Gemeinsames Giro- und Tagesgeldkonto - Schenkungsteuer?

  • Wir sind noch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen und haben jeder ein eigenes Girokonto, wo jeweils das Gehalt eingeht. Von dort aus überweist jeder monatlich (nicht immer gleich viel) auf unser gemeinsames Girokonto, von dem die meisten Kosten abgehen, auch solche, die nur einen von uns betreffen.

    Nun habe ich woanders gelesen, dass es keine Schenkung ist, solange die Einzahlungen beider Partner im jeweiligen Monat gleich groß sind, stimmt das? Bzw. wäre es dann trotzdem für die Schenkungsteuer relevant, weil nicht nur gemeinsame Ausgaben vom gemeinsamen Konto abgehen?

    Außerdem haben wir ein gemeinsames Tagesgeldkonto, dort schieben wir am Ende jedes Monats das Geld hin, was in diesem Monat auf dem gemeinsamen Girokonto übrig geblieben ist (keine direkte Einzahlungen von den Einzel-Girokonten auf das gemeinsame Tagesgeldkonto) und sparen dort auf größere Ausgaben, sowohl gemeinsame als auch einzelne (z.B. Autoreparaturen). Ist das für die Schenkungsteuer relevant?

  • Kater.Ka 27. Juli 2025 um 20:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir sind noch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen und haben jeder ein eigenes Girokonto, wo jeweils das Gehalt eingeht.

    Das sollte auch für alle Zeiten (egal ob verheiratet oder eben nicht) so bleiben. Jeder Mensch hat ein Recht auf sein eigenes Konto, auf dem sein eigenes Geld eingeht.

    Von dort aus überweist jeder monatlich (nicht immer gleich viel) auf unser gemeinsames Girokonto, von dem die meisten Kosten abgehen, auch solche, die nur einen von uns betreffen.

    Mein Konto - dein Konto - unser Konto
    Unser Konto sollte nur für die gemeinschaftlichen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Kosten des gemeinsamen Haushaltes (Einkäufe etc.) genutzt werden.
    Auf dieses Konto zahlt jeder seinen Beitrag ein, ob halbe/halbe oder in einem anderen Verhältnis hängt von den jeweiligen Einkommen der beteiligten Personen ab.
    Andere persönliche Ausgaben sollte jeder von seinem eigenen Konto begleichen.

    Nun habe ich woanders gelesen, dass es keine Schenkung ist, solange die Einzahlungen beider Partner im jeweiligen Monat gleich groß sind, stimmt das? Bzw. wäre es dann trotzdem für die Schenkungsteuer relevant, weil nicht nur gemeinsame Ausgaben vom gemeinsamen Konto abgehen?

    Das mit der Schenkungssteuer ist ein in diesem Forum "gehyptes" Thema auf das ich für das Gemeinschaftskonto (Haushaltskonto) nicht näher eingehen möchte.

    Außerdem haben wir ein gemeinsames Tagesgeldkonto, dort schieben wir am Ende jedes Monats das Geld hin, was in diesem Monat auf dem gemeinsamen Girokonto übrig geblieben ist (keine direkte Einzahlungen von den Einzel-Girokonten auf das gemeinsame Tagesgeldkonto) und sparen dort auf größere Ausgaben, sowohl gemeinsame als auch einzelne (z.B. Autoreparaturen). Ist das für die Schenkungsteuer relevant?

    Von einem gemeinschaftlichen Tagesgeldkonto halte ich in eurem Fall überhaupt nichts. Erstens habt ihr Probleme bei der Steuer mit den Zinserträgen, denn für Gemeinschaftskonten könnt ihr keinen Freistellungsauftrag stellen, da ihr nicht verheiratet sein.
    Die Anrechnung der zwingend anfallenden Kapitalertragsteuer ist in solchen Fällen sehr aufwändig und ich würde mir das nicht antun wollen.

    Auf welches Referenzkonto werden denn die Rückzahlungen vorgenommen?
    Mein Konto oder dein Konto oder etwa auf unser Konto???
    Sollten größere Beträge angespart worden sein, dann könnte in der Tat das "Gespenst der Schenkungssteuer" relevant sein.

    Wenn ihr irgendwann (hoffentlich nicht) Probleme miteinander bekommen solltet, dann geht der Stress richtig los.

    Besser sind zwei getrennte Tagesgeldkonten - jeder hat sein eigenes und das Referenzkonto ist auch jeweils das eigene Girokonto.

  • Meine Frau und ich sehen das komplett anders. Wir haben geheiratet, um bis zum Tod zusammen zu bleiben. Viele versprechen das vor Gott. Und da sind Gemeinschaftskonten genau richtig. Hier geht alles ein und von dort wird auch alles bezahlt. Dann gibt es auch keinen Stress mit dem Finanzamt. Nach 37 Jahren zusammen glaube ich nicht an Scheidung, aber wenn doch wird fair geteilt und fertig. Schenkungsprobleme gibt es m.E. erst bei Schenkung über 500K in 10 Jahren.

  • Meine Frau und ich sehen das komplett anders. Wir haben geheiratet, um bis zum Tod zusammen zu bleiben. Viele versprechen das vor Gott. Und da sind Gemeinschaftskonten genau richtig. Hier geht alles ein und von dort wird auch alles bezahlt. Dann gibt es auch keinen Stress mit dem Finanzamt. Nach 37 Jahren zusammen glaube ich nicht an Scheidung, aber wenn doch wird fair geteilt und fertig. Schenkungsprobleme gibt es m.E. erst bei Schenkung über 500K in 10 Jahren.

    In eurem Fall ist das ja auch ganz etwas anderes. ToKoWa ist unverheiratet und daher mit euch beiden nicht vergleichbar.

    Bei einem normalen Girokonto bleibe ich dabei, dass jeder ein Recht auf ein eigenes Konto und sein eigenes persönliches Geld hat - gleichgültig ob verheiratet oder nicht.
    Wenn du deiner Frau ein Geburtstagsgeschenk kaufst, geht dann die Zahlung auch vom Gemeinschaftskonto ? Oder umgekehrt ... ?


    Bei anderen Konten (Depotkonto oder Tagesgeldkonto) mag das in Ordnung sein, solange beide die gleichen Anlageziele und die gleiche Risikobereitschaft haben.
    Wenn aber Person A Geld lieber in einem normalen Sparbrief oder als Festgeld anlegen möchte und Person B bevorzugt Aktienanlagen (z.B. ETF), dann wird es kompliziert.

  • Meine Frau und ich sehen das komplett anders. Wir haben geheiratet, um bis zum Tod zusammen zu bleiben. Viele versprechen das vor Gott. Und da sind Gemeinschaftskonten genau richtig. Hier geht alles ein und von dort wird auch alles bezahlt. Dann gibt es auch keinen Stress mit dem Finanzamt. Nach 37 Jahren zusammen glaube ich nicht an Scheidung, aber wenn doch wird fair geteilt und fertig. Schenkungsprobleme gibt es m.E. erst bei Schenkung über 500K in 10 Jahren.

    Stirbt ein Partner kann es zu Problemen kommen. Ein Bankmitarbeiter wollte das Gemeinschaftskonto sofort sperren. Zum Glück gab es eine Hinterbliebenenabteilung, die sich mit den Kontomodellen auskannten.

    Ich würde nicht mehr auf eigenen Konten verzichten wollen.

  • Stirbt ein Partner kann es zu Problemen kommen. Ein Bankmitarbeiter wollte das Gemeinschaftskonto sofort sperren. Zum Glück gab es eine Hinterbliebenenabteilung, die sich mit den Kontomodellen auskannten.

    Ich würde nicht mehr auf eigenen Konten verzichten wollen.

    Das ist kein Problem. Wir haben ein "Oder-Konto". Das wird nicht gesperrt. "Und-Konten" aber schon. "Vollmacht über den Tod hinaus" sollte man auch haben.

  • Zurück zum Thema:

    ToKoWa, mach dir bezüglich der Schenkungssteuer keine Gedanken.

    Wir reden hier über peanuts 🥜, um euer Leben gemeinsam zu gestalten.

    Ich kann dir rechtlich nichts darüber sagen, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass kein Richter dieser Welt dem deutschem Staat recht geben würde, euch Schenkungssteuer zahlen zu lassen, damit ihr als paar eure Lebensmittel, die Miete, die Tankfüllung, das gemeinsame Auto, etc. zu bezahlen...

  • Zurück zum Thema:

    ToKoWa, mach dir bezüglich der Schenkungssteuer keine Gedanken.

    Wir reden hier über peanuts 🥜, um euer Leben gemeinsam zu gestalten.

    So einfach ist der Fall hier aber nicht gelagert. Bei verheirateten würde das schon allein des Freibetrags wegen anders aussehen. Aber die 20.000€ hat man in dem Konstrukt sehr schnell zusammen.
    Vor allem, wenn man dann noch sowas liest wie, dass das Geld dann auf einem gem. TG landet wo aber auch private Dinge des Einzelnen von bezahlt werden.

    Finde ich schwierig und würde ich auch definitiv nicht so handhaben. Einzig ein gemeinsames Giro von dem die gemeinsamen Fixkosten abgehen halte ich da für unbedenklich.

  • Wir sind noch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen und haben jeder ein eigenes Girokonto, wo jeweils das Gehalt eingeht. Von dort aus überweist jeder monatlich (nicht immer gleich viel) auf unser gemeinsames Girokonto, von dem die meisten Kosten abgehen, auch solche, die nur einen von uns betreffen.

    Nun habe ich woanders gelesen, dass es keine Schenkung ist, solange die Einzahlungen beider Partner im jeweiligen Monat gleich groß sind, stimmt das? Bzw. wäre es dann trotzdem für die Schenkungsteuer relevant, weil nicht nur gemeinsame Ausgaben vom gemeinsamen Konto abgehen?

    Du kannst Dir auf diese Frage hier in diesem Forum voller Schenkungsteuerfreunde keine realistische Antwort erwarten.

    Außerdem haben wir ein gemeinsames Tagesgeldkonto, dort schieben wir am Ende jedes Monats das Geld hin, was in diesem Monat auf dem gemeinsamen Girokonto übrig geblieben ist (keine direkte Einzahlungen von den Einzel-Girokonten auf das gemeinsame Tagesgeldkonto) und sparen dort auf größere Ausgaben, sowohl gemeinsame als auch einzelne (z.B. Autoreparaturen). Ist das für die Schenkungsteuer relevant?

    Es sorgt zumindest potentiell für Schwierigkeiten.

    Ich würde immer andersherum argumentieren: Welchen Vorteil bringt Dir ein gemeinsames Tagesgeldkonto? Ich kann mir keinen vorstellen.

    Welchen Vorteil bringt ein gemeinsames Lebensführungskonto: Eine ganze Menge, spart die kleinstteilige Auseinanderklamüserei der Kosten für die Lebensführung.

    Geht aber auch ohne gemeinsames Konto. Er zahlt das, sie zahlt das. Beide peilen, ob die Aufteilung einigermaßen gerecht ist, und wenn ja, kümmert man sich nicht weiter darum.

    Wenn es ständig Streit bereits um kleine Beträge gibt, sollte man sich fragen, ob man den richtigen Partner hat. Eine Partnerschaft ist nicht primär ein Rechenexempel.