Alles anzeigenWarum sollte das Verfahren nicht zulässig sein (mTAN)?
Das BSI hält das mTAN-Verfahren zwar nur für eingeschränkt sicher, aber zumindest sicher genug als 2-Faktor für das Online-Banking.
Mas darf ja nicht vergessen, dass es für einen konkreten Missbrauch Anmeldekennung/Password für das Online-Banking und den 2-Faktor braucht.
Und die in den letzten Monaten immer wieder in diversen Verbrauchermagazinen gezeigten Fälle von Kunden, denen das Konto leergeräumt wurde, sind jedenfalls nicht auf das 'unsichere' mTAN-Verfahren zurückzuführen.
In den Fällen haben die Kunden dann fast immer direkt mit einem vermeintlichen Bankmitarbeiter gesprochen und haben die von den kriminellen gewünschte Autorisierung gleich direkt in der jeweiligen Banking-App bestätigt.
Der größte Schwachpunkt in Online-Banking ist und bleibt der Mensch!
Danke für die Nachricht.
Als Kleinanleger und Laie versuche ich halt besonders vorsichtig und sicherheitsbewusst zu aggieren.
Und die Tatsache, dass man sich "einfach so" einloggen kann machte mich ein wenig stutzig.
Ok, für alles weitere dann die SMS TAN.
Wird schon schiefgehn.