Jo, zu verschenken hat bei Banken und Versicherungen in der Regel niemand etwas.
Was du jetzt zwangsläufig machen musst: Mit deinem zuständigen Debeka-Vetreter in den Ring steigen und deine Ziele durchsetzen! Kleiner Tipp: Bei Bedarf kannst du um einen Wechsel der Filialbetreuung bitten und in einer anderen Filiale/Hauptfiliale von anderen Leuten betreut werden. Je nach Verhalten des Vertreters macht das Sinn, also falls er z.B. auch behauptet, dass ein Herauslösen der BU-Versicherung nicht möglich sei, obwohl es in den Versicherungbedingungen ganz klar als Recht bzw. mögliche Option der Versicherungsnehmer drinsteht... Ansonsten werden dir Makler nicht helfen, da diese keine Debeka-Versicherungen verkaufen/betreuuen. Was im Grenzfall sinnvoll sein kann, ist nochmal einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt zu befragen. Das muss aber nicht sein, fall die Umstellungsangebote der Debeka dem entsprechen, was du möchtest.
Bei mir ging es nicht anders bzw. ich wollte es letztlich so: An der ursprünglich abgeschlossenen Kombinationsversicherung hing ein Teil der BU-Versicherung (ca. 300€), den ich weiter erhalten wollte. Daher habe ich den Altvertrag dann beitragsfrei gestellt, der angesparte Teil der Rentenversicherung blieb so erhalten, genau wie dieser kleine Teil der BU ohne dass ich dafür weiter Beiträge zahlen muss. Über den "freien" Restbetrag der BU haben wir dann eine eigenständige BU-Versicherung abgeschlossen.
Diese eigenständige BU-Versicherung hat dann die regulären Erhöhungsmöglichkeiten einer eigenständigen BU (also logischerweise auch unabhängig von Erhöhungszwängen der Rentenversicherung). Bei mir wurde bei der Gelegenheit aber leider zwangsläufig das höhere Eintrittsalter zu Grunde gelegt und meinem Verständnis nach erneut eine Abschlussgebühr verrechnet, auch wenn keine Risikoprüfung inkl. Gesundheitsfragen mehr verlangt wurde. Das war mir wichtig, da die 10 Jahre für mögliche Anfechtungen rum sind, man also eine erhöhte Sicherheit im Vertragsverhältnis hat.
Technisch war die Umstellung ein völliger Murks, da im neuen Versicherungsantrag aus technischen Gründen alle Gesundheitsfragen mit "nein" angegeben werden mussten, da die IT der Debeka den Antrag sonst laut Aussage des Vertriebs nicht hätte verarbeiten können. Parallel wurde mir aber zugesichert, dass keine erneute Risikoprüfung stattfindet. Im Antrag habe ich auf ein beiliegendes Schriftstück verwiesen, indem ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Gesundheitsfragen nur aus technischen Gründen mit "nein" beantwortet werden mussten und die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Direkt nach dem Antrag habe ich nochmal das Recht genutzt, Informationen zu ergänzen um auch nochmal schriftlich auf diesen Punkt hinzuweisen. Nach Abschluss habe ich mir von der Zentrale schriftlich geben lassen, dass bei der Umstellung keine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung auf Grund dieser "falschen" Angaben im Antrag gemacht wurde und dass die Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung des Ursprungsvertrag maßgeblich ist.
Ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht hat mich sehr davor gewarnt, bei so einer Vertragsumstellung nochmal Gesundheitsfragen zu beantworten (eben weil man sich angreifbar macht bzw. einen Grund für Anfechtungen schaffen kann)! Er meinte aber nach dem Ablauf und durch das entsprechende Bestätigungsschreiben der Debeka wäre ich auf der sicheren Seite...
Falls bei dir die Herauslösung der DU-Versicherung (am besten ohne neue Einstufung des Alters und natürlich ohne (!) erneute Risikoprüfung) möglich ist, dann würde ich darauf bestehen. Eigentlich sollte das klappen, da es in den Versicherungsbedingungen so vorgesehen ist und sich im Gegensatz zu meinem Fall die BU/DU-Versicherung von den Leistungen her in der Sache nicht oder fast nicht ändert.
Interessante Optionen, aber das ist doch gar nicht das, was du dann eigentlich willst, oder? Also wenn eine Herauslösung des BU/DU-Vertrags dein Ziel ist, was bringt dir dann so eine "Unterbrechung" bei Punkt b)? Und Punkt a) klingt für mich wie ein Beitragsfreistellen des gesamtvertrages inkl. der BU/DU, was du auf keinen Fall machen solltest! Dies, da du ja ohne Unterbrechung und ohne erneute Risikoprüfung auf jeden Fall die BU/DU-Versicherung erhalten möchtest - korrekt?
Fragen dazu aus meiner Sicht:
1. Bist du dir über das Ziel (alleinige Rauslösung der BU und Kündigung des Rests) sicher?
2. Liegen dir die Versicherungsbedingungen überhaupt vor? Die werden ja gerne mal vergessen und sind Grundlage für die Verträge...
3. Wie reagiert dein zuständiger Versicherungsvertreter auf die Bitte, ein Angebot für eine Herauslösung der BU/DU als eigenständiger Vertrag aus dem Kombinationsvertrag zu machen? Was sagt er insbesondere zu der Frage,
a) ob eine erneute Risikoprüfung erfolgt (sollte auf keinen Fall erfolgen!)?
b) ob beim eigenständigen Vertrag dein jetziges Alter oder das bei erstmaligem Vertragsabschluss vor 8 Jahren zu Grunde gelegt wird?
c) was dich der eigenständige BU/DU-Vertrag dann pro Monat kostet und ob die bisherige BU/DU-Summe komplett erhalten werden kann?
d) ob eine Kündigung (falls von dir gewünscht) des restlichen Vertrags möglich ist und wie hoch der Rückkaufswert für den restlichen Vertrag dann ist?
Diese Punkte würde ich alle erstmal versuchen möglichst verbindlich (schriftlich) zu klären, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Erst wenn die Umstellungsmodalitäten in deinem Konkreten Fall/Vertrag klar sind und dem entsprechen, was du möchstest, würde entscheiden, den Vertrag entsprechend anzupassen...
Lieben Gruß
FT_User