Hallo JayKay2020,
der Auszug aus dem genießbrauchten (guter Deutsch?) Objekt beendet erst einmal nicht das Nießbrauchsrecht, im Unterschied zum Wohnrecht. Zahlt Ihnen Ihre Tochter seit 2022 Miete für das Haus? Falls nein, liegt hier eine weitere Schenkung vor. Falls ja, haben Sie die Mieteinnahmen versteuert?
Die Konstellation schreit nach professioneller Beratung, nicht dass Sie im Bemühen, nachträgliche Schenkungssteuer zu vermeiden, andere Baustellen aufmachen.
Gruß Pumphut
+ 1 für die professionelle Beratung zu dieser wirklich hochkomplexen Ausgangssituation und
1x ABER:
Ein dinglich gesichertes Wohnrecht erlischt nicht durch Auszug, sondern ausschließlich durch Löschung (nachgewiesener Tod oder Zustimmung der Person, der das Wohnrecht eingeräumt wurde).