Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Krankengeldbezug / überschlägige Ermittlung erwarteter Nachzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwar schon einiges erlesen im Netz, hätte hierzu aber gern on top Euer Schwarmwissen, da ich mich schon mal wappnen will für die zu erwartende Nachzahlung ans Finanzamt. Konstellation wie folgt:

    Ich habe in 2024 für 4,5 Monate Krankengeld bezogen, in der restlichen Zeit habe ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. Über das Für und Wieder, Gerechtigkeit hin / her, will ich gar nicht debattieren, Werbungskosten, haushaltsnahe DL, Handwerker, o.ä, sollen unberücksichtigt bleiben, ich will nur den Rechenweg nachbauen:

    - „Summe aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (brutto) + KG“ werden zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

    - Dieser Steuersatz wird aber nicht auf die vorher berechnete Gesamtsumme, sondern nur auf die tatsächlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, angewendet, woraus sich die Nachzahlung ergibt, wenn ich die vom Arbeitgeber abgeführte ESt. dagegen stelle.

    Richtig?

    Oder ziehe ich noch den Grundfreibetrag von der „Summe aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (brutto) + KG“ ab, bevor es an die Ermittlung des Steuersatzes geht?

    Danke (hab nix dazu gefunden, falls das schon mal jemand gefragt hat, war ich mit der Suche danach offenbar überfordert - mea culpa maxima)

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

    • Hilfreichste Antwort
    Ich habe in 2024 für 4,5 Monate Krankengeld bezogen, in der restlichen Zeit habe ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. Werbungskosten, haushaltsnahe DL, Handwerker, o.ä, sollen unberücksichtigt bleiben, ich will nur den Rechenweg nachbauen:

    - „Summe aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (brutto) + KG“ werden zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

    - Dieser Steuersatz wird aber nicht auf die vorher berechnete Gesamtsumme, sondern nur auf die tatsächlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, angewendet, woraus sich die Nachzahlung ergibt, wenn ich die vom Arbeitgeber abgeführte ESt. dagegen stelle.

    Richtig?

    Ja.

    Die üblichen Steuerprogramme rechnen Dir das von sich aus schon richtig aus. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du aber wissen, wie es geht.

    Das geht so:

    Du erstellst eine ganz normale Steuererklärung, bei der Du aber Dein Krankengeld als normales Einkommen eingibst. Unten heraus kommt das zu versteuernde Einkommen (zvE) und die darauf entfallende Steuer. Beides notierst Du und bestimmst den Quotienten Steuer/zvE, also den Durchschnittssteuersatz für dieses zvE.

    Jetzt nimmst Du das Krankengeld aus der Rechnung heraus, wodurch das zvE entsprechend sinkt. Die nun vom Programm errechnete Steuer gilt aber nicht, sondern Du nimmst den von Dir oben errechneten Durchschnittssteuersatz und multiplizierst ihn mit dem neuen zvE. Dabei kommt regelmäßig mehr Steuer heraus, als das Programm selbst ausgerechnet hat.

    Das Verfahren nennt sich Progressionsvorbehalt, es kommt auch in einigen anderen Konstellationen zum Einsatz. Wie schon erwähnt, rechnen das übliche Steuerprogramme schon von sich aus richtig.

  • Guten Morgen Achim! Danke Dir. Genau, es geht mir darum, schon überschlägige Betrachtungen anzustellen, da die entsprechenden Bescheinigungen von KK und Arbeitgeber ja noch Wochen / Monate auf sich warten werden lassen.

    Dass ein Programm das schon an der richtigen Stelle macht, ist mir klar - wollte das aber hier eher kurz mal „auf dem Bierdeckel“ ausrechnen. Und ich wollte verstehen, wann im Verlaufe der Rechnung der Grundfreibetrag abgezogen wird, VOR der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes oder DANACH.

    Weil mir das nicht so Recht Ruhe gelassen hat, hab ich noch „Ermittlungen“ angestellt und denke (weiß es aber nicht), dass es VOR dem Blick in die Steuertabelle geschieht.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Es geht mir darum, schon überschlägige Betrachtungen anzustellen, da die entsprechenden Bescheinigungen von KK und Arbeitgeber ja noch Wochen / Monate auf sich warten werden lassen.

    Ich habe mir schon vor etlichen Jahren ein Excel-Blatt gebaut, das so ähnlich aussieht wie ein Steuerbescheid. Ich kann dort die entsprechenden Rubriken ausfüllen und erhalte meine Steuerschuld (oder halt die Steuerschuld zu den eingegebenen Zahlen, können ja auch die Zahlen anderer Leute sein).

    Für jedes neue Jahr kopiere ich die Rechnung einfach und passe die Formeln an. Ein Excel-Blatt ist ja breit genug.

    Die Steuerformel für 2024 habe ich seit dem Ende des Jahres 2023; die (vorläufige) Steuerformel für 2025 ist mir neulich mal zugelaufen.

    Steuerprogramme für 2024 hingegen kommen erst demnächst heraus. Außerdem ist mein Excelblatt natürlich viel schneller.

    Hätte ich den Bedarf, könnte ich problemlos einen Progressionsvorbehalt parallel rechnen oder auch eine Fünftelregelung.

    Für mich ist das so bequemer, andere Leute mögen das anders machen.

    Die offiziellen Bescheinigungen brauche ich natürlich nicht, ich weiß ja, was aktuell gelaufen ist. Die Summen kann ich mir selber ausrechnen.

    Ich wollte verstehen, wann im Verlauf der Rechnung der Grundfreibetrag abgezogen wird, VOR der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes oder DANACH.

    Der Grundfreibetrag steckt in der Steuerformel.

  • Ich habe mir schon vor etlichen Jahren ein Excel-Blatt gebaut, das so ähnlich aussieht wie ein Steuerbescheid. Ich kann dort die entsprechenden Rubriken ausfüllen und erhalte meine Steuerschuld (oder halt die Steuerschuld zu den eingegebenen Zahlen, können ja auch die Zahlen anderer Leute sein).

    Für jedes neue Jahr kopiere ich die Rechnung einfach und passe die Formeln an. Ein Excel-Blatt ist ja breit genug.

    Die Steuerformel für 2024 habe ich seit dem Ende des Jahres 2023; die (vorläufige) Steuerformel für 2025 ist mir neulich mal zugelaufen.

    Ich merke schon wieder, dass meine Excel-Kenntnisse stark verbesserungswürdig sind. Guter Hinweis, das bau ich mir einfach mal nach.

    Hab es jetzt anhand der Jahressummen auf der Gehaltsrechnung usw. im Elster-Formular simuliert. Überraschenderweise hätte ich mit MEHR an Nachzahlung gerechnet.

    Danke Dir. 🏆

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Der Vollständigkeit halber und um das Thema rund zu machen, hier ein Link zu einem Rechner, der etwas transparenter ist als die entsprechende Website des Bundesfinanzministeriums:

    https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/st…rbehalt-rechner

    Mein Interesse ist immer, den Leuten den Rechenweg zu erklären. Der bleibt bei diesem Rechner ziemlich verborgen, obwohl der Rechner nicht schlecht ist. Wenn Du weißt, wie man das rechnet, brauchst Du keinen Spezialrechner, sondern kommst mit jedem Einkommensteuerrechner klar.

  • Mein Interesse ist immer, den Leuten den Rechenweg zu erklären. Der bleibt bei diesem Rechner ziemlich verborgen, obwohl der Rechner nicht schlecht ist. Wenn Du weißt, wie man das rechnet, brauchst Du keinen Spezialrechner, sondern kommst mit jedem Einkommensteuerrechner klar.

    Mir hat der Rechner einen Teilschritt klar(er) dargestellt, daher hab ich ihn auch für Dritte, die ggf. auch mal mit dem Thema konfrontiert werden, hier reingestellt. Dennoch danke. :thumbup:

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup: