Hallo Hornie,
vielen Dank für Deine Rückmeldung mit dem Hinweis auf Tagesgeldkonto auf den Namen des Vermieters (in diesem Fall dich oder mich) mit dem separierten Geld des Mieters.
Prinzipiell stimme ich mit dir überein, dass die Steuer auf die Zinserträge direkt vom Tagesgeldkonto abgebucht werden.
Da das Tagesgeldkonto auf dich oder mich als Vermieter und Kontoinhaber läuft, erhalten wir vom Bankinstitut eine Steuerbescheinigung (auf unseren Namen). Da ich auf der einen Seite die Zinsen nicht vereinnahme, werden mir im Rahmen der Steuererklärung, wo die entsprechende Steuerbescheinigung auf meinen Namen läuft, auf der anderen Seite die KaErtSt samt Soli und ggf. KiSt belastet. Also auf einen Ertrag, der gar nicht mir zuzuordnen ist.
Ich hoffe, ich konnte meinen Punkt darlegen und bin gespannt zu erfahren, ob ich da was übersehe oder wie du dies handhabst.
Im Voraus Danke für eine Einordnung.
LG Finanzschlumpf