Beiträge von Salowo

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Tatsächlich rechne ich damit das die Wohnung (Baujahr 2009) mit etwas Gewinn verkauft werden kann. Der Preis lag 2018 bei 295.000 €, 4 Zimmer Maisonette mit 115m².

    Geplant habe ich den Verkauf noch nicht, allerdings müsste ich mich von meiner Eigentumswohnung abmelden und in der Eigentumswohnung meiner Frau anmelden.

    Zusätzlich wird nächstes Jahr die Rechnung für die Straßenbauarbeiten folgen. Diese werde ich bezahlen, würde das ganze aber gerne steuerlich geltend machen.

    D.h. aktuell versuche ich abzuwägen:

    1. Ummelden und Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben aber dafür Zinsen sowie anstehende Kosten absetzbar machen. Als Bonus wird es wahrscheinlich einiges an Diskussionen mit dem Finanzamt geben.

    2. Ummelden aber die Miete die ich erhalten nicht als Einnahmen in der Steuererklärung angeben und dafür auch keine Absetzbarkeit der Zinsen und Kosten haben

    Wenn ich mich ummelde und nächstes Jahr auf die Idee komme die Wohnung zu verkaufen würde in beiden fällen die Spekulationssteuer anfallen.

    Nicht ummelden kommt ja nicht in Frage wie ich schon öfters gehört habe ...

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner aktuellen Situation weiterhelfen. Ich habe seit 2018 eine Eigentumswohnung, die auf mich gemeldet ist, aber aktuell von meinen Eltern bewohnt wird. Meine Eltern zahlen mir dafür eine Miete, die etwa 66 % des Mietspiegels in meiner Stadt entspricht.

    Vor einigen Monaten bin ich umgezogen und wohne nun mit meiner Frau zusammen. In den nächsten Monaten bzw. Jahren werden einige Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung anfallen, darunter Straßenbauarbeiten, die anteilig von den Eigentümern getragen werden müssen.

    Nun stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Steuerliche Absetzbarkeit: Kann ich die Zinskosten für das Darlehen sowie die anfallenden Umbaukosten steuerlich absetzen, nachdem ich die Wohnung nicht mehr selbst bewohne? Wenn ja, gibt es dabei etwas Besonderes zu beachten?
    2. Spekulationssteuer: Wenn ich die Wohnung z.B. in 2 Jahren verkaufen möchte, würde dann die Spekulationssteuer anfallen? Ich habe gehört, dass die Selbstnutzung der Wohnung eine Rolle spielt, aber ich bin mir unsicher, wie sich das in meinem Fall auswirkt.

    Ich möchte natürlich die beste Lösung finden und mögliche steuerliche Belastungen vermeiden. Über eure Ratschläge und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Salowo