Mehr Versicherungsbeiträge absetzen durch Vorauszahlung der KV Beiträge

  • Faschisten? Erklär mal

    Entgendern nach Phettberg

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    Übrigens kein Witz:

    Entgendern nach Phettberg
    Geschlechtsneutral zu formulieren, ist im Deutschen nicht einfach. Sobald wir versuchen, über Menschen zu sprechen, schleichen sich geschlechtsspezifische…
    www.bpb.de
  • Tendenziell gilt wohl: Je "unterbezahlter" und "teilzeitbeschäftigter" sie ist, desto mehr Luft habt Ihr beiden, Eure entsprechenden Aufwendungen in das Jahr zu drücken, in dem Du selbsr keine KV-Beiträge zahlst.

    In meinem ersten Beitrag habe ich vergessen, unsere Kinder mitzuerwähnen, also unsere Beiträge verteilen sich in etwa so:

    2023

    Ehemann 3.284 EUR

    Ehefrau 1.214 EUR

    Kind 1 1.469 EUR

    Kind 2 587 EUR

    2024

    Ehemann 3827,18 EUR

    Ehefrau ~ 1.500 EUR

    Kind 1 2466,75 EUR

    Kind 2 2466,75 EUR

  • In meinem ersten Beitrag habe ich vergessen, unsere Kinder mitzuerwähnen, also unsere Beiträge verteilen sich in etwa so:

    rzf9bgw-jyt@vgd4CWP. kann ich annehmen, dass die unter #104 genannten Beträge alles Arbeitnehmeranteile sind? Wenn ja, gilt folgendes:

    Weiter angenommen. Du hast die 2024er Beiträge für die Kinder und Dich schon im Dezember 2023 vorausgezahlt, blieben für das Steuerjahr 2024 noch ca. 2.300 €* an zusätzlich abzugsfähigen Aufwendungen z. B. für Eure beiden Arbeitnehmeranteile zur Alo-Vers., BU-, Haftpflicht-, Unfall- und Risiko-LV-Beiträgen frei, die Ihr ohne Vorauszahlung nicht hätten geltend machen können.

    Wenn Du mit dem Vorauszahlen erst jetzt anfängst, gilt das Ganze natürlich um 1 Jahr versetzt: Die 2023er Beiträge spielen keine Rolle mehr, und Du zahlst dann in den nächsten Tagen - Du kennst Dich da ja jetzt aus - die jetzt schon bekannten vollen Jahresbeiträge Stand 1.1.2025 insgesamt für die Kinder und Dich voraus, so dass auch sie noch ins Steuerjahr 2024 fallen.

    Dann hast Du als Doppelbeitragsjahr das Jahr 2024 und kannst diese zusätzlichen Aufwendungen* für 2025 geltend machen.

    * 3.800 € abzüglich der laufenden Arbeitnehmeranteile Deiner Frau

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke. Ich bin selbstständig und PKV vollversichert, meine Frau ist in der GKV, unsere Kinder noch freiwillig GKV, hoffentlich bald PKV. Aktuell könnte ich nur meine eigenen Beiträge im Dezember 2024 für 3 Jahre im Voraus bezahlen.

    In unserem EkSt-Bescheid 2023 konnten wir insgesamt 6.506 EUR für die KV-Beiträge geltend machen. Wäre das dann in meinem Fall, wenn ich nur meine eigenen Beiträge vorauszahle, dass die frei werdenden Summen dann nicht nur von den Beiträgen meiner Frau, sondern auch denen der Kinder "aufgefressen werden"?

    Du sprichst von insgesamt 3.800 EUR (2 x 1.900 für die Eltern) – Welche Rolle spielen denn die Kinder hierbei? Gelten für Kinder die gleichen Beträge für die Aufwendungen? Ich stehe zugegebenermaßen etwas auf dem Schlauch.

  • Danke. Ich bin selbstständig und PKV vollversichert, meine Frau ist in der GKV, unsere Kinder noch freiwillig GKV, hoffentlich bald PKV. Aktuell könnte ich nur meine eigenen Beiträge im Dezember 2024 für 3 Jahre im Voraus bezahlen.

    Ach so, selbständig - dann wäre die betreffende Obergrenze für die "nachrangig", hier in jedem 2. Jahr abziehbaren Aufwendungen nicht 3.800, sondern 5.600 €.

    Wenn andererseits die Beiträge für die Kinder (Freiwillig GKV, nicht wie ich annahm, PKV) deshalb nicht unter die Vorauszahlung fallen, bleibt trotz dieser höheren grenze in dem 2. Jahr nicht mehr viel, bzw. sogar gar keine Luft unter dieser 5.600-€-Decke.

    In diesem Szenario dürfte m.E. die Vorauszahlung allein Deiner PKV-Beiträge steuerlich nichts bringen. Allein mit der Addition der 3 Beträge, 2.466+2.466+1.500 für Kinder und Frau kommt man ja schon über diese Obergrenze von 5.600 €, so dass dann für das andere Gedöns nichts mehr übrig bleibt..

    Schade, aber gut dass wir darüber gesprochen haben. :S

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke Dir vielmals für deine Ausführung! Dann vielleicht im nächsten Jahr ;)

  • Danke Dir vielmals für deine Ausführung! Dann vielleicht im nächsten Jahr ;)

    Kein Problem. Und gutes Gelingen beim Finden einer passablen PKV, die Kinder auch solo versichert, ohne dass die Eltern deswegen gleich auch dorthin wechseln müssen.

    Was unter passabel zu verstehen ist in diesem Fall, hängt nicht zuletzt davon ab, dass Kinder und keine Erwachsenen versichert werden sollen. Aber das ist euch sicher klar.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke. Ich bin selbstständig und PKV vollversichert, meine Frau ist in der GKV, unsere Kinder noch freiwillig GKV, hoffentlich bald PKV. Aktuell könnte ich nur meine eigenen Beiträge im Dezember 2024 für 3 Jahre im Voraus bezahlen.

    Es könnte durchaus sein, daß Dir dieses Manöver überhaupt nichts bringt.

    Man verbindet mit der Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge zwei Zwecke:

    a) Erhöhung der Absetzbeträge in einem bestimmten Jahre, um eine Steuerspitze abzufangen.

    b) Freiräumen einer notorisch zu engen Schublade für andere Versicherungen.

    Die Krankenversicherungsbeiträge gehören zu den begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben. Ein Angestellter darf hier 1900 € im Jahr absetzen, ein Selbständiger 2800 €. Ausnahme: Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Basis-Pflegeversicherung sind in dieser Rubrik immer absetzbar, auch wenn sie den Rahmen sprengen.

    Du magst im laufenden Jahr 30.000 € mehr eingenommen haben als sonst, kommst damit in den Spitzensteuersatz (oder kommst etwa über die Grenze, ab der das Sozialamt von Dir Geld für Deine greise Mutter im Pflegeheim will), also willst Du rechnerisch Dein Gehalt drücken. Du zahlst also Deine Krankenversicherung für 3 Jahre voraus und kommst um diese Klippe herum. Das wäre Fall a).

    Rechne mal den Krankenversicherungsbeitrag Deiner Frau und Deiner Kinder zusammen. Für Euch beide (angestellt und selbständig) darfst Du 1900 + 2800 = 4700 € ansetzen. Wenn die Krankenversicherungsbeiträge der anderen 3 Familienmitglieder diesen Betrag erreichen oder überschreiten, dann kannst Du die Sache knicken.

    Der Punkt ist üblicherweise der: Die Krankenversicherungsbeiträge überwuchern in aller Regel den Höchstbetrag. Sie selbst sind dann zwar immer noch absetzbar, aber eben nichts anderes mehr, was prinzipiell in diese Schublade paßt (z.B. schon den gesetzlichen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung oder auch den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung). Wenn man es schafft, die Krankenversicherung "wegzuräumen", ist der Posten frei für andere Versicherungen, die auf diese Weise steuerlich relevant absetzbar werden.

    Ich fürchte, das klappt bei Dir aber nicht. Wenn Du Deinen Krankenversicherungsbeitrag durch Vorauszahlung "wegräumst", bleiben die Beiträge der anderen Familienmitglieder dennoch im Topf liegen und füllen ihn aus. Rechne das mal mit Deinen Zahlen nach!

  • Der Punkt ist üblicherweise der: Die Krankenversicherungsbeiträge überwuchern in aller Regel den Höchstbetrag. Sie selbst sind dann zwar immer noch absetzbar, aber eben nichts anderes mehr, was prinzipiell in diese Schublade paßt (z.B. schon den gesetzlichen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung oder auch den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung). Wenn man es schafft, die Krankenversicherung "wegzuräumen", ist der Posten frei für andere Versicherungen, die auf diese Weise steuerlich relevant absetzbar werden.

    Besser - und vor allem plastischer, dreidimensionaler, spannungsgebogener - hätte ich's auch nicht erklären können. Höchstens früher, in #108 :)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Kein Problem. Und gutes Gelingen beim Finden einer passablen PKV, die Kinder auch solo versichert, ohne dass die Eltern deswegen gleich auch dorthin wechseln müssen.

    Was unter passabel zu verstehen ist in diesem Fall, hängt nicht zuletzt davon ab, dass Kinder und keine Erwachsenen versichert werden sollen. Aber das ist euch sicher klar.

    Wir haben hier mit einem Versicherungsberater (ja, wirklich kein Makler) zusammen gearbeitet und das Thema umfassend beleuchtet.

  • Verstehe ich das richtig, dass die Kinder aus der Familienversicherung der freiwillig gesetzlich Versicherten Mutter heraussollen ? Warum ?

    Familienversicherungsanspruch für die Kinder in der Kasse der offenbar pflichtversicherten Mutter (Teilzeitjob in der Firma ihres Mannes?) bestand schon 2023 nicht (mehr).

    Die Beiträge u.a. der Kinder hat rzf9bgw-jyt@vgd4CWP in seinem #104 schon für die Jahre 2023 und 2024 beziffert. Daher habe ich zunächst angenommen (leider ohne das zu hinterfragen), dass wie er selbst auch die Kinder in der PKV versichert seien. Es handelte sich aber um freiwillige Beiträge an die GKV.

    Das hat er danach richtiggestellt. Damit war klar, dass diese Beiträge nicht mehr in die Vorauszahlung kommen und in der Folge sich auch die Vorauszahlung für ihn selbst nicht mehr lohnt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Liebe Community, ich habe eine Frage:

    Ich bin als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert und bezahle meine Beträge selbst. Nun möchte ich für die Jahre 2025 und 2026 die Beiträge zur KV und PV vorauszahlen. Dies sind ca. 24 TEUR für den AN und AG Anteil.

    Reduziert diese Vorauszahlung (vermindert um 96% wegen Anspruch auf Krankentagegeld) mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 um den gesamten Betrag der Vorauszahlung (also inkl. AG Anteil)?

    Oder kann ich nur den AN Anteil geltend machen. Sprich ca. 12 TEUR?

    In ersterem Fall ergibt würde sich ja dann in den Folgejahren durch die laufenden Zuschüsse meines AG zur KV und PV mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen, weil ich einmalig im ersten Jahr sowohl den AN als auch den AG Anteil in Abzug bringen konnte, aber in den Folgejahren weiterhin die AG Zuschüsse erhalte und diese somit mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen. Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Reduziert diese Vorauszahlung (vermindert auf 96% wegen Anspruch auf Krankentagegeld) mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 um den gesamten Betrag der Vorauszahlung (also inkl. AG Anteil)?

    Oder kann ich nur den AN Anteil geltend machen. Sprich ca. 12 TEUR?

    (geändert von mir)

    Ins Steuerjahr 2024 fallen dann die gesamten 96 % (Pflege: 100%) der drei Jahre, Stand 2024 und ggf. 2 x Stand 01.2025 abzüglich der AG-Anteile für 2024.

    Mithin für 2024 eine ziemliche Strecke.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich bin als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert und bezahle meine Beträge selbst. Nun möchte ich für die Jahre 2025 und 2026 die Beiträge zur KV und PV vorauszahlen. Dies sind ca. 24 TEUR für den AN und AG Anteil.

    Es ist möglich, daß Du das zeitlich jetzt nicht mehr schaffst.

    Meine Versicherung nimmt das Geld nicht so, sondern wünscht mir eine Rechnung zu stellen. Würde ich ohne diese überweisen, käme das Geld zurück.

    Um den Jahreswechsel hat man eine Karenzzone von jeweils 10 Tagen. Eine Buchung innerhalb dieser Frist wird zu dem Jahr geschlagen, zu dem sie gehört. Wenn Du die Vorauszahlung für 2025 beispielsweise am 23. oder 27.12. überweisen würdest (Wann kommt die dann beim Empfänger an?), dann würde das Finanzamt sie ins Jahr 2025 rechnen. Weil jedes Jahr Weihnachten dieser Frist in die Quere kommt, heißt es allgemein: Alles, was noch sicher im alten Jahr gebucht werden soll, muß bis zum 15.12. gelaufen sein.

    Reduziert diese Vorauszahlung (vermindert um 96% wegen Anspruch auf Krankentagegeld) mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 um den gesamten Betrag der Vorauszahlung (also inkl. AG Anteil)?

    Ja. Und der AG-Anteil, den Du regelmäßig mit Deinem Gehalt kassierst, zählt dann in den betreffenden Jahren als Einkommen, wird also im Zuge der Steuererklärung versteuert (verlohnsteuert wird der AG-Anteil bekanntlich nicht, ausgezahlt wird er steuerfrei).