Beiträge von TTTomUnterweGS

    Ich hab 5% meines (Buy and Hold)Portfolios in Bitcoin. Obwohl die Aktienmärkte gut gelaufen sind, muss ich die letzten Jahre letzten Jahre dauernd "rebalancen", da Bitcoin noch viel besser läuft.

    Gold hab ich auch noch, z.Zt. ebenfalls etwa 5%. Die Position halte ich, baue aber nicht weiter aus.

    Die Zeit, dass Bitcoin in den "Kinderschuhen" steckte ist m.E. vorbei. Spätesten seit der ETF-Zulassung in US.

    Ich hatte für 2023 erstmalig für unsere Erbengemeinschaft den Feststellungsbescheid für unsere Erbengemeinschaft erwirkt.

    Meinen Anteil der dort festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe ich dann in meiner persönlichen Steuererklärung in einer Anlage V angegeben. Das war anscheinend nicht richtig, denn in meinem Einkommensteuerbescheid steht vermerkt:

    "Die Einkünfte aus dem Objekt XYZ wurden bereits gesondert festgestellt und sind nicht in Anlage V einzutragen."

    Meine Frage: Wo sind diese Einkünfte in der persönlichen Steuererklärung einzutragen ?

    (Formular, Zeile)

    P.S.

    (Bei uns hat sich übrigens das Finanzamt in Niedersachsen, in dessen Bezirk sich das ererbte, vermietete Haus befindet für "nicht zuständig" erklärt. Stattdessen sollte ich als "Empfangsbevollmächtigter" die Feststellungserklärung bei meinem Wohnsitzfinanzamt in NRW machen)

    Was heißt das "-ohne Photovoltaik" bei den Steuerprogrammempfehlungen ?

    Meine Photovoltaikanlage war bislang nicht steuerrelevant. Ist gemeint, dass es nicht geignet ist, wenn man Einspeisevergütung erhält ?

    "Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) – ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024."