der geringen Anzahl an Übernachtungen ziemlich teuer
- Auf der anderen Seite lohnt sich für mich der Firmenwagen nicht, wenn ich diesen von meinem Hauptwohnsitz aus bei der 1% + 0,03% pro km zur Arbeitsstätte Regelung versteuern muss
- Ich habe nun gelesen, dass unter gewissen Umständen auch die Unterkunft in einem Hotel in der Nähe des Hauptsitzes als Basis für die Berechnung des Arbeitsweges dienen kann
Meine Fragen daher:
- Akzeptieren die Firmen in 2024 als Angabe zum Arbeitsweg eine durchschnittliche Distanz vom Hotel zum Hauptwohnsitz? Mittlerweile ist es teilweise üblich, dass man selten im Büro ist und ein Zweitwohnsitz ist wirtschaftlich daher wenig sinnvoll
- Was muss ich neben den Hotelrechnungen bei meiner Steuererklärung beachten, damit es hier nicht zu Problemen kommt?
Das Thema doppelte Haushaltsführung bzw. die Ansetzung der Kosten ist für mich erstmal zweitrangig. Ich habe nur die Regelungen beim Firmenwagen noch nicht zu 100% verstanden. Danke für eure Hilfe!
Grüße Felica