Beiträge von Benni90

    Danke für die Antworten bisher ich habe nun noch eine kurze Nachfrage: Ich habe von Juni-Dezember 2024 kein Gehalt als Liquidator erhalten, kann ich dies rückwirken erhalten mit einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss?

    Hallo,

    ich habe meine Ein-Mann-GmbH im Juni letzten Jahres liquidiert, die Liquidation läuft also noch bis Juni 2025. Nun hat ein Kollege der in Steuersachen recht Fit ist, mir den Tipp zu geben ein Gesellschafterbeschluss z erstellen indem ich monatlich von der GmbH für meine Arbeit als Liquidator eine Summe X auf mein Privatkonto auszahlen lassen soll.

    Nun wollte ich von euch wissen, ob das rechtlich in Ordnung ist?

    Ich habe mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt darüber gesprochen und es wurde mir gesagt, dass es in Ordnung wäre, hier Ihre Antwort: Während der Liquidation werden die Vermögenswerte der Gesellschaft verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Die Kapitalerhaltungsvorschriften gemäß § 30 GmbHG sind nicht mehr anwendbar, da das Ziel der Liquidation die Auflösung der Gesellschaft und die Befriedigung der Gläubiger ist (vgl.§60 GmbHG ff).

    Die E-Bilanz konnte nun erfolgreich an das Finanzamt gesendet werden und die Dame vom Finanzamt hat mir heute morgen mittgeeilt das die KSt.- und der Gewerbesteuer-Bescheid schon auf dem Weg sind.

    Nun habe ich noch ein andere Frage, meine GmbH befindets ich seit Juni dieses Jahres in Liquidation, ich hatte in den letzten Monaten größere Ausgaben und allmählich wird das Stammkapital unter der magischen Grenze von 12.500€ ankommen, könnte das für mich zum Problem werden? Besteht eine Nachschusspflicht?


    Die 3.000 Euro müssen statt über das Konto Gewinnvortrag über ein Erlöskonto gebucht werden. Den Gewinnvortrag darfst du nur bei einer Ausschüttung ansprechen.

    Die 3.000 Euro hätten in 2022 per 31.12. per Forderung an Erlöse eingebucht werden müssen, der Ertrag gehört in 2022. Da das nicht passiert ist, musst du halt in 2023 per Bank an periodenfremde Erträge buchen.

    Da du diese einfachsten Dinge nicht weißt, wage ich zu bezweifeln, dass du alleine eine saubere Liquidationseröffnungsbilanz, Liquidationszwischenbilanz + Liquidationsschlussbilanz nebst einer Steuererklärung für den gesamten Liquidationszeitraum hinbekommst. Zumal die Liquidationseröffnungsbilanz m.W. bereits 3 Monate nach Liquidationsbeschluss fällig ist.

    Danke für deine Ausführliche Antwort.

    Ich habe die Buchung in 2023 gebucht über das Konto 2520 (Periodenfremde Aufwendungen) aber trotzdem wird der Gewinnvortrag dadurch nicht geschmälert.

    Hallo,

    ich bin selbständig mit einer GmbH als Ein-Mann-Geschäftsführer, die GmbH befindet sich seit Mitte 2024 in Liquidation.

    Es ist eine recht komplizierte Geschichte:

    Ich habe vor einigen Wochen die Bilanz für das Jahr 2023 dem Finanzamt über die Buchhaltungssoftware "Lexware Buchhalter" übergeben. Daraufhin habe ich nach ein paar Wochen ein schreiben erhalten:

    "Die Summe (xxx€) aus dem Gewinnvortrag zum 31.12.2022 (xxx€) und dem Jahresüberschuss 2022 (xxx€) entspricht nicht dem Gewinnvortrag zum 31.12.2013 (xxx€)"

    Nach langer Recherche habe ich endlich den Fehler gefunden, und zwar die erhaltene Dezemberhilfe die ich am 12.01 (3.000) erhalten habe, muss aus dem Gewinnvortrag raus, nur weiß ich nicht wie. Zwar hat die due Sachbearbeiterin einige Buchungsvorschläge mittgeteilt, jedoch haben die nicht gewirkt und der Gewinnvortrag hat sich zum 31.12.2023 leider nicht nach unten (3000€ weniger) korrigiert.

    Es wäre nett wenn man mir helfen könnte, ich muss bis ende des Monats ein korrigierte Bilanz an das Finanzamt übermitteln.