Servus miteinand!
Folgende Frage treibt mich um:
Werde ich durch eine Elternzeit pflichtversichert?
Nehmen wir an, ich habe bin durch eine hohes Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jetzt arbeite ich nur im Januar und die folgenden 11 Monate nehme ich Elternzeit.
Durch den sehr viel geringeren Verdienst lande ich weit unter der Grenze.
Müsste ich dadurch nicht pflichtversichert werden und keine Beiträge zu KK und PV zahlen müssen?
Rückfrage bei der KK sagt was anderes, nämlich dass man weiterhin freiwillig versichert wäre. Nur die Aufnahme einer Beschäftigung würde ggf. zu einem Statuswechsel führen.
Das erscheint mir jedoch unplausibel und auch ungerecht.
Kennt sich jemand aus?