Beiträge von dude

    Hier sind offensichtlich Belege zu den Kapitalerträgen angefordert worden. Ich habe 2 mögliche Konstellationen genannt, warum das der Fall sein könnte. Dass für ausländische Kapitalerträge keine Nachweise angefordert werden, kann viele Gründe haben. Daraus zu schliessen, dass das nie der Fall wäre, ist der falsche Schluss.

    Danke für all deine Erklärungen. Interessant, vorzieht nach 4 Monaten 🤓Darauf bin ich auch gekommen, nichts anderes schreibe ich. Du arbeitest beim Finanzamt würde ich mal tippen😊

    Sorry für meinen laienhaften Ausdruck .. logisch liegt dem FA nicht die Höhe der Kapitalerträge vor, braucht man ja nur zurückrechnen.

    Die Steuererklärungen werden chronologisch bearbeitet (grundsätzlich). Da deine bisher nicht bearbeitet wurde, wird sie jetzt vorgezogen. Wenn die Kapitalerträge nicht stimmig sind, werden Nachweise angefordert. Wo genau da der Fehler lag, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Was mich enorm stört: Jedes kleine Detail wird böswillig ausgelegt. Dabei sind deine Vermutungen aus unterschiedlichen Gründen alle falsch.

    Natürlich, das FA selbst hat diese eigenen Belege aus den Kapitalmeldungen der Banken erstellt. Sie wollen nochmal alle haben.

    Und reiner Zufall ist das sicher nicht, wenn ich am 8.9. frage, ob ich noch etwas senden soll, am 9.9. dann ein Brief aufgesetzt wird an mich.

    Dem Finanzamt liegen keine Angaben zur Höhe deiner Kapitalerträge vor. Das Finanzamt bekommt nur Informationen zu der Höhe der freigestellten Kapitalerträge. Da hierzu Unterlagen angefordert werden, scheinst du beim erfassen der Erträge einen Fehler gemacht zu haben. Es sei denn es sind auch ausländische Erträge dabei.

    Dass das Schreiben an einem Freitag kam, ist reiner Zufall. Dass das Schreiben 1 Tag nach dem Telefonat datiert ist, bedeutet, dass der Finanzbeamte deine Erklärung vorzieht.

    So, Neuigkeiten: Heute (Freitag, solche Amtsschreiben kommen immer an diesem Tag, damit man sich am Wochenende abregen kann 😏) ein Schreiben im Briefkasten mit Frist auf den 9.10. (also als Reaktion auf mein Schreiben am 9.9., sie wären wie vermutet sicher erst nach 6 Monaten aufgewacht) - es werden noch Unterlagen verlangt. No Problem. Allerdings verlangt das FA auch etliche Unterlagen, die dort im Elster unter "Bescheide" schon lange vorliegen, also doppelt. Ich lasse das mal unkommentiert, bin ja schon froh, dass es überhaupt weitergeht.

    Das Datum bzw der Tag ist reiner Zufall und das Finanzamt kann auf in Elster hochgeladene Belege nicht zugreifen. Man muss sie mittels Belegnachreichung übersenden.

    Jeder beklagt sich üner fehlenden Nachwuchs. Den Finanzämtern geht es nicht besser. Manche Stellen sind unterbesetzt, manchmal ganze Finanzämter. Dann gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

    Zumindest in Rheinland-Pfalz werden Papiererklärungen gescannt. Daher macht es kaum einen Unterschied, ob elektronisch oder in Papierform. Zwischen 2 Wochen und mehreren Monaten Bearbeitungsdauer ist alles normal. Spätestens nach 6 Monaten würde ich persönlich nachfragen. Die Erwartungshaltung, dass die Steuererklärung nach zb 3 Monaten bearbeitet sein sollte, sollte man für sich selbst kritisch hinterfragen.

    Mittlerweile sind genau 4 Monate herum. Ich habe vor einer Woche in Elster die Frage abgesendet, wann ich mit einem Bescheid rechnen könne, ob irgendetwas fehlt (es hat noch nie so lange gedauert). Zwar eine Bestätigung der Kontaktaufnahme, keine Antwort. Hammer. Düsseldorf. Telefonisch ist nur eine Ansage, dass man nicht nach der Fertigstellung des Bescheides fragen dürfe.

    Was glaubst du sind die Gründe?

    Ich denke, dass "einfach" kein Widerspruch zu "gerecht" ist. Das würde beides zusammen gehen, man müsste aber vermutlich vieles aus dem Steuersystem nehmen, was nur reingebracht wurde, um eine Lenkungswirkung zu erzielen. Ein Beispiel ist die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Da ging es um Schwarzarbeit und nicht darum, dass es so toll ist, wenn ich meine Wohnung von einer Reinigungskolonne tipptopp halten lasse.

    Dann ist derjenige, der einen Handwerker über Rechnung bezahlt der "Dumme" und der, der jemanden "schwarz" beauftragt, ist der Übervorteilte. Die Regelung zu Handwerkerkosten gehört auch sicher nicht zu "komplexen Steuerregelungen".

    Ein Laie hat schlicht und ergreifend gar nicht die Vorstellungskraft, wie komplex steuerliche Vorgänge sein können. Dass eine Steuergerechtigkeit vermehrt denjenigen zukommt, die sich fachliche Hilfe leisten können, ist natürlich ein Problem. In den aller meisten "normalen" Fällen liegt eine etwaig geartete Komplexität aber gar nicht vor. Für die breite Masse ist die Vereinfachung der Einreichung durch Hilfsmittel sicher oberstes Ziel. Elster wird aber nie einen "Ratgeber" einführen, der alles abklappert, weil das dann schon steuerliche Beratung wäre.

    Die gefährlichste Erkenntnis ist doch, dass eine andere Allokation besser ist zwangsläufig. Für einen Großteil der Anleger halte ich eine abweichende Risikoaufteilung, die auch belastbar und aus nachvollziehbaren Gründen "genau so" gewählt wurde, für schwierig bis unmöglich.

    Der geschilderte Fall stellt aus meiner Sicht eine absolute Ausnahme dar. Man sollte nicht den Fehler begehen diese Erfahrung als Standardfall zu sehen. Ich kenne nur pragmatische Kollegen, die sich insbesondere bei Vorauszahlungen nicht unnötig schwer tun. Kann natürlich auch mit der Höhe der Vorauszahlungen zu tun haben. Bei 50.000€ Vorauszahlung würde ich das sicher kritischer betrachten, als bei 500€ oder 1000€.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung tritt die Schieflage zumeist bei Steuerpflichtigen ein, die weder pünktlich zahlen, pünktlich abgeben oder konstruktiv mitwirken (was hier offensichtlich nicht das Problem war).

    Ich habe - bis auf wenige Ausnahmen - nur positive Erfahrungen gemacht (beidseitig). Das nehme ich nicht nur wahr, sondern das wird auch ausgesprochen.

    In meinem Umfeld erlebe ich das ähnlich.

    Letztlich gibts natürlich überall Leute, die umständlich arbeiten oder kommunikative Defizite haben, die es unnötig schwer machen.

    Ich habe mich darauf bezogen, dass die Finanzämter dem Steuerzahler erstmal "Hinterziehung" unterstellen und nicht zunächst von "Unwissenheit" ausgehen.

    Mir ist schon klar, dass das ein wirklich grunsätzliches Umdenken v.a. beim Gesetzgeber erfordern würde, dass er staatliche Stellen als Service für den Bürger ansieht und nicht den Bürger als störend.

    Du willst mir also erzählen, dass man (in dem konkreten Fall) Mieteinnahmen erzielt und da dann völlig straffrei rauskommt? Man muss ganz sicher kein Steuerfachmann sein. Logischer Menschenverstand sollte da ausreichen. Natürlich ist nicht jede verschwiegene Einnahme eine Steuerhinterziehung, aber dass man Einnahmen erzielen dürfte und dem Finanzamt davon nix sagen müsste, erscheint mir fernab jeglicher Realität.

    Achim Weiss

    Eine Herabsetzung von Vorauszahlungen findet (rückwirkend) nicht automatisch statt. Genau genommen sind es sogar 2 Verwaltungsakte. Die Änderung der Vorauszahlung macht natürlich Sinn, ist aber in den meisten Fällen nicht mitbeantragt und wird deshalb auch eher nicht mit angepasst.

    Aus rechtlicher Sicht ist das grds auch nicht zu beanstanden, da der Vorauszahlungsbescheid ein separater Verwaltungsakt ist (auch wenn es im gleichen Schreiben steht). In der Praxis genügt eig ein 2 minütiger Anruf oder ein Zweizeiler, um das Problem (wenn es so offensichtlich ist), zu korrigieren.

    geringe Kaufkosten

    transparenter Spread

    kostenlose Sparpläne

    frei wählbare Tage für Sparplanausführung

    Vorschau auf anfallende Steuer beim Verkauf von Anteilen

    Entnahmeplan mit flexiblen Regeln

    Guter Support


    Insbesondere beim guten Support kommen wir aber von der Realität ab. Gutes Personal kostet Geld, was durch Gebühren finamziert werden muss. Das geht mit 1€ Order schlicht ergreifend nicht.

    Bei meiner letzten Steuererklärung hat der Finanzbeamte fälschlich Dollarzeichen in die Augen bekommen.

    Die Vorauszahlungen werden zum Großteil automatisch festgesetzt. Gründe für eine manuelle Anpassung der Vorauszahlungen von seitens des Finanzamtes gibts nur wenige.

    Die Berechnungsgrundlage ist grds Teil des Steuerbescheides.

    Ich würde keinen separaten EM ETF besparen. Der Anteil an EM im FTSE Allworld oder MSCI ACWI ist mit ca 10% mehr als ausreichend und es ist kein rebalancing erforderlich. Mehr als 10% EM halte ich nicht für sinnig. Für ein langfristiges Depot ohne regelmäßige Umschichtung würde ich zur ING. hab auch sc und tr Depots, aber hatte auch noch nie ein Problem, was Support erforderlich macht.

    Hat sich deine Risikotoleranz geändert?

    andiii_98 Ich unterstelle überhaupt nichts. Wer Mieteinnahmen verschweigt, befindet sich grds im Bereich der Steuerhinterziehung. Der Graubereich ist da oftmals sehr eng. Und der Erstattungsanspruch entsteht erst mit Abgabe der Steuererklärung, bei der der Steuerpflichtige die Richtigkeit bestätigt. Diese automatisierten Steuerbescheide dienen in erster Linie der Finanzverwaltung als Arbeitserleichterung. Das dürfte erst in 2. Ebene ein Service für den Bürger sein.

    Deine Erwartungshaltung hat da leider nicht viel mit der Realität zu tun.

    Du solltest die 150k ausm Geldmarktfonds zeitnah in einen Welt ETF (FTSE AWoder MSCI ACWI) umschichten. Oder gibt es einen speziellen Grund für diese sehr sehr risikoscheue Verteilung. Auch wenn die 7% jährlich natürlich nicht in Stein gemeißelt sind, aber das hätte das Potential aus den 150k 600k zu machen. Wie hoch ist dein Notgroschen?

    New Energy würde ich verkaufen, Emerging Markets auch. Den Rest würde ich liegen lassen. Mich würde aber wirklich interessieren, welche Gründe es für diesen hohen Anteil im Geldmarktfonds gibt.

    Ehrlich gesagt - keine Ahnung.

    Ich bin Angestellter, habe daneben noch ein paar Kapitalerträge als Einkünfte. Auf der Ausgabenseite stehen v.a. Wege zum Arbeitsplatz (insgesamt sind die Werbungskosten etwa die Pauschale) und ein paar Versicherungen.

    Abseits von schlecht verteiltem Sparerpauschbetrag dürfte sich da eine nennenswerte Erstattung eig nur mit hohen Rürupbeiträgen erklären lassen. Versicherungen wirken sich in aller Regel steuerlich nicht aus (abseits von KV,PV und RV und Arbeitslosenversicherung). Handwerkerleistumgen? agB?

    andiii_98

    Die Einkünfte von Steuerpflichtigen sind so vielfältig, wie man sich nur vorstellen kann. Wer Mieteinnahmen erzielt, kriegt keinen automatischen Bescheid. Weder heute, morgen, noch in 30 Jahren. Die Höhe der Einkünfte ist zwingend durch den Steuerpflichtigen zu ermitteln. Wer verschweigt, dass er Mieteinnahmen hat (und dann einen automatischen Steuerbescheid bekommt, der bewegt sich mindestens mit einem Bein bei versuchter Steuerhinterziehung. Wer sich 2 Jahre im Ausland aufhält, obwohl er in Deutschland eine Steuererklärung einreichen muss, kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Wenn die Meldeadresse bestehen bleibt, muss man sicher stellen, dass einen die Post erreicht.

    Es gibt genügend Leute mit ausländischen Einkünften, bei denen entweder die Einkünfte nur vage übermittelt werden oder erst verspätet. Würde man zb einem Steuerpflichtigen einen automatischen Bescheid schicken, bei dem diese ausländischen Einkünfte fehlen und es zu einer Erstattumg käme, läuft man als Fiskus dem Geld hinterher. Darauf hat der Fiskus aus nachvollziehbaren Gründen keine Lust. Unfair ist das nicht.

    Und Rentner, die ansonsten einen dicken Verspätungszuschlag bekämen,sind doch mit dem automatischen Steuerbescheid gut bedient.