Hallo zusammen,
ich habe ein Schlichtungsverfahren bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen einer Landesärztekammer eingeleitet und würde gerne Erfahrungswerte sammeln.
Zum Hintergrund:
Es geht um einen stationären Krankenhausaufenthalt, bei dem zwischen ersten dokumentierten Auffälligkeiten und einem operativen Eingriff mehrere Tage lagen.
Das Krankenhaus hat dem Schlichtungsverfahren zugestimmt, hat aber in seiner Antwort mitgeteilt, dass keine Haftpflichtversicherung besteht, die den Schaden abdeckt, und dass die Verantwortung für die entstandenen Kosten selbst übernommen wird.
Die Schlichtungsstelle hat mir dieses Schreiben kommentarlos zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Meine Fragen:
- Ist es üblich, dass Krankenhäuser keine Haftpflichtversicherung für solche Fälle haben?
- Macht es Sinn, parallel zum Schlichtungsverfahren einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen, oder sollte man das Ergebnis abwarten?
- Welchen rechtlichen Stellenwert hat ein Schlichtungsergebnis später?
Für Erfahrungen oder Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.