Hallo zusammen,
ich habe zwar schon einiges erlesen im Netz, hätte hierzu aber gern on top Euer Schwarmwissen, da ich mich schon mal wappnen will für die zu erwartende Nachzahlung ans Finanzamt. Konstellation wie folgt:
Ich habe in 2024 für 4,5 Monate Krankengeld bezogen, in der restlichen Zeit habe ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. Über das Für und Wieder, Gerechtigkeit hin / her, will ich gar nicht debattieren, Werbungskosten, haushaltsnahe DL, Handwerker, o.ä, sollen unberücksichtigt bleiben, ich will nur den Rechenweg nachbauen:
- „Summe aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (brutto) + KG“ werden zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
- Dieser Steuersatz wird aber nicht auf die vorher berechnete Gesamtsumme, sondern nur auf die tatsächlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, angewendet, woraus sich die Nachzahlung ergibt, wenn ich die vom Arbeitgeber abgeführte ESt. dagegen stelle.
Richtig?
Oder ziehe ich noch den Grundfreibetrag von der „Summe aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (brutto) + KG“ ab, bevor es an die Ermittlung des Steuersatzes geht?
Danke (hab nix dazu gefunden, falls das schon mal jemand gefragt hat, war ich mit der Suche danach offenbar überfordert - mea culpa maxima)