Liebe Foristen!
Ich habe verstanden, dass man, wenn man einen Altbau saniert, Kosten entweder über die vers. Förderungen erhalten oder aber die Kosten steuerlich absetzen kann. Zu letzterem habe ich Fragen:
Bedingung ist ja, dass das Haus selbst bewohnt ist. Wenn man aber erst nach der Sanierung da reinziehen kann, reicht es, wenn der Einzug/die Ummeldung im laufenden Jahr passiert, in dem saniert wurde? Und: schadet es, wenn das Haus z.B. im Januar noch vermietet war (vor Beginn der Maßnahmen)?
Gehe ich recht in der Annahme, dass das Absetzen unterm Strich attraktiver ist als die Förderungen (vorausgesetzt, man zahlt genug Einkommensteuer...)?
Grüße Euch und danke!
S.