Ich bin neu hier. Meine Situation, Fragestellung sieht wie folgt aus.
Ich bin im Oktober 2020 in Rente gegangen (BRD). Gemäß den letzten Steuerbescheiden sind 80 % meiner Rente steuerpflichtig. Nun bekomme ich neu, seit Oktober 2023, auch noch eine kleine Pension (Rente) aus Österreich, die, soweit bin ich schon, unter den sogenannten „Progressionsvorbehalt“ fällt. Die Frage, die allerdings noch offen ist, wie groß ist der Besteuerungsanteil der Rente? Wenn ich den Pensionsbetrag in mein kleines und einfaches Steuerprogram in Verbindung mit dem Pensionsbeginn 01.10.23 in die dafür vorgesehene Maske der Anlage AUS eintrage, weist mir das Programm dafür 82,5 % als zu versteuernden Teil aus. Damit würden meine beiden Renten unterschiedlich besteuert. Geht das überhaupt?
Hat jemand eine Idee, wie damit umzugehen ist bzw. wie sich das rechtlich verhält?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Michael Haselsberger