Beiträge von Jazzy61

    Abzüglich Steuer.

    Auch wenn Du das wiederholst, sagt man das so nicht.

    Für eine überschlägige Steuerberechnung fehlt noch die Höhe des Arbeitslosengelds.

    Arbeitslosengeld habe ich von 1. Januar bis 30. Juni 2024 (ich habe mich beim 1. Post verschrieben) bezogen; 1771,50 Euro.

    Woher hast Du diese Beträge und was genau ist damit gemeint?

    Typischerweise bezeichnet man als "brutto" unversteuerte Einkünfte, als "netto" versteuerte. Das ist bei der Rente aber anders. Wenn Du damit steuerpflichtig wirst, führst Du die Steuer selber ab, nicht der Arbeitgeber wie früher. Den Arbeitgeber gibts beim Rentenbezieher ja üblicherweise nicht.

    Jedes Steuerbüro kann das ausrechnen. Ich könnte Dir das auch ausrechnen. Das ist nicht so schwer, wenn man weiß, wie die Rechnung geht. Aber Du wirst mir die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen.

    Du kannst hilfsweise für eine Peilung ein beliebiges Steuerprogramm nehmen, das rechnet aber mit der Formel für das Vorjahr (also 2023) und wird Dir vermutlich zu viel Steuer ausrechnen. Mach das trotzdem und spare entsprechend Geld, wenn Du keins auf der Seite hast. Du mußt des Arbeitslosengelds wegen (Lohnersatzleistung) fürs laufende Jahr ohnehin eine Steuererklärung abgeben.

    Die Bruttorente beträgt 2 152,24 Euro abzüglich 157,11 Euro Krankenversicherung, 23,56 Euro Zusatzbeitrag und 86,09 Euro Pflegeversicherung. Verbleiben 1885,48 Euro.

    Hallo liebe Mitglieder.

    Ich habe eine Steuerfrage und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich war vom 1. Januar 2024 bis 30. Januar 2024 arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. Seit dem 1. Juli 2024 bekomme ich Rente (2252 Euro brutto und 1885 Euro netto).

    Ich weiß nicht, ob und wieviel Steuern ist jetzt auf die Rente zahlen muss (ich habe nichts ab zusetzen).

    Vielen lieben Dank, Jazzy 61