Beiträge von oxident

    Sorry, dass ich mich hier einklinke, aber bei Bison wäre ich prinzipiell vorsichtig. Ich hatte vor zwei Jahren dort einen Account und sehr schlechte Erfahrungen bezgl. deren "Auslegung" der Herkunftsprüfung gemacht.

    Ich hatte innerhalb von vier Wochen einen unteren sechsstelligen Betrag eingezahlt und z.T. in Krypto sowie Geldmarkt-ETFs gepackt. Die entsprechenden Nachweise hatte ich natürlich schon bereitgelegt (ESt.-Bescheid mit Veräußerungsgewinn sowie Kontoauszüge) und auf Aufforderung, die dann ziemlich schnell kam, zur Verfügung gestellt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Solaris-Bank schloss den Zugang ohne Nachfrage, Bison's 1st Level völlig machtlos und nach acht Wochen (!) wurde von Solaris und Bison alles gekündigt. Wieder ohne Begründung und natürlich mit ordentlich Verlust bei den Kryptos.

    Die nachfolgende Bank (Baader) hat das gleiche Spiel deutlich transparenter durchgeführt.

    Das nur mal als Warnung, gerade wenn man zeitkritisch agieren will/muss.

    Hallo!

    Ich würde gerne Eure geschätzte Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

    2019 habe ich meine Anteile an einer 2018 geerbten KG veräußert. Zu diesem Zeitpunkt war dem Erblasser noch kein ESt.-Bescheid für 2017 und 2018 ergangen.

    Laut Steuererklärungen wurde jedoch mit einer Nachzahlung von insgesamt 66T EUR gerechnet.

    Da lt. KG-Vertrag die persönlichen Steuern der Kommanditisten von der Gesellschaft getragen werden wurde im Kaufvertrag vermerkt, dass der Kaufpreis um eben diese Summe der zu erwartenden Nachzahlungen (Wortlaut "voraussichtlich 66.000 EUR") vermindert wird.

    Als Veräußerungsgewinn hat mein StB die Zahlungen, die ich vereinbarungsgemäß erhalten habe, abzgl. der Kapitalkonten und Veräußerungskosten angegeben.

    Steuerbescheide über die genannten ESt.-Nachzahlungen haben weder ich noch der Erblasser jemals erhalten. Auch der Käufer behauptet, keine Nachzahlungen geleistet zu haben.

    Nun hat das Finanzamt der KG im Zuge einer Betriebsprüfung (Beginn 10/2024) Gefallen an dem Vertragswerk gefunden und angekündigt, im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung, ebendiese ESt.-Nachzahlung als zusätzlichen Veräußerungsgewinn festzulegen. Ein entsprechender Bescheid ist zwar noch nicht ergangen, aber ich möchte mich, angesichts einer möglichen Steuernachzahlung von über 30T EUR schon etwas vorbereiten.

    Meine Fragen an Euch:

    - Sind hier nicht schon Fristen abgelaufen (Verkauf 2019, Veräußerungsgewinn in 2021 erklärt)?
    - Erhöht die Übernahme der ESt. durch die veräußerte Gesellschaft übernaupt den Veräußerungsgewinn?
    - Ist die "unscharfe", weil noch nicht klare Summe überhaupt eine Besteuerungsgrundlage?
    - Mein StB meint, das "ist halt so" und da "muss ich dann wohl durch" ... macht es Sinn, sich hier noch eine zweite Meinung einzuholen? Dazu wäre ich selbstverständlich bereit, zumal es ja auch um eine große Summe geht.

    Vielen Dank für Eure Ratschläge ;)

    Exakt. Das ist ja auch der Punkt, der mich interessiert. Ohne irgendwelche Informationen der Ermittlungsbehörden weiß ich ja leider nicht,

    • ob tatsächlich mein Anschluss der Tatort war (Problem!)
    • warum die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht aufgenommen wurden
    • ob es der Vor- oder Nachnutzer meiner IP war (dann völlig irrelevant)

    Wahrscheinlich rasseln wir alle ja ständig in irgendwelche Raster diverser Ermittlungsbehörden und das muss wahrscheinlich auch zur allgemeinen Sicherheit so sein, aber das ist jetzt ein bißchen so, wie geblitzt zu werden und auf Post zu warten (ohne zu schnell gefahren zu sein).

    Nee, Fake ist das nicht. Der Brief war "ordentlich" (maschinell) frankiert und es wurde ja auch der korrekte Provider genannt.

    Das BKA schreibt ja selber auf seiner Homepage, dass sie aus Datenschutzgründen verpflichtet sind, den "Ermittelten" (was nicht zwangsläufig "Tatverdächtiger" heißt) zu informieren.

    Das Datum der Abfrage ist ja auch schon fast zwei Jahre in der Vergangenheit. Wenn wirklich jemand einen Vorwurf erhoben hätte, dann wäre schon wer auf der Matte gestanden.

    Dass das BKA die falsche Adresse vom LKA hat ist (hoffentlich nur) peinlich.

    Danke für Eure Antworten. Es war in der Tat ein Brief und auf Nachfrage bei der Pressestelle des LKA wurde mir zumindest die korrekte Mailadresse für Rückfragen mitgeteilt. Die Kontaktadresse aus dem BKA-Schreiben war nämlich nicht existent.

    Aus dieser mitgeteilten Adresse habe ich dann das Kürzel "KiPo" entnommen und das hat mich dann schon einigermaßen geschockt.

    Klar könnte es sein, dass der Vorgänger oder Nachfolger meiner IP sich verdächtig gemacht hat, aber das müsste doch alles "sekündlich exakt" erfasst werden, oder?

    Ehrlich gesagt fände ich es schade, wenn da jetzt nichts mehr kommuniziert wird. Immerhin könnte es ja auch ein Indiz für ein Sicherheitsleck bei mir zu Hause sein.

    Wäre blöd, wenn ich beim LKA jetzt als potentieller Straftäter geführt werde der nur mangels Beweis nicht angeklagt wurde.

    Hallo!

    Ich habe letzte Woche Post vom BKA bekommen. Man hat wohl 2024 eine Bestandsdatenabfrage gemacht und meine Adresse einer IP zugeordnet. Das Ergebnis wurde dem LKA mitgeteilt und falls die sich zu Ermittlungen entscheiden würde mich die örtliche Polizei kontaktieren.

    Mehr Infos habe ich nicht erhalten und das LKA reagiert auf Anfrage auch nicht.

    Jetzt bin ich schon etwas schockiert, zumal die mir mitgeteilte Mailadresse vom LKA Rückschlüsse auf Kinderpornografie zulässt.

    Selbstverständlich bin ich mir keiner Schuld bewusst, jedoch möchte ich wissen, was passiert ist.

    Meint ihr, ich habe irgendeine Handhabe, nähere Details zu erfahren?

    Vermutlich ist es ja wieder eingestellt worden.

    Nun hat mich die Antwort des FA heute erreicht und ich dachte zunächst, dass das zwei Tage vor Weihnachten nicht deren Ernst sein kann...

    Aber, weit gefehlt. Meine Stellungnahme hat den Prüfer überzeugt und die Zuflussbesterung wird beibehalten!

    Da bin ich in der Tat sprachlos.

    Also vielen vielen Dank an all Eure hilfreichen und aufmunternden Beiträge. Letzten Endes ist der Schlüssel zum Erfolg wohl (wie immer) eine sachliche Diskussion auf Augenhöhe. Auch gegenüber dem Finanzamt ;)

    Du bist Dir ja vermutlich sicher, daß das ganze Hin und Her im Verlauf des Jahres 2022 stattgefunden hat und nicht etwa in den Folgejahren versucht worden ist, das Geld einzutreiben.

    Exakt so ist es. Es existiert keine Rechnung und es wurden auch keine weiteren Vereinbarungen getroffen.

    Du schaust in froher Erwartung auf das kommende Neujahrsfest, denn mit dem Ploppen der Sektkorken um Mitternacht ist die Verjährung von Leistungen aus dem Jahr 2022 eingetreten.

    Das war auch meine Vermutung. In einem gut organisierten Betrieb hätten eigentlich schon früher die Alarmglocken läuten müssen.

    Wenn der Händler jetzt noch mit einer neuen Rechnung ankommen sollte, mußt Du Dich übrigens ausdrücklich auf den Eintritt der Verjährung berufen.

    Das ist der Punkt, an dem ich spätestens einen Anwalt hinzuziehen werde.

    Danke für die Einschätzung!

    Hallo!

    Was ist Eure Meinung zu folgender Situation?

    In 2022 wurde eine PV-Anlage inkl. Speicher und Montage beauftragt und installiert. Rechnungsbetrag für das Komplettpaket war 50T EUR und es wurden während des Baufortschritts Abschlagszahlungen von 25T EUR geleistet.

    Kurz nach Inbetriebnahme gab es bundesweit Probleme mit dem Speicher (Senec) und er wurde deaktiviert.

    Ich behielt daraufhin ca. 80% der Restsumme (= ausgewiesene Kosten des Speichers) ein und forderte schriftlich eine Nachbesserung mit Frist, inkl. Ankündigung des Rücktritts vom Vertrag.

    Das Spiel wiederholte ich und erhielt dann einige Monate später eine Gutschrift über die einbehaltene Summe (20T EUR) mit dem Hinweis, man werde nach Lösung des Problems eine neue Rechnung stellen.

    Der Speicher verblieb bei mir und wurde vom Hersteller auch wieder teilweise in Betrieb genommen.

    Vpm Händler/Verkäufer hörte ich seitdem nichts mehr und nun frage ich mich, wie jetzt die rechtliche Situation ist.

    Bin ich nun nicht de-facto Eigentümer, da die Leistung auch drei Jahre nach Lieferung nicht in Rechnung gestellt wurde? Stichwort "Verjährung".

    Ich würde den (teildefekten) Speicher für die damalige Summe von 20T selbstverständlich heutzutage keinesfalls mehr haben wollen. Andererseits tät ich ihn "geschenkt" natürlich nicht vom Hof jagen.

    Danke für Eure hilfreichen Antworten. Mir scheint, als müsste ich nur ein wenig interessierter nachfragen um ggf. "Abzocke" zu erkennen.

    Das mit dem MRT wurde wohl sogar doch in etwa so begründet, wie ihr hier schon vermutet habt. Da meine Tochter als Heranwachsende gilt ist es wohl nochmals kritischer.

    Ich werde also wohl meinen gesunden Menschenverstand etwas schärfen und versuchen, nicht jeden Arzt erstmal als Verbrecher zu sehen.

    Obwohl es bei besagtem Dermatologen wohl in der Tat zutreffend war...

    Kurzer Zwischenstand: Habe mich dann doch entschieden, sachlich und umfangreich Stellung zu beziehen. Dabei immer wieder die Versorgungsfunktion sowie das Ausfallrisiko der Zahlungen hervorgehoben. Auch habe ich durchblicken lassen, dass eine Sofortbesteuerung den finanziellen Ruin bedeuten würde und ich keine gesicherte Rechtsgrundlage erkenne.

    Der StB hat parallel auch eine Stellungnahme geschickt.

    Nun ja, jetzt ist seit acht Wochen Funkstille.

    Ich frage mich, ob da nicht langsam auch mal Fristen ablaufe. Es geht ja immerhin um 2019 bzw. eine Steuererklärung aus 2020...

    Exakt das meine ich. Die einen mögen es Luxus nennen, dass zwischen Unfall, Röntgen und MRT nichtmal drei Wochen liegen.

    Aber, wie gesagt, seit dem Hautarzt-Desaster ist mein Vertrauen in ärztliche Entscheidungen arg gesunken.

    Und ja, prinzipiell beneide ich Dich sogar um die GKV. Leider können wir uns die als Kleinunternehmer nicht leisten.

    Hallo,

    parallel wird hier im Forum ja schon über einen spezifischen Verdacht von unnötigen Arztbehandlungen in der PKV diskutiert.

    Da meine Frau im vergangenen Jahr ganz heftig auf einen (augenscheinlich) sehr geschäftstüchtigen Dermatologen hereingefallen ist und aus Hautbeschwerden an der Hand schnell eine Thrombose mit operativer Krampfaderentfernung inkl. Komplikationen wurde ... was uns letzten Endes 15k aus eigener Tasche gekostet hat (PKV hat abgelehnt), frage ich mich nun, wie man sich als Laie vor so etwas schützen kann.

    Meine Tochter hat sich vor zwei Wochen beim Eislaufen hingepackt und über Schmerzen im Handgelenk geklagt. Hausarzt hat Röntgen empfohlen und obwohl nichts zu sehen war und sie mittlerweile keine Schmerzen mehr hat soll es nächste Woche zum MRT gehen.

    Wird da wieder versucht, die PKV zu melken? Darf ich mich da wiedet auf endlose Diskussionen mit dem Sachbearbeiter einlassen?

    Ich meine, wie handhabt ihr das? Ärzten generell misstrauen und bei jedem Behandlungsschritt wochenlang auf "Erlaubnis" der KV warten kann es doch auch nicht sein...

    Sieh es mal positiv. Die hätten auch dein Konto sperren können und du hättest bis zur Klärung keinen Zugriff auf das Geld gehabt. War im Nachhinein betrachtet das eine Prozent Zinsen mehr den ganzen Stress wert?

    Exakt so bei mir passiert (Bison/Solaris). Und wer weiß, vielleicht ist das aber auch des "Pudel's Kern"?

    Letzten Endes könnten sich die Anbieter auch genau dahinter verstecken und damit unliebsame Zins-Hopper schnell loswerden. Da die Banken sich ja in den AGBs auch das Recht herausnehmen, Dir ohne Angabe von Gründen zu kündigen wirst Du nie erfahren, was der wahre Grund war.

    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, wenn jemand ein Depot eröffnet, dort 100k ablegt und vollständig in Geldmarkt-ETFs legt, dann wird der Herkunftsnachweis stattfinden und auch unerwartet schwierig werden.

    Packt man das Geld hingegen in schicke Marketing-Fonds, Krypto, Robos oder neuerdings sogar ELTIFs, dann dürfte man recht entspannt unterwegs sein. Erst Recht, wenn man "aktiv" handelt.

    Ich kann hierzu noch beitragen, dass ich beide Fälle (Einkommensnachweis und gescheiterter Übertrag Baader Bank) völlig unabhängig voneinander hatte.

    Den Einkommensnachweis wollte seinerzeit Bison (Solaris-Bank) haben. Haben sie bekommen, Konto wurde trotzdem sechs Wochen gesperrt. Der oben verlinkte Anwalt wollte knapp 10% der Summe haben (10T bei 120T Kapital). Nein danke. Bafin und böse Schreiben haben auch geholfen. Dann aber sofort weg da!

    Die Übertragung war dann viel später und zwar von Zero zu TR. Habe dann mal nachgehakt und beide Parteien haben es dem jeweils anderen vorgeworfen. Mein Eindruck ist aber, die Baader Bank hat nie irgendwas gestartet.

    Dem sollte man sich bewusst sein, wenn man einen "derer Broker" nutzt.

    Ich habe nur meine Erfahrung aus 50 Jahren Aktivitäten in Finanzgeschäften, Immoblien, Notaren, Nachlassverwaltungen, Scheidungen und Vertagsauslegungen mitgeteilt.

    ... das Leben ist die wertvollste Erfahrung. Danke, dass Du das mit uns geteilt hast!

    Genau daher suche ich jetzt auch erstmal das Gespräch mit StB und Sachbearbeiter. Vielleicht findet sich eine Lösung oder ich geh halt All-In. Hab ja bisher gut gelebt von den Einnahmen. Dann geht es halt wieder zurück zum alten Leben :|