Beiträge von Mail

    Darf man den Grund erfahren, warum du einen Wechsel anstrebst? Günstiger?

    Der Beitragssatz spielt beim Krankengeldbezug keine übergeordnete Rolle. Die Krankenkasse hat sich aus Sicht des Betroffenen zu oft quer gestellt. Unter anderem auch weil sie relativ schnell den medizinischen Dienst beauftagt hat und dann auch an einem Freitag anrief das es ab Montag kein Geld mehr gäbe. Div. andere Dinge sind natürlich auch vorgefallen. Daher die Frage ob ein Wechsel nachteilige Auswirkungen auf einen parallel laufenden Reha Antrag haben kann.

    Eine Reha wird bei Arbeitnehmern in der Regel von der DRV bezahlt.

    Aufforderung zur Reha seitens der KK kommt meist erst nach längerer Krankschreibung.

    Es liegt eine längere Krankschreibung und Krankengeldzahlung vor inkl. Entscheidung vom Medizinischen Dienst kein Krankengeld mehr zu zahlen (mit Anruf am Freitag Nachmittag, dass die Zahlung ab Montag entfällt). Da sind die Ärzte aber gegenan gegangen und seitdem wird weiterbezahlt.

    Die Reha wird freiwillig beantragt, die persönliche Situation soll sich dadurch verbessern.

    Die Reha wird von der Rentenversicherung bezahlt, aber ist die Krankenkasse da komplett außen vor? Der Antrag wird direkt bei der Rentenkasse gestellt?

    Guten Morgen. Kann ein Krankenkassenwechsel während eines Reha Antrages, bei einem Arbeitnehmer im Krankengeldbezug, negative Auswirkungen auf diesen haben? Die Krankenkasse hat nicht zur Reha aufgefordert, diese wird freiwillig angestrebt.

    Der Reha Antrag soll in den nächsten Tagen gestellt werden, der Wechsel der Krankenkasse würde dann ja sowieso erst zum 01.04. vollzogen werden, wenn man diesen irgendwann im Januar beantragt.

    Moin. Im Sommer wird unser Kind zur Welt kommen. Durch kürzliche Geburt in der Verwandtschaft haben wir erlebt wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung schon für Neugebore sein kann.

    Gibt es noch Pflegezusatzversicherung die man abschließen kann wenn die Schwangerschaft bereits ärztlich festgestellt wurde? Die Versicherer scheinen ihre Bedingungen in diesem Jahr alle angepasst zu haben, vorher war das kein Problem die Versicherung während der Schangerschaft abzuschließen, solange dies min. 3 Monate vor der Geburt erfolgte, konnte man dann die Nachversicherungsgarantie für das Neugeborene nutzen.