Nein!!
Die Veräußerung von Aktien, gekauft vor 1.1.2009 unterliegt nicht, nicht, der Kapitalertragsteuer. Es gilt die alte Regelung.
Sagi
Nein!!
Die Veräußerung von Aktien, gekauft vor 1.1.2009 unterliegt nicht, nicht, der Kapitalertragsteuer. Es gilt die alte Regelung.