Beiträge von Sealwolf

    Liebe Foristen!

    Ich habe verstanden, dass man, wenn man einen Altbau saniert, Kosten entweder über die vers. Förderungen erhalten oder aber die Kosten steuerlich absetzen kann. Zu letzterem habe ich Fragen:

    Bedingung ist ja, dass das Haus selbst bewohnt ist. Wenn man aber erst nach der Sanierung da reinziehen kann, reicht es, wenn der Einzug/die Ummeldung im laufenden Jahr passiert, in dem saniert wurde? Und: schadet es, wenn das Haus z.B. im Januar noch vermietet war (vor Beginn der Maßnahmen)?

    Gehe ich recht in der Annahme, dass das Absetzen unterm Strich attraktiver ist als die Förderungen (vorausgesetzt, man zahlt genug Einkommensteuer...)?

    Grüße Euch und danke!

    S.

    Wir haben nun mittlerweile den Zuschlag erhalten. Am Ende war es eine Bauchentscheidung, musste auch (wie immer in dem Feld..) schnell entschieden werden.

    Die Mieter planen, zum Jahresende in ihr eigenes Haus überzusiedeln; wir würden natürlich trotzdem formal eine Eigenbedarfskündigung schreiben, sobald wir eingetragen sind.

    Am Haus muss das Dach komplett saniert werden, vermutlich inkl. Dachstuhl. Fenster (Holzfenster doppeltverglast, aus 85) und Dämmung (das sind glaub ich 40cm Sandstein) würd ich erstmal zurückstellen bzw. kann man dann im Verlauf machen. Heizung ist von 2022 (Gas), leider betreibt die nur die Heizkörper, das Warmwasser im Bad hat so einen Elektro-Durchlauferhitzer.

    Ich bin sehr aufgeregt und mache das zum ersten Mal, freue mich daher über jegliche Tipps! :)

    Ich kann den Impuls nachvollziehen - ich bin damals auch mit Einzelaktien eingestiegen. Wenn man das mit genügend Einzeltiteln (und lange genug macht..) entsteht der interessante Effekt, dass man im Schnitt wieder die Marktrendite erzielt; nur mit deutlich mehr Kopfzerbrechen.

    Übrig geblieben sind nur einige "Giganten", bei denen ich einen Verkauf bisher nicht übers Herz gebracht habe, sowas wie Alphabet, Apple, Berkshire; die machen insgsamt vll. 10% aus.

    Emotionale Beweggründe decke ich über ein "Spaßdepot" ab, das hat ca. 5% vom Gesamtvermögen. Da sind Bitcoins, Start-Ups, Ideen aus meinem beruflichen Umfeld uws drin.

    Da hast Du recht.. glaube aber nicht, dass sich die Mieter darauf einlassen; warum sollten sie, schwächt ja ihre Position.

    Das ist hier eine beliebte Lage, ich glaube nicht, dass wir viel verhandeln können. Wenn wir es nicht nehmen, stehen die nächsten in der Schlange.

    Man will sich natürlich mit seinen zukünftigen Nachbarn auch gutstellen; wenn die uns hassen und dann die nächsten Jahre genau gegenüber wohnen 😋

    Danke für Euren Input.

    Das mit der Klausel im Kaufvertrag geht bei uns nicht, denn in unserem Fall ist der aktuelle Bewohner nicht der Eigentümer. Man müsste nach Grundbucheintrag kündigen und dann halt den regulären Weg gehen. Das neue Haus der Bewohner wird aber tatsächlich gerade sichtbar renoviert; was einen Auszug natürlich nicht garantiert. Die könnten ihr neues Haus ja dann vermieten und günstig bei mir zur Miete wohnen. :)

    Also kann ich, wenn ich nur das erste Jahr vermiete, nur wenig absetzen, weil die ganzen Kosten zur den Anschaffungskosten gehören. Gut zu wissen und schade, ich dachte ich bin schlau und ziehe die fünfstelligen Nebenkosten im Jahr 1 als Werbungskosten ab. :)

    Denke auch, da muss vieles neu. Das Dach kommt noch on top. Immerhin ist das Haus kompakt, nur 110qm (6 Zimmer), die Idee ist schon, dass nach Auszug der Kinder dann vll. Wände rauskönnen oder man halt Zimmer hat für Musik, Hobbies etc.

    Grüße!

    S.

    Guten Abend geschätzte Foristen!

    Wir, Familie mit 2 Kindern (9,11) suchen schon lange nach einem Eigenheim; nun gäbe es in der Nachbarschaft die Chance auf eine DHH (Baujahr 35, Gasheizung neu, Rest 1985, also Fenster, Bäder).

    Das Haus ist derzeit vermietet, bereits seit 20 Jahren. Die Mieter haben genau gegenüber ein Haus gekauft und renovieren es gerade; laut Maklerin wollen sie Anfang 27 dann übersiedeln.

    Nun interessiert mich Eure Meinung zu der Konstellation; wir mieten gerade und haben keinen riesigen Druck. Hätte das Vermieten für den Zeitraum vll sogar Vorteile, könnte man die Maklerkosten etc. absetzen?

    Danke für Eure Hilfe und eine erfolgreiche Woche Euch!

    S.

    Hallo Foristen!

    Ich muss das Thema leider nochmal hervorkramen. Nachdem wir uns nun für den Austausch entschieden haben, haben wir dies auch der Hausverwaltung mitgeteilt. Diese hat daraufhin geantwortet:

    Warum wollen Sie Ihre Therme tauschen?


    Nach aktuell gültigem Gebäudeenergiegesetz müsste die gesamte WEG beim Tausch nur einer Heizung in einer Wohnung nach 5 Jahren auf ein Heizsystem umstellen, welches zu 65% aus erneuerbaren Energien versorgt wird.

    Zitat Ende

    Nun bin ich endgültig verwirrt. Stimmt das? Was bedeutet das?

    Danke und Gruß!

    SG

    Hmm.. ich bin verwirrt. Wir werden wohl trotzdem jetzt einfach die Therme wechseln; der Heizungsbauer weigert sich auch, die alte Anlage weiterhin zu warten, da es keine Teile mehr gibt und er jedes Mal welche aus alten Anlagen ausbauen muss. Wird sich ergeben, ob das dann ein Fehler war. Grüße!

    Hallo liebe Foristen,

    ich hole das Thema nochmal hervor, da ja passend zu unserem "Problem" nun das neue Gesetz kommen soll/wird.

    Wir haben ja, wie oben geschildert, gar keine Wahl, als entweder eine neue Gastherme einzubauen oder erstmal nichts zu machen. Wenn ich es richtig verstehe, gilt diese Regelung, dass Vermieter einen Teil der Heizkosten tragen muss, nicht, wenn wir die Heizung vor dem 1.7. einbauen lassen. Oder irre ich da?

    Schöne Grüße!

    Spannend, wusste nicht dass man negative Werbungskosten eintragen kann. Fragt sich, wer das macht. Und ob es eine Grenze gibt; ich habe z.B. noch Arbeitsmittel hier liegen, die vor 10 Jahren erworben wurden und (mittlerweile) sogar mit Gewinn verkäuflich wären. Vermutlich habe ich sie damals abgesetzt, griffe das Prinzip dann immernoch?

    Hallo liebe Foristen,

    eine (theoretische) Frage, die ich mir schon ein paar Mal stellte:

    Wenn ich mir einen, für die Arbeit notwendigen, Gegenstand, sagen wir, ein Fachbuch kaufe und es dann (gleich danach oder irgendwann in der Zukunft) weiterverkaufe, kann ich den vollen Kaufpreis dann trotzdem von der Steuer absetzen? Der Verkauf selber müsste ja steuerfrei für mich sein.

    Beste Grüße! Schönes Wochenende!

    S.

    Update: Ich habe mit der Krankenkasse etwas per Mail kommuniziert; man hat freundlicherweise meine Berechnung probeweise übernommen und bestätigt, dass eine Verschiebung um exakt 2 Jahre für die KVdR reichen würde. Genauer: Es sind dann 4 Tage mehr als gefordert, also wirklich gerade so.