Alles anzeigenWer steht im Grundbuch? Du, oder?
Wer wohnt derzeit darin? Deine Eltern?
Wenn das so ist, zahlst du auf den Gewinn, den du mit dem Verkauf erzielst, Spekulationssteuer. Abhilfe: Warten, bis dir die Wohnung 10 Jahre gehört hat. Oder selbst ausreichend lange darin wohnen (wenn du dieses Jahr einziehst, kannst du nach meiner Interpretation am 1.1.2026 spekulationssteuerfrei verkaufen).
Ich würde erstmal die Frage klären, ob du beim Verkauf einen Gewinn machst. Klar, wenn die Wohnung nicht völlig abseits liegt, gab es wohl eine Wertsteigerung. Aber mit Aussicht, dass ein Käufer die Straße mitfinanzieren muss, wird dein Verkaufpreis niedriger ausfallen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Tatsächlich rechne ich damit das die Wohnung (Baujahr 2009) mit etwas Gewinn verkauft werden kann. Der Preis lag 2018 bei 295.000 €, 4 Zimmer Maisonette mit 115m².
Geplant habe ich den Verkauf noch nicht, allerdings müsste ich mich von meiner Eigentumswohnung abmelden und in der Eigentumswohnung meiner Frau anmelden.
Zusätzlich wird nächstes Jahr die Rechnung für die Straßenbauarbeiten folgen. Diese werde ich bezahlen, würde das ganze aber gerne steuerlich geltend machen.
D.h. aktuell versuche ich abzuwägen:
1. Ummelden und Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben aber dafür Zinsen sowie anstehende Kosten absetzbar machen. Als Bonus wird es wahrscheinlich einiges an Diskussionen mit dem Finanzamt geben.
2. Ummelden aber die Miete die ich erhalten nicht als Einnahmen in der Steuererklärung angeben und dafür auch keine Absetzbarkeit der Zinsen und Kosten haben
Wenn ich mich ummelde und nächstes Jahr auf die Idee komme die Wohnung zu verkaufen würde in beiden fällen die Spekulationssteuer anfallen.
Nicht ummelden kommt ja nicht in Frage wie ich schon öfters gehört habe ...