Gehalt als Liquidator?

  • Hallo,


    ich habe meine Ein-Mann-GmbH im Juni letzten Jahres liquidiert, die Liquidation läuft also noch bis Juni 2025. Nun hat ein Kollege der in Steuersachen recht Fit ist, mir den Tipp zu geben ein Gesellschafterbeschluss z erstellen indem ich monatlich von der GmbH für meine Arbeit als Liquidator eine Summe X auf mein Privatkonto auszahlen lassen soll.


    Nun wollte ich von euch wissen, ob das rechtlich in Ordnung ist?


    Ich habe mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt darüber gesprochen und es wurde mir gesagt, dass es in Ordnung wäre, hier Ihre Antwort: Während der Liquidation werden die Vermögenswerte der Gesellschaft verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Die Kapitalerhaltungsvorschriften gemäß § 30 GmbHG sind nicht mehr anwendbar, da das Ziel der Liquidation die Auflösung der Gesellschaft und die Befriedigung der Gläubiger ist (vgl.§60 GmbHG ff).

  • Danke für die Antworten bisher ich habe nun noch eine kurze Nachfrage: Ich habe von Juni-Dezember 2024 kein Gehalt als Liquidator erhalten, kann ich dies rückwirken erhalten mit einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss?

  • Interessant, dass in diesem Laien-Forum konkrete rechtliche Fragen gestellt und dann auch noch mit dem Brustton der Überzeugung beantwortet werden …

    Trau, schau, wem.


    Thebat hat von Steuern eine ganze Menge Ahnung, ich könnte mir gut vorstellen, daß er Profi ist oder war. Dennoch, natürlich: Die Vorgaben hier im Forum sind regelmäßig so unscharf, daß selbst ein Profi keine sichere Auskunft geben kann. Im vorliegenden Fall klingt die gegebene Auskunft aber recht verläßlich.

  • A) Wenn ich mir nicht zu 99% sicher wäre, dann hätte ich nicht geantwortet.

    B) Sicherlich mag das Rechts-/Steuerberatung sein, aber eine "Geschäftsmäßigkeit" vermag ich hier nur schwer zu erkennen.

    C) Wenn du so hohe Kriterien anlegst, dann müsstest du dich bei 80% aller Beiträge hier kritisch äußern.

  • C) Wenn du so hohe Kriterien anlegst, dann müsstest du dich bei 80% aller Beiträge hier kritisch äußern.

    Tja..ist juristisch leider nicht so. Kenne mich als langjähriger Administrator einen Internetforums da „laienhaft“ aus.,,

    Bitte den „laienhaften“ Running-Gag berücksichtigen.