Beiträge von elron

    Danke für euren Input. Den erwähnten anderen Thread habe ich inzwischen gefunden.

    Zur Ergänzung aus meinen Recherchen: Laut Handlungsempfehlung des GKV Spitzenverbands endet die KK Freiheit mit Beginn der Elternzeit unabhängig von der Dauer. Allerdings wird man nicht zwangsläufig anschließend pflichtversichert (es fehlt eine bezahlte Tätigkeit).

    Warum nicht auf das (geringe) Gesamtjahresgehalt bei der Beitragsermittling geschaut wird, erschließt sich mir nicht ganz.

    Wie schaut es aus beiSelbstständigkeit? Werden da rückwirkend im Folgejahr die Beiträge berechnet?

    Was ist, wenn ich ebenfalls Gewerbetreibender durch eine PV Anlage bin?

    Servus miteinand!

    Folgende Frage treibt mich um:

    Werde ich durch eine Elternzeit pflichtversichert?

    Nehmen wir an, ich habe bin durch eine hohes Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jetzt arbeite ich nur im Januar und die folgenden 11 Monate nehme ich Elternzeit.

    Durch den sehr viel geringeren Verdienst lande ich weit unter der Grenze.

    Müsste ich dadurch nicht pflichtversichert werden und keine Beiträge zu KK und PV zahlen müssen?

    Rückfrage bei der KK sagt was anderes, nämlich dass man weiterhin freiwillig versichert wäre. Nur die Aufnahme einer Beschäftigung würde ggf. zu einem Statuswechsel führen.

    Das erscheint mir jedoch unplausibel und auch ungerecht.

    Kennt sich jemand aus?

    Danke für die Erklärung, Achim!

    D.h. die restlichen 15% werden in den Skat gedrückt und steuerlich nicht mehr betrachtet?

    Es gab in den letzten beiden Jahren folgende Ausschüttungen:

    • 12/22 22 EUR
    • 05/23 20 EUR
    • 11/23 34 EUR
    • 05/24 19 EUR

    Das sind aber nicht mal 100 EUR zu versteuernder Gewinn.

    Da bleibt immer noch das recht große Delta zum Verlusttopf?

    Mein Erklärungsansatz nach weiterer Rechnerei:

    • Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ: 4.169 EUR
    • Veräußerungsverlust Fonds: 3543 EUR (<-- warum nur so wenig bzw. woher die Differenz?)
    • Allgemeiner Verlusttopf: 1207 EUR (<-- vorher 0 EUR, warum nur so wenig bzw. woher die Differenz?)
    • zu versteuern (negativ): 1141 EUR (<-- was heißt das? Welcher Topf ist das?)
      • bezieht sich auf die maximal mögliche Steuer-Gutschrift. D.h. ich war hier durch vergangene Dividenden etc. mit rund 300 EUR steuerlich im Plus (26,375% KaESt+Soli von 1141 EUR), welche mir hier wieder abgezogen wurden
      • nur im Best Case wären es 934 EUR gewesen (26,375% aus 3543 EUR)

    Bleibt die Frage, wie das mit der TFQ gehandhabt wird und wie der allg. Verlusttopf hier berechnet wurde. Da komme ich derzeit noch nicht drauf

    Ich denke, es ist grundsätzlich so, wie du schreibst.

    Um den Freistellungsauftrag wieder auszuschöpfen und den Aktienverlusttopf unangetastet und ins nächste Jahr übertragen zu lassen, müsstest du 1000 Euro Fondsgewinne realisieren.

    Andernfalls, bei reinen Aktiengewinnen, wird sicherlich erst der Aktienverlusttopf und anschließend der Freistellungsauftrag angetastet. Du müsstest also 1100 Euro Gewinn realisieren.

    Aktiengewinne können flexibler auch mit Verlusten aus Fonds u. a. (Verlusttopf "Sonstige") verrechnet werden.

    Sollte hier aus verlustbehafteten Fondsverkäufen noch Geld liegen, solltest du dich nochmal genauer mit der Reihenfolge befassen.

    Bin selbst noch etwas unsicher in der Materie und vielleicht greift ein alter Hase hier noch korrigierend ein. Leider sind die Handelstage in 2024 ja gezählt.

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich derzeit in der Ansparphase, das heißt, ich bespare seit Jahren ETF und ein paar Aktien.

    Nun habe ich mich vorgestern von meinen in 2022 gekauften Anteilen eines Stand heute schlecht gelaufenen ETF komplett getrennt, sprich verkauft. Auch, um mal Verluste zu realisieren.

    In der Abrechnung (onvista) gibt es ein Wust an Angaben, die mir schleierhaft sind und vor allem, wie ich es lese, gehörig zum Nachteil. Hier mal die Details:

    • Fondsname: iShares Global Clean Energy UCITS ETF USD Dis
    • Kauf: 1000 Stk zu 10,64 EUR = 10.640,00 EUR
    • Verkauf: 1000 Stk zu 6,50 EUR = 6.497,00 EUR
    • Verlust: 4.143,00 EUR

    Jetzt hätte ich erwartet, dass mein Freistellungsauftrag und Verlusttopf "Sonstige" entsprechend gefüllt wird. Aber das ist nur zum Teil passiert:

    • Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ: 4.169 EUR
    • Veräußerungsverlust Fonds: 3543 EUR (<-- warum nur so wenig bzw. woher die Differenz?)
    • Allgemeiner Verlusttopf: 1207 EUR (<-- vorher 0 EUR, warum nur so wenig bzw. woher die Differenz?)
    • Freistellungsauftrag: 1000 EUR (<-- vorher 0 EUR, soweit OK)
    • Quellensteuertopf: 48 EUR
    • zu versteuern (negativ): 1141 EUR (<-- was heißt das? Welcher Topf ist das?)

    Fondsart Mischfonds mit 15% Teilfreistellungsquote.

    Wenn ich jedoch die oberen beiden Werte dividiere, komme ich nicht auf 15%.

    Ist das wirklich korrekt gelaufen? Es wundert mich sehr, dass aus den 4.169 EUR Verlust nur 2.207 EUR (+48 EUR) "Guthaben" in meinem Töpfen gelandet sind. Das hatte ich anders erwartet.

    Kann mir das jemand erklären?