Liebe Community, ich habe eine Frage:
Ich bin als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert und bezahle meine Beträge selbst. Nun möchte ich für die Jahre 2025 und 2026 die Beiträge zur KV und PV vorauszahlen. Dies sind ca. 24 TEUR für den AN und AG Anteil.
Reduziert diese Vorauszahlung (vermindert um 96% wegen Anspruch auf Krankentagegeld) mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 um den gesamten Betrag der Vorauszahlung (also inkl. AG Anteil)?
Oder kann ich nur den AN Anteil geltend machen. Sprich ca. 12 TEUR?
In ersterem Fall ergibt würde sich ja dann in den Folgejahren durch die laufenden Zuschüsse meines AG zur KV und PV mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen, weil ich einmalig im ersten Jahr sowohl den AN als auch den AG Anteil in Abzug bringen konnte, aber in den Folgejahren weiterhin die AG Zuschüsse erhalte und diese somit mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen. Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe.