Beiträge von hans2204

    Deutsche Bank bringt eine 3,05% Festzinsanleihe 2032 mit Emittentenkündigungsrecht.

    Hat jemand Erfahrung mit DB Anleihen? Wie das Risiko mit Bankenanleihen ?

    Bei der "Anleihe" handelt es sich vermutlich um ein "Zertifikat" des Geldhauses. Für weitere Informationen benötigen wir die ISIN dieses Produktes.

    Grundsätzliches:
    Du kaufst eine "Anleihe", die zunächst einmal eine Laufzeit bis 2032 hat. Dafür zahlt die Bank einen jährlichen Zinssatz von 3,05%.
    Vermutlich freust du dich sogar darüber, dass du die nächsten 7 Jahre einen guten Zinssatz bekommen wirst.

    ABER:
    Die Deutsche Bank bestimmt die Laufzeit - das heißt sie kann dir deinen Anlagebetrag zurückzahlen, wann immer sie will. Die Bedingungen für die Kündigungsmöglichkeiten findest du in dem "Basisinformationsblatt" Das wird sie auch tun, sobald die allgemeinen Zinsen rückläufig sind. Dann bekommst du dein Geld zurück und kannst es nur zu dann schlechteren Bedingungen (Zinssätzen) wieder erneut anlegen.

    Handel an der Börse:
    Vermutlich wird diese Anleihe nicht an der Börse gehandelt - willst du vorzeitig verkaufen, bekommst du in der Regel einen schlechteren Kurs, verglichen mit einer "richtigen" Anleihe und gleicher Laufzeit.

    Zur Sicherheit:
    Anleihen und Zertifikate unterliegen nicht der Einlagensicherung !

    Da bietet sich zum Beispiel Excel an.....

    hattet ihr schon einmal, dass Trade Republic unbegründete Steueroptimierungen vom Cash-Konto abbucht?

    Das kam hier und da (gemeint sind alle Broker) schon mal im "CentBereich" vor.

    Bei mir sind es über 2000 Euro, obwohl ich dieses Kalenderjahr keine Erträge hatte…

    Eine Summe von EUR 2.000,00 ist schon mehr als ungewöhnlich. Gibt es dazu weitere Informationen, welche Position das betreffen soll? Eine ISIN wäre da schon hilfreich, wenn das Forum weiterhelfen soll.

    Hat das mit irgendeinem ETF etwas zu tun, der in der Vergangenheit möglicherweise mit einem anderen ETF zusammengelegt wurde?

    Gibt es eine Abrechnung oder ähnliches dazu?

    Ist es angesichts dieses Vorfalls ratsam wieder alles zur DKB zu transferieren?

    Ich fühle mich dieser Willkür etwas ausgeliefert, denn bisher habe ich keine Rückmeldung dazu von TR erhalten…

    Bevor ich hin- und her transferieren würde, sollte zunächst einmal eine Klärung dieser Geschichte vollzogen werden. Durch einen "vorzeitigen" Übertrag kannst du die Angelegenheit nur noch verschlimmbessern....


    Ich selbst hatte mal vor längerer Zeit ein Wertpapier von A nach B übertragen und nicht gewusst, dass es genau während dieser Zeit des Übertrags eine Kapitalmaßname gab. Es dauerte dann mehr als drei Monate und diverse Geld- und Wertpapierbuchungen, bis alles wieder "im Lot" war.
    Das betraf zwei namhafte Broker und nicht TradeRepublic und beide Broker hatten die einen funktionierenden Kundenservice.

    Was spricht dagegen, das Depot auf Dich (bzw. das Gemeinschaftsdepot mit Deiner Frau) laufen zu lassen, in Thessaurierer zu investieren und am Ende das, was Du wirklich schenken möchtest (inkl. der unversteuerten Gewinne) zu übertragen?

    Vielleicht z.B. erst einmal die Beiträge #3, 9, 10,11 und 20 lesen.
    Vermutlich wird dir danach klar, dass man geschenktes Geld nicht einfach wieder zurückbuchen kann, weil das Kind plötzlich und unerwartet volljährig wird.

    ganz einfach das geld wandert direkt von deiner bank auf das deines gegenübers ohne mittelsman, aktuell nur unter privatpersonen

    Die Zahlung wird von dem Konto des Auftraggebers abgebucht und auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Jetzt hängt für den angeblichen "Service" nur noch "Wero" als dritte Partei dazwischen.

    Das funktioniert auch nur, wenn beide Banken mitspielen, was noch lange nicht der Fall ist, so dass dieser "Service" nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
    Das Ganze ist so ähnlich, als würdest du bei deiner Bank eine Echtzeitüberweisung starten, mit dem Unterschied, dass das bei allen Banken funktioniert.

    Wenn es irgendwann möglich ist, damit Waren zu bezahlen, dann mag Wero eine gute Alternative sein - fragt sich nur, ob die bekannten onlineVersender (Amazon und Co.) da auch mitmachen.

    Solltest du ein Konto bei einer Filialbank haben, dann würde ich dort einmal anfragen zu welchem Preis der betreffende Goldbarren verkauft wird. Filialbanken besorgen in der Regel auch Edelmetalle und du bekommst eine entsprechende Rechnung dazu ausgestellt.

    Solltest du kein Konto bei einer Filialbank unterhalten, dann ist dieser Weg natürlich nicht möglich, aber vielleicht gibt es in deinem räumlichen Umfeld eine Filiale einer der in dem Heft genannten Händler.
    Bevor ich bei einem Händler, den ich nicht einschätzen kann etwas erwerbe, zahle ich lieber einen etwas höheren Preis bei einer seriösen Adresse.

    Ich habe von Trade Republic eine Dividendenzahlung eines ETFs nicht ausgezahlt bekommen. Dummerweise geht es um einen Ex-Tag im Juni 2024, ich hab also verpennt, das sofort zu monieren.

    Um welchen ETF handelt es sich? Die Angabe der ISIN dazu wäre ganz hilfreich.
    Wann und wie (Sparplan oder Einmalanlage) wurde der ETF erworben und wann war der Ex-Tag für die Erträgniszahlung?
    Ich unterstelle mal, dass es zuvor keinerlei Auszahlungen zu dem ETF gegeben hat und dass die Zahlung im Juni 2024 die erste Auszahlung für deinen Bestand gewesen wäre.

    Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen.

    Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Nun stellt sich die Frage nach der EInrichtung des Freistellungsauftrags, da die Erträge aus dem Depot/Tagesgeldkonto ja meiner Tochter zustehen sollen. Wenn ich nun Konto/Depotinhaber dieses Kontos bin, kann ich dann dennoch den Freistellungsauftrag meiner Tochter ausnutzen?

    Ein "bisschen Schenken" geht nicht, das haben leider mache Eltern oder Großeltern nicht verstanden. Sie meinen, man könne das Geld jederzeit zurückholen.
    Das Geld ist geschenkt und damit ist deine Tochter "Gläubiger" geworden. Wenn du das Vermögen jetzt auf dein eigenes Depot übertragen willst, dann benötigst du dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Diese Zustimmung wirst vermutlich NICHT bekommen.
    Wenn du jetzt das Vermögen jetzt einfach auf dein Depot/Konto umbuchst, dann ist das ganz einfach gesprochen "Diebstahl" oder "Unterschlagung".

    Stell dir vor, du bekommst -von wem auch immer- einen Geldbetrag geschenkt und der Schenker holt sich das Geld zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder zurück ohne dich zu fragen.
    Sollte deine Tochter dahinter kommen, dann könntest du ein echtes Problem bekommen...

    Sinnvoller ist es, du besprichst das mit deiner Tochter und vermittelst ihr Finanzbildung.

    Eine der neuen Neobanken führt nun auch Wero ein.

    ein weiterer stein für eine breite verfügbarkeit des Europäischen zahl system, nachdme bereits Volks&Sparkasen das system vollumfänglich unterstützen. ING möchte es im laufe diesen Jahres ebenfalls tun (ich vermute sobald diese im herbst, echtzeit überweisungen für alle kunden integriert haben kommt auch wero)

    ab nächsten Jahr soll dann das system nicht nur zwischen privat leuten sondern auch in geschäften angeboten werden

    In seiner heutigen Form braucht Wero niemand wirklich. Um einen Betrag von A an B zu überweisen kann ich auch eine Echtzeitüberweisung nutzen. Diese wird von allen Kreditinstituten angeboten, während Wero derzeit nur bei wenigen, meist Filialbanken funktioniert.
    Wenn Wero auch für onlineEinkäufe oder Einkäufe in Geschäften nutzbar ist, wird dieser Service einen größeren Nutzen haben. Spannend bleibt dann nur die Frage, ob auch die bekannten online Händler (z.B. Amazon, Ebay etc.) mitspielen und dieses System zur Zahlung anbieten. Bei den genannten Unternehmen habe ich da so meine Zweifel.
    Bei den "Vorgängerversuchen" war das bei vielen Händlern nicht der Fall und diese Systeme konnten sich daher auch nicht etablieren.

    Meine Frau und ich sehen das komplett anders. Wir haben geheiratet, um bis zum Tod zusammen zu bleiben. Viele versprechen das vor Gott. Und da sind Gemeinschaftskonten genau richtig. Hier geht alles ein und von dort wird auch alles bezahlt. Dann gibt es auch keinen Stress mit dem Finanzamt. Nach 37 Jahren zusammen glaube ich nicht an Scheidung, aber wenn doch wird fair geteilt und fertig. Schenkungsprobleme gibt es m.E. erst bei Schenkung über 500K in 10 Jahren.

    In eurem Fall ist das ja auch ganz etwas anderes. ToKoWa ist unverheiratet und daher mit euch beiden nicht vergleichbar.

    Bei einem normalen Girokonto bleibe ich dabei, dass jeder ein Recht auf ein eigenes Konto und sein eigenes persönliches Geld hat - gleichgültig ob verheiratet oder nicht.
    Wenn du deiner Frau ein Geburtstagsgeschenk kaufst, geht dann die Zahlung auch vom Gemeinschaftskonto ? Oder umgekehrt ... ?


    Bei anderen Konten (Depotkonto oder Tagesgeldkonto) mag das in Ordnung sein, solange beide die gleichen Anlageziele und die gleiche Risikobereitschaft haben.
    Wenn aber Person A Geld lieber in einem normalen Sparbrief oder als Festgeld anlegen möchte und Person B bevorzugt Aktienanlagen (z.B. ETF), dann wird es kompliziert.

    Wir sind noch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen und haben jeder ein eigenes Girokonto, wo jeweils das Gehalt eingeht.

    Das sollte auch für alle Zeiten (egal ob verheiratet oder eben nicht) so bleiben. Jeder Mensch hat ein Recht auf sein eigenes Konto, auf dem sein eigenes Geld eingeht.

    Von dort aus überweist jeder monatlich (nicht immer gleich viel) auf unser gemeinsames Girokonto, von dem die meisten Kosten abgehen, auch solche, die nur einen von uns betreffen.

    Mein Konto - dein Konto - unser Konto
    Unser Konto sollte nur für die gemeinschaftlichen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Kosten des gemeinsamen Haushaltes (Einkäufe etc.) genutzt werden.
    Auf dieses Konto zahlt jeder seinen Beitrag ein, ob halbe/halbe oder in einem anderen Verhältnis hängt von den jeweiligen Einkommen der beteiligten Personen ab.
    Andere persönliche Ausgaben sollte jeder von seinem eigenen Konto begleichen.

    Nun habe ich woanders gelesen, dass es keine Schenkung ist, solange die Einzahlungen beider Partner im jeweiligen Monat gleich groß sind, stimmt das? Bzw. wäre es dann trotzdem für die Schenkungsteuer relevant, weil nicht nur gemeinsame Ausgaben vom gemeinsamen Konto abgehen?

    Das mit der Schenkungssteuer ist ein in diesem Forum "gehyptes" Thema auf das ich für das Gemeinschaftskonto (Haushaltskonto) nicht näher eingehen möchte.

    Außerdem haben wir ein gemeinsames Tagesgeldkonto, dort schieben wir am Ende jedes Monats das Geld hin, was in diesem Monat auf dem gemeinsamen Girokonto übrig geblieben ist (keine direkte Einzahlungen von den Einzel-Girokonten auf das gemeinsame Tagesgeldkonto) und sparen dort auf größere Ausgaben, sowohl gemeinsame als auch einzelne (z.B. Autoreparaturen). Ist das für die Schenkungsteuer relevant?

    Von einem gemeinschaftlichen Tagesgeldkonto halte ich in eurem Fall überhaupt nichts. Erstens habt ihr Probleme bei der Steuer mit den Zinserträgen, denn für Gemeinschaftskonten könnt ihr keinen Freistellungsauftrag stellen, da ihr nicht verheiratet sein.
    Die Anrechnung der zwingend anfallenden Kapitalertragsteuer ist in solchen Fällen sehr aufwändig und ich würde mir das nicht antun wollen.

    Auf welches Referenzkonto werden denn die Rückzahlungen vorgenommen?
    Mein Konto oder dein Konto oder etwa auf unser Konto???
    Sollten größere Beträge angespart worden sein, dann könnte in der Tat das "Gespenst der Schenkungssteuer" relevant sein.

    Wenn ihr irgendwann (hoffentlich nicht) Probleme miteinander bekommen solltet, dann geht der Stress richtig los.

    Besser sind zwei getrennte Tagesgeldkonten - jeder hat sein eigenes und das Referenzkonto ist auch jeweils das eigene Girokonto.

    Einfach mal auf die Lupe klicken. Viel ist halt auch nicht zu zeigen. Mir fällt halt nur auf, dass der Kurs oft kurz vor Börsenschluss. 22:30 Uhr stark fällt, Freitag um den Wochengewinn.

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    Vielleicht spinnt TradeRepublic da auch einfach, kurz vor Börsenschluss.

    Um 22:30 Uhr haben allen Börsen bereits lange geschlossen - nach den "offiziellen" Öffnungszeiten sind die Spreads bei den üblichen Handelsplattformen bekanntlich wesentlich höher als an den offiziellen Börsen.
    Wer nach Börsenschluss (gemeint sind die offiziellen Börsen) oder am Wochenende handelt, darf sich nicht wundern, wenn er zu viel bezahlt, bzw. zu wenig bekommt.

    Meine Frau und ich (zusammenlebend) machen eine Einzelveranlagung, wollen aber die Handwerkerkosten, Nebenkosten der Wohnung usw. jeweils zu 50% geltend machen. Ist es richtig, dass wir dann tatsächlich nirgends in der Steuererkärung etwas ankreuzen oder beantragen müssen, damit das so vom FA automatisch gemacht wird?

    Auf wessen Namen lauten die Rechnungen?
    Derjenige kann sie in seiner Steuererklärung absetzen.

    Es geht mir nur um die lästigen Münzen. Ich habe eigentlich nur noch aus 2 Gründen mit Bargeld zu tun: Taschengeld meines Kindes und Kantine auf meiner Arbeit.

    Münz-SB Kassen sind mir hier in der Gegend keine bekannt. Wenn ich also für 10% Gebühr mein Kleingeld loswerde (was ich eh abgeschrieben habe), dann ist das für mich klar eine gute Sache.

    Wenn ich einen Haufen Münzen habe, dann zahle ich meine Einkäufe im Supermarkt auch schon mal mit Münzen. Mein Markt um die Ecke nimmt sehr gern Kleingeld, vermeidet der Inhaber so die Gebühren für den Ankauf von Münzrollen bei der Bank.

    Man muss es ja nicht übertreiben und einen Einkauf von z.B. € 50,00 nur in Münzgeld bezahlen.

    Das stimmt so nicht ganz, bei der Schenkung von Immobilien hat die Spekulationsfrist bereits begonnen, denn für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs (der Mutter) ausschlaggebend. Wenn der Besitzer dir die Immobilie also nach zehn oder mehr Jahren nach dem Erwerb schenkt, kannst du diese ohne Spekulationssteuer direkt weiterverkaufen.

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    Im Regelfall sind von der Grunderwerbssteuer nur geradlinigie Verwandte (Eltern-Kinder-Enkelkinder) befreit, bei Verkauf unter Geschwistern werdet ihr da nicht drumherum kommen. Zumindes eben der Käufer :saint:

    ...Danke DidiRich ...

    stimmt, das habe ich falsch beschrieben.

    Pfennigbaron (Wie) hat sich das Problem gelöst?

    Ich verzweifle auch gerade daran. 700331000 ist wohl die Baader-BLZ, dazu wird jetzt auch noch die 70010588 angezeigt.

    Die Bankleitzahl (BLZ) 700 331 000 gibt es so nicht - BLZ sind immer 8 stellig.

    Die BLZ 700 331 00 gehört zur Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim bei München.
    (BIC-Code: BDWBDEMMXXX)
    Die BLZ 700 105 88 (Editierungshinweis Moderation: BLZ nicht mehr gültig und wird zum 08.09.2025 gelöscht) gehört zu Scalable Capital. (BIC-Code: SCABDEMMXXX)

    Das richtet sich danach, wo du steuerlich ansässig bist - also offenbar in Deutschland. Die in Frankreich gezahlte (Lohn-) Steuer auf dein Einkommen wird auf eine in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und führt meines Erachtens dazu, dass es hier in Deutschland keine Nachzahlung gibt.

    Spannend ist die Antwort auf deine Frage, ob dein französischer (Wunsch-)Broker Depots für Kunden anlegt, die nicht im Inland (also in deinem Fall Frankreich) ansässig sind.

    Zur Info: Nicht jeder deutsche Broker eröffnet auch Konten für Kunden, die im Ausland leben.

    Würdest du also in Deutschland bei einem Broker ein Depot anlegen, dann ist hier die Abgeltungssteuer (oberhalb des Freibetrages) fällig, denn dein Wohnsitz ist Deutschland.

    Erträge die du auf Konten/Depots in Frankreich erzielst, sind auch hier in Deutschland steuerpflichtig. Werden/würden dort z.B. auf Erträge Steuern erhoben, dann werden diese Steuern auf die in Deutschland zu zahlende Steuer angerechnet.

    Unser Familienhaus wurde uns 4 Geschwistern von unserer Mutter zu Lebzeiten überschrieben, wir stehen alle 4 nun im Grundbuch.

    Das war eine Schenkung eurer Mutter an die vier Kinder - das wird steuerfrei möglich gewesen sein, weil (vermutlich) die Freibeträge für Schenkungen (noch) nicht ausgeschöpft waren.

    Wir würden unsere 3 Anteile an ihn überschreiben und er uns auszahlen. I

    Jetzt verkaufen drei Miteigentümer ihre Anteile an den 4. Miteigentümer.
    Das hat mit der damaligen Schenkung oder einer eventuellen Erbschaft überhaupt nichts mehr zu tun, denn es wird ein (normaler) Kaufvertrag ausgeführt.

    Durch den Verkauf können jetzt aber für die drei Verkäufer (Spekulations-)Steuern anfallen, wenn der Zeitraum zwischen der Schenkung und dem geplanten Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt und der jetzige Wert gegenüber dem damaligen Schenkungszeitpunkt gestiegen ist.