Ich hatte für 2023 erstmalig für unsere Erbengemeinschaft den Feststellungsbescheid für unsere Erbengemeinschaft erwirkt.
Meinen Anteil der dort festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe ich dann in meiner persönlichen Steuererklärung in einer Anlage V angegeben. Das war anscheinend nicht richtig, denn in meinem Einkommensteuerbescheid steht vermerkt:
"Die Einkünfte aus dem Objekt XYZ wurden bereits gesondert festgestellt und sind nicht in Anlage V einzutragen."
Meine Frage: Wo sind diese Einkünfte in der persönlichen Steuererklärung einzutragen ?
(Formular, Zeile)
P.S.
(Bei uns hat sich übrigens das Finanzamt in Niedersachsen, in dessen Bezirk sich das ererbte, vermietete Haus befindet für "nicht zuständig" erklärt. Stattdessen sollte ich als "Empfangsbevollmächtigter" die Feststellungserklärung bei meinem Wohnsitzfinanzamt in NRW machen)