Ich habe im Ausland weiterhin Tagesgeldkonten mit deutscher Steuernummer und Freistellungsantrag geführt (jetzt ist mir schon klar, dass ich als „Steuerausländer“ das nicht dürfte).
Wenn ich das richtig verstehe, dann hast du bei einer deutschen Bank mit einer deutschen Adresse ein Konto gehabt und Zinsen ohne Abzug kassiert, obwohl du eigentlich im Ausland mit deinem ersten Wohnsitz angemeldet warst...
Wenn das so richtig ist, dann wärest du in dem Staat, in dem du gewohnt hast, steuerpflichtig gewesen.
Da die Erträge gesetzlich ohnehin steuerfrei waren (Zinsen von Banken für „Steuerausländer“ sind steuerfrei in DE) und somit kein Steuerschaden vorlag, sah ich die Angelegenheit mit den Tagesgeldkontoschließungen als erledigt an.
In Deutschland wäre (ist) keine Steuer auf die Erträge angefallen, aber in dem Wohnsitzstaat, in dem du zu diesem Zeitpunkt steuerpflichtig warst, hätten die Erträge versteuert werden müssen.