Beiträge von oxident

    Hornie Dann müsste er aber auch mich mindestens als Vertragsinhaber angegeben haben.

    Natürlich bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass jemand auf meinem Namen einen (Mobilfunk-)Vertrag bei Vodafone und/oder 1&1 abschließt und mit diesem dann Unfug treibt. Aber Festnetz wird wohl nicht zutreffen. Schließlich müsste der Anschluss ja irgendwo physisch existieren.

    Dann müsste ermittelt werden, wo die Straftat begangen wurde. Anschlussstandort (DSL/Kabel) oder Funkzelle (Mobil).

    Das wird ja ein Spaß werden...

    Wie soll das 1&1 gemacht haben, wenn du da noch nie Kunde warst? Oder hast du evtl. ein Vertrag bei einem Anbieter der zu 1&1 gehört?

    Tja, gute Frage! Hier existiert definitiv kein Vertragsverhältnis mit 1&1. Auch nicht durch Drittanbieter. Mein Handy und das meiner Tochter läuft über meine Firma (als GmbH-GF mit komplett anderer Adresse) und meine Frau ist bei der DTAG. Internet über Kabel bei VF. Mehr nicht.

    1&1 kann meine Daten also nicht haben. Ob das BKA da etwas durcheinander wirft?

    Wie gesagt, wenn es nicht so einen ernsten Anstrich hätte würde ich es ja ignorieren, aber "KiPo" geht mir echt unter die Haut.

    Lustig ist übrigens, dass in drei Schreiben als Anbieter "1&1" genannt wird. Dort habe ich aber definitiv nie einen Vertrag gehabt. Weder Mobilfunk noch DSL oder gar einen Server.

    Der andere Anbieter (Vodafone) passt jedoch.

    Da hätte ich dann jetzt bezgl. Datenschutz auch ein paar Nachfragen :D

    Hast Du denn das Passwort geändert, wie es oben angeraten wurde?

    Ja, klar. Das WLAN-Passwort hatte ich damals schon geändert. Jedoch hatte ich bereits seit schon immer einen MAC-Filter und würde auch automatisiert auf neue (also unbekannte) Clients reagieren. Gab es aber meines Wissens keine und da die "Datenabfragen" des BKA ja über ein Jahr zurückliegen habe ich leider keine detaillierten Logs mehr.

    Das allein schon würde es für mich unmöglich machen, irgendwelche Beweise vorzulegen.

    Klar haben wir auch ein Gäste-WLAN. Aber die Mitstörerhaftung dürfte ja passé sein (und vermutlich bei solchen Delikten eh keine Rolle spielen).

    Was steht denn sinngemäß drin? Hast du dich mit einem Anwalt dazu abgestimmt?

    Es ist immer der gleiche Text bezgl. Anfangsverdacht einer Straftat, ausgehend von meiner IP und besagter Informationspflicht. Natürlich steht dort auch, dass ich nichts unternehmen muss und mir (erstmal) keine Sorgen machen muss. Aber ich finde, bei nunmehr insgesamt sieben solcher Briefen klingt das schon nach Satire.

    Ich hatte mal versucht, einen Anwalt hierzu zu kontaktieren, aber irgendwie habe ich mit dieser Berufsgruppe gerade kein Glück. Die Range war von "Ach, wenn was ist, dann melden die sich schon bei Ihnen" bis hin zu "Oh mein Gott, da müssen wir sofort reagieren, sonst kommen sie vielleicht sogar in U-Haft. Hier eine Honorarvereinbarung über 2000 EUR plus Auslagen und ich kümmere mich".

    Also der Punkt ist, ich persönlich bin mir wirklich keinerlei Schuld bewusst. Auch keine "Grenzbereiche" oder ähnliches. Natürlich kann ich für meine Familie nicht die Hand in's Feuer legen. Zutrauen würde ich meiner Frau und minderjährigen Tochter jedoch nicht wirklich, sich im Bereich "KiPo" herumzutreiben.

    Aber seit Januar ist ansonsten weiter nichts passiert? Und jetzt 6 neue Briefe?

    Jepp, so sieht's aus. Nach dem ersten Brief rechnete ich ja noch damit, dass sich das LKA in irgendeiner Form (notfalls auch "Hausbesuch") mal meldet. Da aber monatelang nichts passierte und ich glaubte, bei ernsthaften Verdacht von solch schlimmen Straftaten werden die sehr schnell reagieren, ging ich dann von einer Fehlzuordnung aus.

    Aber wenn dem zuständigen LKA jetzt so viele Fälle gemeldet werden können die das wohl kaum ignorieren.

    Was mich jedoch wirklich sehr stört ist dieses Schweigen und das Gefühl von Hilflosigkeit. Ich meine, wenn ich tatsächlich Täter wäre, dann hätte ich in allen Fällen mehr als genug Zeit gehabt, alle Beweise zu vernichten. Das dürfte ja innerhalb von Stunden zu schaffen sein.

    Jetzt geht meine Befürchtung dahin, dass irgendwann unvermittelt Beamte vor meiner Tür stehen, mir vielleicht sogar glauben, dass ich unschuldig bin, aber dennoch meine komplette Hardware erstmal sicherstellen, meine Kennwörter verlangen und ich sie mir dann irgendwann sonstwo wieder abholen darf.

    Habt ihr eine Idee, wie das mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei Selbständigen ablaufen könnte?

    Im Gesetzestext wird ja recht klar geregelt, dass das AVD ja nur diejenigen Selbständigen betrifft, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.

    Wenn ein Selbständiger jetzt aber stark schwankende, manchmal auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieben hat und dann aber z.B. wegen "sonstiger Einkünfte" dennoch ESt. zahlt, dann dürfte er ja weder Förderung noch Sonderausgabenabzug erhalten, oder?

    Klingt für mich mega kompliziert umzusetzen.

    Sorry, dass ich mich hier einklinke, aber bei Bison wäre ich prinzipiell vorsichtig. Ich hatte vor zwei Jahren dort einen Account und sehr schlechte Erfahrungen bezgl. deren "Auslegung" der Herkunftsprüfung gemacht.

    Ich hatte innerhalb von vier Wochen einen unteren sechsstelligen Betrag eingezahlt und z.T. in Krypto sowie Geldmarkt-ETFs gepackt. Die entsprechenden Nachweise hatte ich natürlich schon bereitgelegt (ESt.-Bescheid mit Veräußerungsgewinn sowie Kontoauszüge) und auf Aufforderung, die dann ziemlich schnell kam, zur Verfügung gestellt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Solaris-Bank schloss den Zugang ohne Nachfrage, Bison's 1st Level völlig machtlos und nach acht Wochen (!) wurde von Solaris und Bison alles gekündigt. Wieder ohne Begründung und natürlich mit ordentlich Verlust bei den Kryptos.

    Die nachfolgende Bank (Baader) hat das gleiche Spiel deutlich transparenter durchgeführt.

    Das nur mal als Warnung, gerade wenn man zeitkritisch agieren will/muss.

    Hallo!

    Ich würde gerne Eure geschätzte Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

    2019 habe ich meine Anteile an einer 2018 geerbten KG veräußert. Zu diesem Zeitpunkt war dem Erblasser noch kein ESt.-Bescheid für 2017 und 2018 ergangen.

    Laut Steuererklärungen wurde jedoch mit einer Nachzahlung von insgesamt 66T EUR gerechnet.

    Da lt. KG-Vertrag die persönlichen Steuern der Kommanditisten von der Gesellschaft getragen werden wurde im Kaufvertrag vermerkt, dass der Kaufpreis um eben diese Summe der zu erwartenden Nachzahlungen (Wortlaut "voraussichtlich 66.000 EUR") vermindert wird.

    Als Veräußerungsgewinn hat mein StB die Zahlungen, die ich vereinbarungsgemäß erhalten habe, abzgl. der Kapitalkonten und Veräußerungskosten angegeben.

    Steuerbescheide über die genannten ESt.-Nachzahlungen haben weder ich noch der Erblasser jemals erhalten. Auch der Käufer behauptet, keine Nachzahlungen geleistet zu haben.

    Nun hat das Finanzamt der KG im Zuge einer Betriebsprüfung (Beginn 10/2024) Gefallen an dem Vertragswerk gefunden und angekündigt, im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung, ebendiese ESt.-Nachzahlung als zusätzlichen Veräußerungsgewinn festzulegen. Ein entsprechender Bescheid ist zwar noch nicht ergangen, aber ich möchte mich, angesichts einer möglichen Steuernachzahlung von über 30T EUR schon etwas vorbereiten.

    Meine Fragen an Euch:

    - Sind hier nicht schon Fristen abgelaufen (Verkauf 2019, Veräußerungsgewinn in 2021 erklärt)?
    - Erhöht die Übernahme der ESt. durch die veräußerte Gesellschaft übernaupt den Veräußerungsgewinn?
    - Ist die "unscharfe", weil noch nicht klare Summe überhaupt eine Besteuerungsgrundlage?
    - Mein StB meint, das "ist halt so" und da "muss ich dann wohl durch" ... macht es Sinn, sich hier noch eine zweite Meinung einzuholen? Dazu wäre ich selbstverständlich bereit, zumal es ja auch um eine große Summe geht.

    Vielen Dank für Eure Ratschläge ;)

    Exakt. Das ist ja auch der Punkt, der mich interessiert. Ohne irgendwelche Informationen der Ermittlungsbehörden weiß ich ja leider nicht,

    • ob tatsächlich mein Anschluss der Tatort war (Problem!)
    • warum die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht aufgenommen wurden
    • ob es der Vor- oder Nachnutzer meiner IP war (dann völlig irrelevant)

    Wahrscheinlich rasseln wir alle ja ständig in irgendwelche Raster diverser Ermittlungsbehörden und das muss wahrscheinlich auch zur allgemeinen Sicherheit so sein, aber das ist jetzt ein bißchen so, wie geblitzt zu werden und auf Post zu warten (ohne zu schnell gefahren zu sein).

    Nee, Fake ist das nicht. Der Brief war "ordentlich" (maschinell) frankiert und es wurde ja auch der korrekte Provider genannt.

    Das BKA schreibt ja selber auf seiner Homepage, dass sie aus Datenschutzgründen verpflichtet sind, den "Ermittelten" (was nicht zwangsläufig "Tatverdächtiger" heißt) zu informieren.

    Das Datum der Abfrage ist ja auch schon fast zwei Jahre in der Vergangenheit. Wenn wirklich jemand einen Vorwurf erhoben hätte, dann wäre schon wer auf der Matte gestanden.

    Dass das BKA die falsche Adresse vom LKA hat ist (hoffentlich nur) peinlich.

    Danke für Eure Antworten. Es war in der Tat ein Brief und auf Nachfrage bei der Pressestelle des LKA wurde mir zumindest die korrekte Mailadresse für Rückfragen mitgeteilt. Die Kontaktadresse aus dem BKA-Schreiben war nämlich nicht existent.

    Aus dieser mitgeteilten Adresse habe ich dann das Kürzel "KiPo" entnommen und das hat mich dann schon einigermaßen geschockt.

    Klar könnte es sein, dass der Vorgänger oder Nachfolger meiner IP sich verdächtig gemacht hat, aber das müsste doch alles "sekündlich exakt" erfasst werden, oder?

    Ehrlich gesagt fände ich es schade, wenn da jetzt nichts mehr kommuniziert wird. Immerhin könnte es ja auch ein Indiz für ein Sicherheitsleck bei mir zu Hause sein.

    Wäre blöd, wenn ich beim LKA jetzt als potentieller Straftäter geführt werde der nur mangels Beweis nicht angeklagt wurde.

    Hallo!

    Ich habe letzte Woche Post vom BKA bekommen. Man hat wohl 2024 eine Bestandsdatenabfrage gemacht und meine Adresse einer IP zugeordnet. Das Ergebnis wurde dem LKA mitgeteilt und falls die sich zu Ermittlungen entscheiden würde mich die örtliche Polizei kontaktieren.

    Mehr Infos habe ich nicht erhalten und das LKA reagiert auf Anfrage auch nicht.

    Jetzt bin ich schon etwas schockiert, zumal die mir mitgeteilte Mailadresse vom LKA Rückschlüsse auf Kinderpornografie zulässt.

    Selbstverständlich bin ich mir keiner Schuld bewusst, jedoch möchte ich wissen, was passiert ist.

    Meint ihr, ich habe irgendeine Handhabe, nähere Details zu erfahren?

    Vermutlich ist es ja wieder eingestellt worden.

    Nun hat mich die Antwort des FA heute erreicht und ich dachte zunächst, dass das zwei Tage vor Weihnachten nicht deren Ernst sein kann...

    Aber, weit gefehlt. Meine Stellungnahme hat den Prüfer überzeugt und die Zuflussbesterung wird beibehalten!

    Da bin ich in der Tat sprachlos.

    Also vielen vielen Dank an all Eure hilfreichen und aufmunternden Beiträge. Letzten Endes ist der Schlüssel zum Erfolg wohl (wie immer) eine sachliche Diskussion auf Augenhöhe. Auch gegenüber dem Finanzamt ;)

    Du bist Dir ja vermutlich sicher, daß das ganze Hin und Her im Verlauf des Jahres 2022 stattgefunden hat und nicht etwa in den Folgejahren versucht worden ist, das Geld einzutreiben.

    Exakt so ist es. Es existiert keine Rechnung und es wurden auch keine weiteren Vereinbarungen getroffen.

    Du schaust in froher Erwartung auf das kommende Neujahrsfest, denn mit dem Ploppen der Sektkorken um Mitternacht ist die Verjährung von Leistungen aus dem Jahr 2022 eingetreten.

    Das war auch meine Vermutung. In einem gut organisierten Betrieb hätten eigentlich schon früher die Alarmglocken läuten müssen.

    Wenn der Händler jetzt noch mit einer neuen Rechnung ankommen sollte, mußt Du Dich übrigens ausdrücklich auf den Eintritt der Verjährung berufen.

    Das ist der Punkt, an dem ich spätestens einen Anwalt hinzuziehen werde.

    Danke für die Einschätzung!