Zwei Renten, unterschiedlicher Rentenbeginn, Besteuerungsanteil für 2. Rente

  • Ich bin neu hier. Meine Situation, Fragestellung sieht wie folgt aus.

    Ich bin im Oktober 2020 in Rente gegangen (BRD). Gemäß den letzten Steuerbescheiden sind 80 % meiner Rente steuerpflichtig. Nun bekomme ich neu, seit Oktober 2023, auch noch eine kleine Pension (Rente) aus Österreich, die, soweit bin ich schon, unter den sogenannten „Progressionsvorbehalt“ fällt. Die Frage, die allerdings noch offen ist, wie groß ist der Besteuerungsanteil der Rente? Wenn ich den Pensionsbetrag in mein kleines und einfaches Steuerprogram in Verbindung mit dem Pensionsbeginn 01.10.23 in die dafür vorgesehene Maske der Anlage AUS eintrage, weist mir das Programm dafür 82,5 % als zu versteuernden Teil aus. Damit würden meine beiden Renten unterschiedlich besteuert. Geht das überhaupt?

    Hat jemand eine Idee, wie damit umzugehen ist bzw. wie sich das rechtlich verhält?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Michael Haselsberger

  • Elena H. 18. November 2024 um 17:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin im Oktober 2020 in Rente gegangen (BRD). Gemäß den letzten Steuerbescheiden sind 80 % meiner Rente steuerpflichtig. Nun bekomme ich neu, seit Oktober 2023, auch noch eine kleine Pension (Rente) aus Österreich, die, soweit bin ich schon, unter den sogenannten „Progressionsvorbehalt“ fällt. Die Frage, die allerdings noch offen ist, wie groß ist der Besteuerungsanteil der Rente? Wenn ich den Pensionsbetrag in mein kleines und einfaches Steuerprogram in Verbindung mit dem Pensionsbeginn 01.10.23 in die dafür vorgesehene Maske der Anlage AUS eintrage, weist mir das Programm dafür 82,5 % als zu versteuernden Teil aus. Damit würden meine beiden Renten unterschiedlich besteuert. Geht das überhaupt?

    Versuch mal, hier im Forum nicht mit den Schriften herumzupimpeln. Danke.

    Du bekommst eine deutsche Rente, von der mal 80% steuerpflichtig waren. Mittlerweile hast Du dafür einen individuellen Rentenfreibetrag.

    2023 ist eine österreichische Rente dazugekommen (die heißt in Österreich Pension), die unter den Progressionsvorbehalt falle. Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich nicht, es läßt sich im Netz sicherlich finden, ich suche es jetzt nicht heraus. Bei Renten ist es allgemein so, daß der Ursprungsstaat in der EU das Besteuerungsrecht hat. Das hieße: Du wärest mit der Rente in Österreich steuerpflichtig. Haufe schreibt "... dass beim Progressionsvorbehalt nur ein Ansatz mit dem gesetzlichen Besteuerungsanteil erfolgt." Das hieße: Anrechnung zu 82,5% bei Rentenbeginn 2023.

    Zwei unterschiedliche Renten unterschiedlich zu besteuern ist ziemlich gängig.

    Du bist mit Deiner Steuererklärung 2023 zu spät dran. Für den Fall, daß Du steuerlich beraten wirst, hast Du automatisch Fristverlängerung - frag doch Deinen Steuerberater o.ä. dazu. Dafür bekommt er schließlich Geld von Dir.

    Solltest Du Deine Steuererklärung selber machen, würde ich an Deiner Stelle die österreichische Rente mit 82,5% veranschlagen.

    Weiterhin solltest Du mal in Österreich nachfragen, wie der österreichische Fiskus die Rente versteuert haben möchte.

    Was Progressionsvorbehalt ist und wie man ihn rechnet, weißt Du?