Pflichtversicherung durch Elternzeit

  • Servus miteinand!


    Folgende Frage treibt mich um:


    Werde ich durch eine Elternzeit pflichtversichert?

    Nehmen wir an, ich habe bin durch eine hohes Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jetzt arbeite ich nur im Januar und die folgenden 11 Monate nehme ich Elternzeit.

    Durch den sehr viel geringeren Verdienst lande ich weit unter der Grenze.

    Müsste ich dadurch nicht pflichtversichert werden und keine Beiträge zu KK und PV zahlen müssen?


    Rückfrage bei der KK sagt was anderes, nämlich dass man weiterhin freiwillig versichert wäre. Nur die Aufnahme einer Beschäftigung würde ggf. zu einem Statuswechsel führen.

    Das erscheint mir jedoch unplausibel und auch ungerecht.


    Kennt sich jemand aus?

  • Hallo elron,


    hatten wir hier schon vor kurzem. Die GKV hat recht, bzw. referiert sie die aktuelle Gesetzeslage zutreffend. Sie dürfen vom Elterngeld ca. 250 Euro p.M. an die GKV weiterleiten.


    Gruß Pumphut

  • Sie dürfen vom Elterngeld ca. 250 Euro p.M. an die GKV weiterleiten.

    Ausnahme ist lediglich, wenn man selber freiwillig oder verpflichtet es Mitglied in der GKV ist und man Anspruch auf Familienversicherung hätte (weil der Ehepartnern auch in der GKV ist). In dem Fall ist man während der Elternzeit kostenfrei versichert (auch bei seiner bisherigen GKV, wenn beide Partner bei verschiedenen GKV sind).

    Zumindest war das der Stand noch von ca. 2,5 Jahren.

  • Danke für euren Input. Den erwähnten anderen Thread habe ich inzwischen gefunden.


    Zur Ergänzung aus meinen Recherchen: Laut Handlungsempfehlung des GKV Spitzenverbands endet die KK Freiheit mit Beginn der Elternzeit unabhängig von der Dauer. Allerdings wird man nicht zwangsläufig anschließend pflichtversichert (es fehlt eine bezahlte Tätigkeit).


    Warum nicht auf das (geringe) Gesamtjahresgehalt bei der Beitragsermittling geschaut wird, erschließt sich mir nicht ganz.


    Wie schaut es aus beiSelbstständigkeit? Werden da rückwirkend im Folgejahr die Beiträge berechnet?

    Was ist, wenn ich ebenfalls Gewerbetreibender durch eine PV Anlage bin?